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Trauma und die Folgen: Trauma und Traumabehandlung, Teil 1 (German Edition)

Trauma und die Folgen: Trauma und Traumabehandlung, Teil 1 (German Edition)

Titel: Trauma und die Folgen: Trauma und Traumabehandlung, Teil 1 (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michaela Huber
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B. in eine kleine Kammer, eine Kiste, ein Erdloch oder einen Sarg gesperrt und sensorisch depriviert; dort gibt es kein Licht, keinen Ton, sehr wenig Luft, kein Essen, kein Wasser. Häufig befinden sich in diesen engen Räumen auch noch Käfer, Würmer, Spinnen, Schlangen oder sogar menschliche Leichenteile. Das Kind muss in diesem Raum so lange bleiben, bis sein körperliches Überleben extrem bedroht ist. (Manche Kinder erinnern sich daran, dass sie in ihrem extremen Durst sogar ihren eigenen Urin tranken.) Wenn das Kind ohnmächtig wird, holen die Täter es aus dem Raum. Dann erzählen die Täter dem Kind, dass es bereits tot war. Nach dem, was das Kind erlitten hat, bezweifelt es diese Aussage gewöhnlich nicht. Dann sagt ein Täter dem Kind, während seines Todes habe sich ein mächtiges Wesen seiner bemächtigt – je nach der ideologischen Maskierung der Gruppe wird dieses Wesen Satan, Gott, Jesus, Buddha, Der Hohepriester, Der Meister etc. genannt. Nach dieser ,Aufklärung‘ wird das Kind wieder in die größere Gruppe gebracht und erneut zu Kulthandlungen aufgefordert.“
    Dadurch und durch das Begehen von grausamen Handlungen an anderen Lebewesen lernt das Kind, es sei „genauso wie“ die Täter. Diese Fehlinformation aufzudecken wird der Kern der Befreiungsarbeit sein. Viele Überlebende behalten in sich einen „unzerstörten und unzerstörbaren inneren Kern“, der bei ihrer Befreiung helfen kann.
    Opfer, die gezwungen wurden, Verbrechen zu begehen, sind keine Verbrecher und sollten auch nicht so behandelt werden. Dies haben z. B. auch die Siegermächte des 2. Weltkrieges eingesehen, als sie diejenigen Internierten in Konzentrationslagern, die gezwungen waren, andere zu selektieren, zu quälen und zu töten, nach der Befreiung zu Recht nicht unter Anklage gestellt haben. Wir brauchen also heute ebenfalls gesetzliche Möglichkeiten wie Zeugenschutz, Opferschutzprogramme und die Kronzeugenregelung, um Aussagen von Überlebenden zu ermöglichen, die sonst Angst haben, sich selbst belasten zu müssen und dadurch im Gefängnis zu landen (siehe auch Rennebach et al., 2002).
    Im Bereich organisierte Kriminalität und rituelle Gewalt gibt es Täter und Opfer-Täter. Die Täter haben tatsächlich die Wahl, was sie tun und nicht tun. Die Opfer-Täter werden gezwungen, Grausamkeiten an anderen Lebewesen zu begehen; andernfalls sind sie vom Tode bedroht. Kein Täter in Kultbereich wird normalerweise Außenstehende versuchen davon zu überzeugen, dass er schreckliche Dinge getan hat, für die er bestraft werden müsse. Es sind die Opfer, die glauben, dass sie schuldig und schlecht sind und bestraft werden müssen – aufgrund der Gehirnwäsche, denen sie durch die Täter ausgesetzt waren. In der Regel werden sie erst gezwungen, Grausamkeiten zu begehen, was sie nur in einem dissoziativen Zustand fertigbringen – und danach heißt es: „Schau dir an, was du getan hast! Du bist schlecht, ein Killer, man muss die Menschheit vor dir schützen! Nur bei uns bist du sicher. Wir werden dich nicht verraten – wenn du uns nicht verrätst, aber hier haben wir den Videobeweis, was du getan hast, und wenn du redest, dann ...“
    Ein zentraler Ansatzpunkt der Befreiungsarbeit (die häufig in Beratungsstellen stattfindet) ist also, den Opfern und Überlebenden zu verdeutlichen: Wenn man machtlos ist, keine wirkliche Wahl hat und unter gewalttätiger Kontrolle durch die Misshandler steht, war das, was man tat, ein Bestandteil der Viktimisierung. Dann hat man nicht gewählt, Täter zu sein (Woodsum 1998, S. 58). Außerdem kann eine Tätergruppe es sich nicht leisten, das zu tun, vor dem sich so viele Überlebende ritueller Gewalt fürchten, nämlich die Videos mit ihren angeblich freiwillig begangenen kriminellen Handlungen an die Polizei zu schicken – schließlich hätten die Filmer als Nächstes eine kriminalpolizeiliche Ermittlung zu fürchten.
    Allerdings gibt es auch Opfer, die zu Tätern werden und dann durchaus Freiheitsgrade in ihren Handlungen erleben und sich bewusst für „das Böse“ entscheiden können. Dies in der Beratung bzw. Therapie mit den Überlebenden sorgfältig zu explorieren und von reinen „Handlungsautomatismen“ und erzwungenen Misshandlungen zu unterscheiden ist auch Aufgabe der begleitenden Unterstützer bzw. BehandlerInnen! Täterschaft, die verinnerlicht wurde und zum autonomen Bestandteil der Persönlichkeit geworden ist, zeigt sich oft auch außerhalb des Bereichs ritueller

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