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Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Titel: Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walhalla-Fachredaktion
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gesetzlicher Rente genauso hoch ausfallen wie das bisherige Nettoeinkommen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Auf die neue sogenannte Kombirente müssen zudem geringere Steuern und Sozialabgaben als beim Entgelt entrichtet werden. Die Kombirente wird Versicherten angeboten, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre in der Rentenkasse vorweisen können.
    Auch Selbstständige sollen in die Rentenreform einbezogen werden. Bislang konnte diese Berufsgruppe frei über die Altersvorsorge entscheiden. Da ein Großteil der Selbstständigen nicht von der Rentenversicherung erfasst wird, droht vielen der Absturz in die Grundsicherung in der Rente. Künftig muss jeder Selbstständige einen ausreichenden Vorsorgeschutz nachweisen. Die Absicherung kann wahlweise in der gesetzlichen Rente oder über private Versicherer erfolgen. Die Zusatzrente muss oberhalb der staatlichen Grundsicherung im Alter liegen. Das Ministerium rechnet mit Vorsorgebeiträgen von 250 bis 300 Euro im Monat und mit 100 Euro für die Absicherung gegen Erwerbsminderung.

2. Wann die Wartezeit zwischen Abitur und Studium rentenrechtlich nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt wird
    Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht mehr als sechs Monate dauern. Dies gilt auch dann, wenn die Wartezeit durch das vorgezogene Abitur (hier: die Mainzer Studien-Stufe) verursacht worden ist. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
    Die Klägerin hatte im März das vorgezogene Abitur an einem Mainzer Gymnasium abgelegt, konnte das von ihr gewählte Studium der Psychologie jedoch erst zum nächsten Wintersemester, also im Oktober aufnehmen.
    Das Sozialgericht stellte dazu fest, dass unverschuldete Wartezeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten rentenrechtlich zwar grundsätzlich als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Dies gelte aber nicht, wenn die Übergangszeit so lang dauere, dass die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Zwischenbeschäftigung zumutbar sei.
    Bei Wartezeiten von mehr als sechs Monaten sei dies regelmäßig der Fall, zumal es auf dem Arbeitsmarkt genügend Angebote für befristete Tätigkeiten gebe. In solchen Fällen besteht kein soziales Schutzbedürfnis, für das die Gemeinschaft der Versicherten durch Anerkennung einer Versicherungszeit ohne entsprechende Beitragszahlung einstehen müsse (SG Mainz, Urteil vom 22.03.2012, Az. S 1 R 175/10).

1. Arztrechnungen verstehen
    Nur wer Bescheid weiß, kann Arztrechnungen überprüfen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Analogbewertungen
Sachverzeichnisse
Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    Nur wer Bescheid weiß, kann Arztrechnungen überprüfen
    Ärztliche Leistungen können nur nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden. Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Wesentliche Kriterien für die Bemessung der Gebühren sind die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie die Umstände bei der Ausführung der Leistung. Die Einkommensverhältnisse des Zahlungspflichtigen dürfen bei der Bemessung dieser Gebühren nicht herangezogen werden.
    Die bei stationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären Leistungen privatärztlich berechneten GOÄ-Gebühren sind um 25 % zu mindern. Den Belegärzten sind 15 % abzuziehen (§ 6a GOÄ). Eine von der GOÄ abweichende Höhe der Vergütung kann zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vereinbart werden.
    Solche „Abdingungen“ sind nur im Einzelfall und nur dann zulässig, wenn sie vor dem Erbringen der Leistung in einem Schriftstück (einer schriftlichen Vereinbarung) festgelegt werden. Das Schriftstück muss die Nummer und die Bezeichnung der Leistung, den Steigerungssatz und den vereinbarten Betrag sowie die Feststellung enthalten, dass möglicherweise eine Erstattung der vereinbarten Vergütung durch die Erstattungsstellen (Krankenversicherung, Beihilfe) nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
    Eine Arztrechnung muss insbesondere enthalten:
das Datum der Erbringung der Leistung sowie die Diagnose,
bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
bei Gebühren für vollstationäre und teilstationäre privatärztliche Leistungen

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