Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013
Euro bedeutet dies eine Erhöhung um 1 Euro – können die Leistungsverbesserungen bis in das Jahr 2015 hinein finanziert werden.
Private Pflegeversicherung als Lückenbüßer
Schon heute reichen die Leistungen in der Praxis nicht für die Kosten der Pflege aus. Betroffenen reicht oft die eigene Altersversorgung nicht, um diese Lücke zu schließen. Erspartes Vermögen muss eingesetzt werden. Ist das bis auf einen Notgroschen aufgebraucht, sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Folge: Vater Staat versucht, im Wege des Sozialhilferegresses bei den Kindern der Betroffenen zurückzuholen, was geht.
Deshalb sollte man über eine private Zusatzpflegeversicherung nachdenken. Diese soll ab 2013, wenn es nach dem Willen der Koalition geht, mit monatlich fünf Euro bezuschusst werden – und zwar unabhängig vom Einkommen.
4. Pflegegeldkürzungen für Heimbewohner nicht widerspruchslos hinnehmen
Heimbewohner, die am Wochenende oder in den Ferien bei ihren Eltern zu Besuch sind, erhalten pro Pflegetag in der Familie anteiliges Pflegegeld. Neuerdings berechnen viele Pflegekassen laut Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) das Pflegegeld aber nach einer neuen Methode. Folge: Ein Heimbewohner, der sich bei seiner Familie aufhält und Pflegestufe I hat, erfährt eine Leistungskürzung von 57 %, statt 7,83 Euro gibt es nur noch 3,38 Euro Pflegegeld pro Tag.
Der bvkm empfiehlt Betroffenen, gegen die Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Widerspruch einzulegen, und hat hierzu das kostenfreie Musterschreiben „Argumentationshilfe gegen die Pflegegeldkürzung bei Heimbewohnern“ entworfen und auf seine Homepage gestellt:
www.bvkm.de > Rubrik Arbeitsbereiche > Recht und Politik > Argumentationshilfen > Stichwort „Pflegeversicherung“
5. Kostenübernahme für Palliativmedizin ermöglicht Patienten ohne Heilungschance Pflege in der eigenen Wohnung
Viele Patientinnen und Patienten wünschen, in der häuslichen, zumindest aber in gewohnter Umgebung zu sterben. Sie möchten nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen. Den schwer kranken Patientinnen und Patienten soll ein würdiger Lebensraum geschaffen werden und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt werden. Dieses Ziel verfolgt die Palliativmedizin und die Palliativpflege (Palliative Care).
Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sie unter der Bezeichnung „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht.
Die Palliativmedizin ist ein vom Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden geprägter multidisziplinärer Behandlungs- und Betreuungsansatz. Es geht darum, Leid zu lindern und eine möglichst gute Lebensqualität bis zum Tod zu gewährleisten. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung soll Versicherten ermöglichen, bis zum Tode in der vertrauten häuslichen Umgebung betreut zu werden. Hierbei handelt es sich um ärztliche und pflegerische Leistungen, die von sogenannten Palliative Care Teams erbracht werden – bei Bedarf rund um die Uhr.
Diese Leistungen sind primär medizinisch ausgerichtet und umfassen die Befreiung von Schmerzen und die Linderung anderer belastender Symptome wie Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen. Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn Patienten an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist. Dabei kommt es auf die Begründung der behandelnden Ärzte an. Gehen sie davon aus, dass die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, können sie SAPV verordnen. Bei Kindern sind die Regeln weniger streng auszulegen: Hier kann auch bei einer längeren Lebensprognose die weitere Behandlung zu Hause erfolgen. Allerdings muss die palliativmedizinische Versorgung möglich und notwendig sein.
In manchen Fällen wird sich ein Krankenhausaufenthalt nicht vermeiden lassen, in anderen Fällen genügen die Leistungen eines Pflegedienstes. Das Besondere an der speziellen ambulanten Versorgung ist die Kombination verschiedener Leistungen, die der Kranke in seiner gewohnten Umgebung erhält. Die Palliative Care Teams bieten gleichzeitig medizinische und Pflegeleistungen, außerdem können sie durch ambulante Hospizdienste unterstützt werden. Diese
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