Um Leben Und Tod
Banker Klaus H. handelte, der zu seinem Bekanntenkreis gehörte.
Als Rechtsanwalt Endres am 1. Oktober 2002 um 14.30 Uhr ins Polizeipräsidium zu seinem Klienten Gäfgen kam, hoffte er, dass Jakob noch zu retten wäre. So hatte er es aus den Worten von Magnusâ Mutter herausgehört, als sie ihn um 7.00 Uhr morgens angerufen hatte. Deshalb hatte er eine Verhandlung am Landgericht unterbrechen lassen, in der er einen Räuber verteidigte. Als er auf dem Hof des Polizeipräsidiums einen Leichenwagen stehen sah, ahnte er das Schlimmste. In Gäfgen sah er im ersten Moment einen »groÃen, traurigen jungen Mann, der völlig neben sich stand, das Gesicht weich, die Augen angstvoll« ( Tagesspiegel , 07.12.2002).
Schnell war ihm vermutlich klar, dass die Fakten und das indirekte Geständnis des Angeklagten ihm einen hoffnungslosen Fall zutrugen. Gäfgen begrüÃte Endres mit den Worten: »Gott sei Dank, dass Sie da sind!« Doch er log auch ihn an und beschuldigte weiterhin Klaus H. als Tatplaner. Der erfahrene Anwalt und scharfe Beobachter verbat sich jedoch Ausflüchte und Lügen, bestand vielmehr darauf, die Wahrheit zu erfahren, da er sonst das Mandat nicht übernehmen könne. Gäfgen gab daraufhin zu, die Beschuldigungen der Brüder B. und des Herrn H. erfunden zu haben. Endres benachrichtigte sofort die Polizeibeamten und rettete damit Klaus H.s Reputation und seinen Arbeitsplatz.
Gäfgen sagte schlieÃlich seinem Anwalt Endres, dass er die Erpressung und Entführung alleine geplant und durchgeführt habe. Den Tod Jakobs habe er angeblich nicht gewollt.
Um Jakob zu töten, verklebte der Angeklagte ihm schlieÃlich auch die Nase mit Klebeband. Er legte sich dann neben dem Kind auf den Boden, Kopf an Kopf, und verschloss ihm Mund und Nase zusätzlich mit einer Hand, die er ihm auf das Gesicht presste. In dieser Stellung verharrte er, bis sich der Junge nicht mehr rührte. Nach etwa zwei Minuten, in denen Jakob von Metzler verzweifelt um Atemluft kämpfte, trat Bewusstlosigkeit bei ihm ein. Nach mindestens vier und maximal zehn Minuten starb er den Erstickungstod â¦
Um eventuell eingetragene Faser- und DNA-Spuren zu beseitigen, entkleidete der Angeklagte nun den Körper des Jungen bis auf die Unterhose und duschte ihn in der Badewanne ab. Dann lieà er Wasser einlaufen und drückte den Kopf unter Wasser, um zu »testen«, ob Jakob noch atmete, was aber nicht der Fall war â¦
Mit dem toten Kind im Kofferraum fuhr er sodann zum Spielpark Louisa, wo er das Auto an einer Telefonzelle parkte; von dort lief er etwa 50 Meter zum Anwesen der Familie von Metzler und warf das Erpresserschreiben ⦠auf das Gelände vor dem Haus.
(aus dem Urteil gegen Magnus Gäfgen)
Nach Erledigung der ersten Formalitäten, setzte sich Vizepräsident Daschner an seine Schreibmaschine.
Das Schlimmste war eingetreten, Jakob war tot. Ein elfjähriges Kind war seiner Zukunft beraubt, alle Hoffnungen und Wünsche, die es in seiner kurzen Kindheit für sein Leben erträumt hatte, waren dahin.
Alles Bemühen war umsonst gewesen, der kleine Jakob hatte keine Chance auf Rettung gehabt. Der Gerichtsmediziner hatte den Todeszeitpunkt auf Freitagvormittag festgelegt. Also sofort nach seiner Entführung. Er, Daschner, hatte also nicht zu lange gewartet und musste sich keine Vorwürfe machen, für Jakobs Tod verantwortlich zu sein. Er hatte es nicht geschafft, sein Versprechen einzuhalten, er hatte es nicht einhalten können. Jakobs Eltern würden mit dieser Tragödie fertigwerden müssen, das Schrecklichste akzeptieren, den Mord an ihrem Kind. Aber sie würden es schaffen. Sie hatten noch zwei Kinder, die ihre Eltern brauchten. Sie müssen es schaffen.
Der Verdächtige Magnus Gäfgen hatte jetzt eingestanden, die Erpressung und Entführung alleine geplant und durchgeführt, aber den Tod Jakobs nicht gewollt zu haben.
Bei der Besprechung zur Pressekonferenz hatte Daschner Oberstaatsanwalt Rainer Schilling und dem Pressesprecher der Polizei, Ãhm, mitgeteilt, dass von der Behördenleitung unmittelbarer Zwang als letzte Möglichkeit angedacht worden war. Schilling erhob Bedenken gegen diese Vorgehensweise, sah »dunkle Wolken am Horizont«. Erinnerte er sich nicht an den achtjährigen Denis M. aus Bremen, der am 22. September 1989 auf dem Weg zur Schule entführt und 13 Tage lang gefesselt und geknebelt in
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