Über jeden Verdacht erhaben
Schweden.
Nach zahlreichen Vorstößen seiner Auftraggeber war es dem Agenten Ali Hussein schließlich gelungen, etwas vorzulegen, was als Beweis erscheinen konnte. Es war ein hektografiertes Papier, das von einer alten Matrize der Moschee abgezogen worden war. Im Text war vage von dem bevorstehenden Heiligen Krieg in Schweden die Rede, der von Malmö ausgehen werde. Mit Zitaten aus dem Koran wurde die These untermauert, daß demjenigen, der sein Leben im Kampf gegen die ungläubigen Schweden lasse, ein Platz im Paradies sicher sei.
Dieser schriftliche Beweis war als Durchbruch in der Fahndung gegen den verdächtigen Terroristenführer betrachtet worden. Unglücklicherweise hatte der Ernst des Themas den arabischen Dolmetscher, dessen sich die Säpo bedient hatte, offenbar dazu gebracht, pedantisch alle Sprachfehler und religiösen Mißverständnisse, die der Text erkennen ließ, zu korrigieren, weshalb die erste Übersetzung der Säpo einen recht überzeugenden Eindruck gemacht hatte.
Erst lange nachdem Muhammed Hussein Bermanyi von seinen vier Kindern und seiner Frau getrennt und in Begleitung von vier Sicherheitsbeamten nach Beirut gebracht worden war, hatte man von dem entscheidenden Dokument eine neue Übersetzung anfertigen lassen. Auf direkten Befehl Hamiltons.
Da hatte sich herausgestellt, daß der angeblich von einem schriftgelehrten religiösen Mann mit akademischer Bildung verfaßte Text einen sehr eigenartigen Eindruck machte. Abgesehen davon, daß der Urheber dieses Textes das Hocharabische nicht beherrschte, zeichnete sich der Text überdies durch einen greifbaren Mangel an Übung in der Koran-Exegese aus. Der Text schien eher von einem ungebildeten Menschen geschrieben worden zu sein, etwa auf dem Niveau des Agenten Ali Hussein.
Das konnte natürlich so gedeutet werden, daß der hochgebildete Muhammed Hussein Bermanyi die einzigartige Fähigkeit besaß, sich zu verstellen, und daß er es vermied, Beweise seiner tatsächlichen Absichten aus der Hand zu geben. Daß der Text bei einer genaueren Prüfung nicht von ihm selbst geschrieben zu sein schien, deutete demnach darauf hin, daß gerade er ihn verfaßt hatte, da das zu dem übrigen Verhaltensmuster paßte, daß er sich etwa am Telefon nie verplapperte, daß er sich nie zu einem unangekündigten Treffen beschatten ließ und so weiter.
Da man ihn inzwischen ohnehin ausgewiesen hatte, waren diese Fragen nur noch von theoretischem Interesse. Das Dokument jedoch, in dem er zwar nur wenig literarisch seine tatsächlichen Absichten mit der Flucht aus dem Südlibanon nach Schweden verraten hatte, war der entscheidende Beweis gegen ihn gewesen, als man ihn vor Gericht stellte.
Das heißt, er wurde so wie andere Verdächtige in Schweden vor Gericht gestellt. Nachdem man ihn bei einem Stärke demonstrierenden Einsatz von Sicherheitspolizei in Malmö mit Hilfe eines Überfallkommandos von Frau und Kindern weggeholt hatte, wurde er in rasender Fahrt nach Stockholm gebracht, während in Malmö die Hausdurchsuchung anlief. Der Umstand, daß die Hausdurchsuchung keine einzige Beschlagnahme erbrachte, die ihn mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung bringen konnte, wenn man von einer großen Anzahl von Korantexten absieht, zeigte erneut, wie außerordentlich geschickt dieser Terrorist war.
Dann war es Zeit für einen sogenannten Terroristenprozeß, bei dem er sogar einen Anwalt haben durfte. Ein Terroristenprozeß ist jedoch kein Prozeß im gewöhnlichen Sinn, da die Säpo dabei beide Funktionen erfüllt, die des Staatsanwalts und des Richters. Außerdem haben der Angeklagte und sein Rechtsanwalt nicht das Recht, die Beweise einzusehen, welche die Säpo zu besitzen behauptet, da ein solches Verfahren das Risiko bedeutet, daß die Quellen der Säpo enthüllt werden.
Der Angeklagte Muhammed Hussein Bermanyi leugnete hartnäckig in allen Anklagepunkten und behauptete sogar, daß es seiner religiösen Überzeugung widerstrebe, den Islam mit Hilfe von Terrorismus zu verbreiten. Ferner erklärte er, daß er Schweden keineswegs als feindliches Land ansehe, denn immerhin habe das Land ihm und seiner Familie eine Freistatt gegeben. Er führte zahlreiche religiöse Argumente zur Untermauerung seines Standpunkts an, wurde jedoch bald unterbrochen, da weder der Richter der Säpo noch deren Staatsanwalt der Meinung war, daß diese Argumente relevant seien.
Der Staatsanwalt der Säpo erklärte daraufhin, man habe unwiderlegbare Beweise, nämlich aus Quellen, die
Weitere Kostenlose Bücher