Tagebücher der Henker von Paris
Jahre 1792 hatte die Septembertage geboren. Die Erhebung in Masse vom Jahre 1793 gab uns das Revolutionstribunal.
Am 9. März erstattet Chaumette, der Generalprokurator der Gemeinde, dem Konvente Bericht über die Aushebung der Bürger von Paris; er verlangt Hilfe für die Familien der Abziehenden und einen Gerichtshof ohne Appellation, um die schlechten Bürger zu bewachen und zu richten. »Ohne ein solches Tribunal« – sagten die Sektionen, deren Redner er war – »könnt ihr niemals die Hartnäckigkeit der Egoisten besiegen, die weder kämpfen, noch denjenigen, welche sich für sie schlagen, Hilfe leisten wollen.«
Jean-Bon Saint-André besteigt die Tribüne und unterstützt das Gesuch des Redners der Kommune. Derjenige, welcher den furchtbarsten Gebrauch von diesem Ausnahmegesetze machen, derjenige, dessen Andenken durch sie für immer scheußlich werden sollte: Carrier nämlich, verwandelt das Gesuch in einen Antrag und besteht darauf, daß dieser Antrag dem Gesetzgebungskomitee überwiesen werde, damit dasselbe schon am folgenden Morgen eine Organisationsplan zu dem Revolutionstribunal vorlege. Vergeblich will Lanjuinais diesen Plan, den er ein öffentliches Unglück nennt, amendieren; von Levasseur verfaßt, wird Carriers Antrag abgestimmt und angenommen.
Am nächsten Tage sind zwei Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung: der über das Revolutionstribunal und ein anderer über die Organisation der Ministerien.
Folgendes war der Entwurf von Lindet:
»Das Revolutionstribunal soll aus neun vom Konvente ernannten Mitgliedern bestehen.
Sie sollen in betreff der Untersuchung an keine Form gebunden sein. Sie erlangen die Überführung der Schuld durch alle möglichen Mittel.
Das Tribunal wird sich in zwei Abteilungen teilen.
In dem für das Tribunal bestimmten Saale wird ein Mitglied beauftragt sein, die Meldungen der Angeber in Empfang zu nehmen.
Das Tribunal richtet diejenigen, welche ihm durch ein Dekret des Konvents zugeschickt werden.
Dasselbe kann unmittelbar verfolgen diejenigen, welche aus Mangel an Bürgersinn die Ausübung ihrer Pflichten unterlassen oder vernachlässigt haben; diejenigen, welche durch Handlung oder Schrift oder durch die Stellung, die sie unter der alten Regierung einnahmen, die Vorrechte zurückverlangen, welche die Despoten sich anmaßten.«
Am 28. März erließ der Konvent auf Chazals Vorschlag ein Dekret, welches befahl, daß das außerordentliche Kriminalgericht, obwohl unvollständig, sogleich in Tätigkeit treten sollte, und am 6. April vollzog man bereits das erste Urteil einer Institution, welche durch eine unglaubliche Lästerung sich Revolutions-Gerichtshof nannte, ohne zu überlegen, welcher Widerspruch in der Verbindung dieser beiden Wörter lag.
Seit dem Tode Ludwigs XVI. war die Guillotine auf dem Reunionsplatze errichtet. Die beiden großen roten Arme, welche sich an dem gräulichen Tone der Atmosphäre und der Monumente abzeichnete, hätten einen sehr unschuldigen Anblick dargeboten, ohne die Überzeugung, die sich nur zu bald rechtfertigte: daß sie ihre Beute erwarteten.
Am 30. April wurde die alte Guillotine weggebracht und eine neue aufgestellt, an welcher Charles Henri Sanson alle Veränderungen hatte vornehmen lassen, die zur Ausführung mehrerer aufeinander folgender Hinrichtungen nötig waren. Es ist interessant genug, den Zeitgeist aus den Betrachtungen, die man über dieses Todeswerkzeug anstellte, zu studieren. Folgendes sagt darüber eines der gemäßigtsten Journale von 1793:
»Man hat die letzte Hand an die Guillotine gelegt; es läßt sich nicht leicht ein Todesgerät denken, welches besser dasjenige vereinigt, was man der Menschlichkeit schuldig ist und was das Gesetz fordert, wenigstens solange die Todesstrafe nicht abgeschafft ist. Man sollte aber auch die Hinrichtungszeremonie verbessern und alles, was an das alte Regime erinnert, daraus verbannen. Der Karren, worauf man den Verurteilten zur Richtstätte fährt; die auf den Rücken gebundenen Hände, wodurch der Verurteilte zu einer knechtischen und gezwungenen Haltung genötigt wird; der schwarze Talar, mit welchem sich der Beichtiger vermummen darf, ungeachtet ein Dekret den geistlichen Ornat verbietet: diese ganze Zurüstung geziemt sich nicht für eine aufgeklärte menschliche und freie Nation. Es ist vielleicht auch unpolitisch, einem Reaktionär, einem Verschwörer in seinen letzten Augenblicken den Beistand eines Priesters zu gewähren. Die Gewalt, welche die Religion auf das Gemüt
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