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Tokio Vice

Titel: Tokio Vice Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jake Adelstein
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nennt vier Beamte.)»Sie sehen also, dass wir uns wirklich sehr bemühen.«
    F: »Befindet sich der Hauptsitz der Kommission im Polizeirevier von Azabu?«
    A: »Ja. Die beschlagnahmten Gegenstände sind bei dem Tokioter Polizeidepartment. Azabu ist für die Ermittlungen zuständig.«
    Googly charakterisierte Obara wohl am besten: »Er ist ein kranker Dreckskerl.«
    Später erklärten die Ermittler: »Schon 1973 hat Obara wiederholt Frauen in seine Wohnung in Zushi gelockt und ihnen Getränke gegeben, in die er Drogen gemischt hatte, die zu Schläfrigkeit oder Bewusstseinsstörungen führten. Dann hat er sie vor einer Videokamera missbraucht. Er bezeichnet das als Unterwerfungsspiele.«
    Der Fall eines der ersten bekannten Opfer ist ein typisches Beispiel für Obaras Verbrechen. Der Staatsanwalt beschrieb ihn in einem Prozess folgendermaßen:
    Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer:
    Das Opfer in diesem Fall kam am 20. Februar 1998 nach Japan und wohnte im Bezirk Shibuya in Tokio. Die Frau arbeitete nebenberuflich als Hostess in Roppongi im Bezirk Minato.
    Der Angeklagte traf das Opfer Anfang März desselben Jahres, als er den Club besuchte, in dem sie arbeitete, und wurde von ihr bedient.
    Tathergang:
    Der Angeklagte sagte zum Opfer: »Ich habe eine Wohnung am Strand gleich außerhalb von Tokio, dort können wir hinfahren. Dann koche ich etwas für dich. Lass uns doch das Wochenende dort verbringen.« Am 31. März gegen Mittag traf er das Opfer vor dem Hotel »Aksasaka Tokyu« und fuhr mit ihm zu seiner Wohnung in Zushi, wo er es mit dem Meer als Hintergrund filmte.
    Danach gingen die beiden in sein Apartment im Gebäude Nr. 3 in Izu Marina. Die Zimmernummer war 4314. Nachdem die beiden im Wohnzimmer Meeresfrüchte gegessen hatten, sagte der Angeklagte zum Opfer: »Ich habe hier Wein aus philippinischen Kräutern«, und goss ihr ein Glas ein. Das Getränk enthielt ein Schlafmittel. Das Opfer nahm einen Schluck und verlor langsam das Bewusstsein.
    Der Angeklagte trug das bewusstlose Opfer ins Schlafzimmer und legte es rücklings auf das Bett. Nachdem er der Frau die Hose und die Unterwäsche ausgezogen hatte, legte er ihr ein feuchtes Tuch auf den Mund, das er vorher mit einer Droge getränkt hatte, und verlängerte dadurch die Bewusstlosigkeit. Danach vergewaltigte er sie und nahm die gesamte Tat auf Videoband auf.
    Situation nach der Tat:
    Am nächsten Abend, dem 1. April, kam das Opfer auf dem Bett langsam wieder zu Bewusstsein. Die Frau war nur mit einem Bademantel bekleidet, litt an starken Kopfschmerzen und Übelkeit und fühlte sich benommen. Da sie zu schwach zum Gehen war, kroch sie ins Badezimmer und erbrach sich in die Toilettenschüssel.
    Um das Verbrechen zu verschleiern, sagte der Angeklagte zum Opfer: »Du bist schon seltsam. Du hast eine ganze Flasche Wodka ausgetrunken und dann alles auf deine Kleider gekotzt. Darum musste ich dich ausziehen und waschen.« Dann spielte er ihr ein Band vor, auf dem zu hören war, dass jemand sich wusch und sie stöhnte.
    Danach fuhr der Angeklagte die Frau nach Hause. Während der Fahrt musste sie sich zweimal übergeben. Der Angeklagte sagte zu ihr: »Du kannst sicher zwei oder drei Tage lang nicht im Club arbeiten. Lass mich für diese Fehlzeiten bezahlen.« Dann gab er ihr 60 000 Yen für drei Arbeitstage.
    Da dem Opfer noch lange schlecht war, erschien es vom 1. bis zum
4. April, also vier Tage lang, nicht zur Arbeit.
    Verlauf der Ermittlungen:
    Die Frau kannte weder den Namen noch die Anschrift des Angeklagten und wusste nicht einmal, dass sie vergewaltigt worden war, weil sie das Bewusstsein verloren hatte. Anfang Juli 2000 traf sie eine Bekannte, die in Tokio ein Restaurant führt. Diese erzählte ihr von einer vermissten Britin, die vor ihrem Verschwinden erklärt hatte, sie wolle einen ihrer Kunden treffen, der ihr eine Fahrt ans Meer angeboten habe. Damals erzählte das Opfer ihrer Bekannten: »Vor einiger Zeit hat mich ein Mann namens Kazu ans Meer eingeladen, und ich ging mit ihm. Er gab mir irgendeine Droge, und ich habe das Bewusstsein verloren.« Nachdem sie alles genau berichtet hatte, riet ihre Bekannte ihr, zur Polizei zu gehen.
    Am 9. August 2000 suchte das Opfer das Polizeirevier Azabu auf und schilderte den Tathergang. Am 13. August identifizierte das Opfer ein Foto des Angeklagten, und am 29. wurde dieser wegen sexueller Nötigung einer wehrlosen Person angeklagt, obwohl die genauen Umstände der Tat noch ungewiss waren.
    Am 12. Oktober

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