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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Depré
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Verhandlungsunterbrechungen umgegangen wird: entweder Fortsetzung direkt am nächsten Tag oder längere Pausen zwischen den Verhandlungen, um den Verlauf und die Zwischenergebnisse reflektieren zu können.
    Die Parteien müssen wissen, wie viel Zeit ihnen insgesamt für die mediative Lösung des Konflikts zur Verfügung steht.
    Zugleich wird in der ersten Phase das Ziel der Mediation formuliert. Am Abschluss der ersten Phase steht dann die sogenannte Mediationsvereinbarung , in der festgehalten wird, dass sich die Parteien auf die Mediation ihres Konflikts mit Beauftragung des Mediators einlassen. Ob mit einer solchen Vereinbarung zugleich auch Gesprächsregeln für die Mediation vereinbart werden, hängt vom einzelnen Konflikt ab. Allgemein regelt der Mediator in der Mediationsvereinbarung alles, was notwendig ist, um eine bestmögliche Ausgangslage für den Ablauf der Mediation zu schaffen.
    Beispiel einer Mediationsvereinbarung (Rechstanwalt als Mediator)
    Die Beteiligten
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    und
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    haben sich für ein Mediationsverfahren entschieden.
    1.

Als Mediator/in arbeite ich für Ihr gemeinsames Interesse an einer gütlichen Einigung. Die Mediationssitzungen werden stets mit Ihnen beiden gemeinsam stattfinden. Ich kann weder aus Überzeugung noch aus berufsrechtlichen Erwägungen später eine einseitige Interessenvertretung in derselben Angelegenheit für einen von Ihnen wahrnehmen.
2.

Um eine tragfähige Vereinbarung über Ihre komplexen Konfliktpunkte zu erreichen, ist es notwendig, dass Auskünfte vollständig erteilt und belegt werden. Die Offenlegung aller Informationen beinhaltet auch, dass nichts zurückgehalten wird, was für die behandelten Themen von Bedeutung sein könnte.
3.

Bezüglich der Kommunikationsregeln haben wir beschlossen, dass jeder für sich selbst spricht und Sie sich um einen guten Umgang miteinander bemühen, der darin besteht, dass jeder ausreden kann, keiner ausufernd redet und keine Beleidigungen ausgesprochen werden.
4.

Mediation ist keine Rechtsberatung. Ich werde Ihnen grundsätzlich neutral darlegen, wie eine juristische Beurteilung Ihrer Probleme aussieht. Selbstverständlich steht es Ihnen unter dem Gesichtspunkt der Privatautonomie frei, einen anderen Lösungsansatz als das Recht für sich zu wählen.
5.

Sie verpflichten sich gegenseitig, solange die Mediation andauert, einen etwaigen Vertretungsauftrag bei Rechtsanwälten auf Beratung zu reduzieren. Das bedeutet, dass während der Mediation grundsätzlich keine Schriftsätze nach außen geschickt werden sollen. Ausnahmen hiervon sind nur nach gegenseitiger Absprache möglich.
6.

Keine Vereinbarung in Einzelfragen ist bindend, bevor nicht die Gesamtlösung entworfen, von Ihnen außerhalb der Mediationssitzung unter Einbeziehung von Experten (Rechtsanwälten, Finanzberatern, andere Ratgeber) überprüft und danach von Ihnen beiden beschlossen wird.
7.

Mediationssitzungen werden auf Stundenhonorarbasis abgerechnet. Die Kosten einer Zeitstunde (60 Minuten) betragen Euro XY. Sie übernehmen die Kosten des Verfahrens zu jeweils der Hälfte. Für Aufträge außerhalb der Mediationssitzung, wie Berichte, Besprechung, Protokolle, juristische Gutachten gilt der gleiche Stundensatz. Die gesetzliche Mehrwertsteuer fällt zusätzlich an.
8.

Die Mediation ist ein freiwilliger Prozess. Jeder von uns kann die Mediation unterbrechen oder abbrechen, wenn er der Meinung ist, dass ein Stillstand erreicht ist oder kein positiver Ausgang erzielt werden kann.
Ort, Datum
Ort, Datum
(Mediator/in)
(Beteiligte Parteien)
    Überblick zu Phase I:
Kontaktaufnahme zum Mediator
Gegenseitige Vorstellung aller beteiligten Parteien
Kurzdarstellung des Konflikts
Sachstandsanalyse: Was ist in diesem Konflikt bislang passiert?
Ermittlung der Eskalationsstufe
Organisation: zeitlicher Ablauf, mögliche Termine, Fortsetzungstermine, Pausen etc.
Aufgaben und Funktionen der einzelnen Beteiligten
Erwartungen der Beteiligten: Ziel der Mediation
Ermittlung von Befürchtungen, Vorbehalten und Ängsten der Parteien
Mediationsvereinbarung.
    2.3 Bestandsaufnahme (Phase II)
    Die zweite Phase der Mediation dient der Ermittlung des Konflikts bzw. der Konflikte, die zwischen den Parteien herrschen.
    Der Mediator gibt zunächst jedem Einzelnen die Möglichkeit, aus seiner Sicht den Konflikt darzustellen. Dabei kann es auch wichtig sein, den Parteien die Gelegenheit zu geben, sich den Frust und die angestaute Wut über die Gegenseite und deren

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