The Attack
Internationale Stigmatisierung und Isolierung gekennzeichneter Organisationen
Das Procedere
Nach einer erschöpfenden Sichtung geheimdienstlicher und anderer Erkenntnisse, in der alle Beweise aus geheimen und öffentlich zugänglichen Quellen für die Aktivitäten einer Gruppe geprüft werden, trifft der Außenminister eine Entscheidung hinsichtlich der Kennzeichnung oder Neukennzeichnung von FTOs. Das Außenministerium verfertigt, in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Finanzministerium und den Geheimdiensten, eine detaillierte »Re-gierungsvorlage« (administrative record), in der die terroristischen Aktivitäten der gekennzeichneten FTO dokumentiert sind. Sieben Tage, bevor eine FTO-Kennzeichnung im Bundesregister ver-
öffentlicht wird, erhält der Kongreß vom Außenministerium dies-bezüglich eine geheime Mitteilung.
Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge können Kennzeichnungen juristisch überprüft werden. Wird gegen eine Kennzeichnung vor einem Bundesgericht Einspruch erhoben, verläßt sich die US-Regierung auf die Vorlage, um die Entscheidung des Ministers zu verteidigen. Da diese Vorlagen geheimdienstliche Materialien enthalten, sind sie als geheim eingestuft.
Anhang 87
FTO-Kennzeichnungen verfallen nach zwei Jahren, sofern sie nicht erneuert werden. Laut Gesetz kann der Außenminister in Absprache mit dem Justiz- und dem Finanzminister jederzeit weitere Gruppen hinzufügen. Der Minister kann auch, wenn er dies für begründet hält, Kennzeichnungen widerrufen, nachdem er den Kongreß davon in Kenntnis gesetzt hat.
* Das Gesetz zur Einwanderung und Staatsbürgerschaft definiert den Begriff »terroristische Aktivität« wie folgt: Terroristisch ist jegliche Aktivität, die hinsichtlich der Gesetze des Ortes, an dem sie ausgeführt wird, ungesetzlich ist (oder die, falls sie in den Vereinigten Staaten ausgeführt wird, hinsichtlich der Gesetze der Vereinigten Staaten oder jedes einzelnen Staates, ungesetzlich wäre) und mindestens eine der folgenden Handlungen einschließt: (I) Die Entführung oder Sabotage jeglicher Beförderungsmittel (eingeschlossen Flugzeuge, Wasserfahrzeuge oder Landfahr-zeuge).
(II) Die Ergreifung oder Festsetzung eines anderen Individuums, verbunden mit der Drohung, dieses Individuum zu töten, zu ver-letzen oder weiter festzuhalten, mit der Absicht, dadurch eine dritte Person (einschließlich Regierungsorganisationen) zu zwingen, als explizite oder implizite Bedingung für die Freilassung des ergriffenen oder festgesetzten Individuums eine Handlung zu vollziehen oder zu unterlassen.
(III) Ein gewaltsamer Angriff auf eine international geschützte Person (gemäß der Bestimmung in Abschnitt 1116(b)(4) von Titel 18, US-Strafgesetzbuch) oder auf die Freiheit einer solchen Person.
88 Noam Chomsky
(IV) Ein politischer Mord.
(V) Die Verwendung von jeglichen
a) biologischen oder chemischen Agentien oder nuklearen Waffen oder Einrichtungen, oder
b) Explosivstoffen oder Feuerwaffen (außer zum rein persönlichen Gelderwerb), mit der Absicht, die Sicherheit von einem oder mehreren Individuen direkt oder indirekt zu ge-fährden oder Eigentum substantiell zu beschädigen.
(VI) Die Drohung, der Versuch oder die Verschwörung, eine dieser Handlungen auszuführen.
Der Begriff »eine terroristische Aktivität ausführen« bedeutet, als Individuum oder als Mitglied einer Organisation eine terroristische Handlung auszuführen oder eine Handlung auszuführen, von der der Handelnde weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, daß sie einem Individuum, einer Organisation oder einer Regierung materielle Unterstützung bei der Durchführung einer terroristischen Aktivität zu einer beliebigen Zeit gewährt, wobei diese Aktivität zumindest eine der folgenden Handlungen einschließt: (I) Die Vorbereitung oder Planung einer terroristischen Aktivität.
(II) Das Sammeln von Informationen über mögliche Ziele für eine terroristische Aktivität.
(III) Die Bereitstellung jeglicher Art von materieller Unterstützung, einschließlich einer sicheren Unterkunft, Transport- und Kommuni-kationsmittel, Vermögen, falsche Dokumente oder Personalpapiere, Waffen, Explosivstoffe oder Ausbildung, für ein Individuum, von dem der Handelnde weiß oder Grund hat, anzunehmen, daß es eine Anhang 89
terroristische Aktivität ausgeführt hat oder eine solche auszuführen plant.
(IV) Das Anwerben von Vermögenswerten oder anderen wertvollen Gegenständen für terroristische Aktivitäten oder eine
Weitere Kostenlose Bücher