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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Depré
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Außerdem ist das Mediationsverfahren zum überwiegenden Teil dem Willen der widerstreitenden Parteien untergeordnet, sodass auch insoweit nur ein individuell abgestimmtes Verfahren erfolgversprechend sein kann.
    2.1 Verlauf einer Mediation
    Vereinfacht kann der Verlauf eines Mediationsverfahrens zunächst in drei Abschnitte untergliedert werden.
    Der erste Abschnitt dient der Vorbereitung des Mediationsverfahrens. Hierunter fallen alle Handlungen, die vor der eigentlichen Mediation stattfinden, vor allem die Kontaktaufnahme der streitenden Parteien mit dem Mediator, die Abklärung der Rahmenbedingungen der Mediation, die entsprechenden Vorgespräche mit den Beteiligten etc.
    Der zweite Abschnitt des Mediationsverfahrens betrifft die eigentlichen Mediationsgespräche, also die Vermittlung, die Deeskalation des Konflikts und die Konfliktlösung.
    Im dritten Abschnitt werden die Ergebnisse der Mediation umgesetzt und, soweit notwendig, nachbereitet.
    Diese grobe Strukturierung des Mediationsverfahrens lässt sich weiter unterteilen. Im Folgenden wird der Ablauf eines Mediationsverfahrens anhand eines 5-Phasen-Modells erläutert. Es kann als das gängigste und in der Praxis, bezogen auf den Regelfall, erfolgreichste Verfahrensmodell bezeichnet werden. Aber auch das 5-Phasen-Modell ist nur als ein flexibler Rahmen eines Mediationsverfahrens zu verstehen und nicht als starre Struktur. Der Ablauf des Mediationsverfahrens muss auf den konkreten, individuellen Konflikt abgestimmt werden. Von besonderer Bedeutung ist insoweit auch stets, in welchem Stadium des Konflikts der Mediator eingeschaltet wird.
    Betrachtet man den Regelfall, ergibt sich nach dem 5-Phasen-Modell das folgende Bild:
Phase I:
ERÖFFNUNG DER MEDIATION

Phase II:
BESTANDSAUFNAHME
(THEMEN/SACHLAGE/RECHTSFRAGEN)

Phase III:
ERFORSCHEN DER INTERESSEN

Phase IV:
ENTWICKELN VON LÖSUNGEN

Phase V:
VEREINBARUNG & ABSCHLUSS
    2.2 Einstieg in die Mediation (Phase I)
    Der erste – oft sehr schwierige – Schritt liegt eigentlich noch vor dieser Phase I. In aller Regel sind die Beteiligten über die Möglichkeit einer Mediation sowie deren Ziele und Wirkungsweisen nicht informiert. Es ist daher nicht unüblich, dass die Parteien erst durch den Vorschlag von Dritten, meist ihrer Rechtsanwälte oder eines Richters in einem bereits eingeleiteten Gerichtsverfahren, auf die Möglichkeit der Mediation hingewiesen werden. Diese haben oft schon praktische Erfahrungen in Mediationsangelegenheiten gesammelt und kennen daher die guten Erfolgsaussichten, die eine Mediation bietet.
    Die Schwierigkeit in der sogenannten Phase 0 besteht darin, die Parteien auf eine Mediation einzuschwören, soweit diese nicht ohnehin bereits aufgrund vertraglicher Regelung zwischen den Parteien vereinbart wurde. Dies wiederum setzt einen entsprechenden Informationsfluss zwischen den Parteien voraus.
    Ist infolge der Überzeugungsarbeit der Dritten der Startschuss für die Mediation gefallen, nehmen die Parteien Kontakt zum ausgewählten Mediator auf. Dieser wird zunächst einige Vorgespräche führen, um sich einen Überblick über das Konfliktpotenzial zu machen und um abschätzen zu können, ob der fragliche Konflikt überhaupt für die Durchführung eines Mediationsverfahrens geeignet ist.
    Nach Klärung dieser Punkte können die Parteien in die erste Phase der Mediation eintreten.
    Es werden nun die (rechtlichen) Rahmenbedingungen für die Durchführung des Mediationsverfahrens geschaffen. Der Mediator muss durch vertrauensfördernde Gespräche mit den Parteien eine Atmosphäre gestalten, in der es möglich ist, konstruktiv an dem akuten Konflikt zu arbeiten. Der Mediator wird den Parteien daher zunächst den Weg der Mediation und die Hintergründe einer positiven, wertschöpfenden Mediation erklären. Es erscheint zwingend erforderlich, für Transparenz und Offenheit bei den Parteien zu werben. Wie zuvor beschrieben, kann nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen eine Konfliktlösung erarbeitet werden, die für alle beteiligten Streitparteien eine Wertschöpfung bedeutet. Zugleich muss der Mediator Zweifel, Besorgnis und Einwände der Parteien ernst nehmen und hierauf eingehen, denn ohne eine Vertrauensbasis zwischen den streitenden Parteien und dem Mediator kann eine Mediation nicht gelingen.
    Bei diesem unter Umständen schwierigen Drahtseilakt ist mit den Beteiligten auch der zeitliche Rahmen des Mediationsverlaufs zu klären. Es muss eine Einigung darüber gefunden werden, wie mit

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