Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Unternehmensidee überzeugt.
Die Vorsorge der Jung-Unternehmerin
Bei Britta geht es nun um ihre weitere Absicherung und die Altersvorsorge. Keine andere Berufsgruppe in unserem Land ist so sehr von der Altersarmut betroffen wie die Gruppe der Selbstständigen. Denn die meisten sind weder Mitglied in einem der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme, noch gehören sie den
Kammerberufen (Ãrzte, Apotheker, Juristen) an. Der Vorteil ist aber auch: Ihnen stehen fast alle privaten Vorsorgemöglichkeiten offen.
Das Wichtigste ist die Absicherung für den Fall der Krankheit und der Berufsunfähigkeit (BU).
Britta ist der Motor des Unternehmens â fällt sie aus, droht auch das Unternehmen zu scheitern. Hier darf auf keinen Fall gespart werden â im Gegenteil. Sie hat glücklicherweise bereits eine BU-Vorsorge, die sie nun auf 3.000 Euro erhöht. In der Krankenversicherung entscheidet sie sich zunächst für die freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse.
Freiwillig krankenversichert? Oder doch lieber privat?
Existenzgründer können sich privat oder als freiwillig Versicherte bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, wenn sie zuvor in der GKV waren. Wer den Gründungszuschuss bekommt, zahlt zunächst nur einen geringeren Krankenversicherungsbeitrag. Ein Wechsel von der GKV in die PKV kann sinnvoll sein, besonders wenn Sie jung und gesund sind. Manchmal ist es aber günstiger, in der GKV zu bleiben. Zum Beispiel dann, wenn der erwerbslose Ehepartner kostenlos mitversichert ist. Zusätzliche medizinische Leistungen können mit einer privaten Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Das zuvor abgeschaffte Krankentagegeld für freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV wurde zum 01.01.2009 wieder eingeführt: Es wird ab der siebten Kalenderwoche bezahlt. Wer jung und gesund ist, sollte aber einen Wechsel in die PKV durchaus überlegen. Die Prämien sind meist niedriger und die Leistungen besser. Man kann beispielsweise einen Tarif aussuchen,
der auch die Kosten von Heilpraktikerbehandlungen abdeckt. Aus meiner Beratung weià ich, dass das der Wunsch vieler Frauen ist.
Lassen Sie sich in jedem Fall beraten.
Bei ihrer Geldanlage stehen Sicherheit und Verfügbarkeit im Vordergrund.
Da Britta nun selbst unternehmerisch tätig ist und mit ihrem Unternehmen die Konjunkturzyklen spüren wird, sollte sie bei ihrem Privatvermögen weniger Risiko eingehen und ihre Aktienquote reduzieren.
Sie parkt sofort das Geld, das sie für die Gründungsphase und als dauerhafte Liquiditätsreserve brauchen wird, auf einem Tagesgeldkonto. Insgesamt sind das 150.000 Euro. Im Depot bleiben 70.000 Euro, die je zur Hälfte in Aktien und Anleihen angelegt sind. Sie wählt gemanagte Geldanlagen: Investmentfonds. Das hat den Vorteil, dass ihr Vermögen dort aktiv betreut wird, denn Britta wird ihre Zeit, vor allem in der Aufbauphase, mit Sicherheit voll und ganz ihrem Unternehmen widmen.
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Für ihr Alter muss Britta privat zusätzlich vorsorgen, da sie als Gesellschafter-Geschäftsführerin nun keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt.
Ihre Lebensversicherung sollte sie in jedem Fall fortführen, auch wenn es vielleicht einmal eng wird auf dem Konto. Im Notfall werden ihr die Beiträge für die Police gestundet. Die Police aus 2001 hat noch einen hohen Garantiezins von 3,25 Prozent. Das bekommt sie derzeit bei neuen Verträgen nicht. AuÃerdem kann sie im Alter mit einer steuerfreien Kapitalauszahlung von 220.000 Euro rechnen. So lautet zumindest die letzte unverbindliche Hochrechnung.
Ihren Riester-Vertrag stellt sie beitragsfrei, denn Selbstständige können bis auf wenige Ausnahmen nicht »riestern«. Beitragsfreistellungen sind bei den Riester-Verträgen grundsätzlich möglich, denn die Wahrscheinlichkeit, innerhalb eines Erwerbslebens mal angestellt und mal selbstständig zu arbeiten, ist hoch. Sollte sie einmal wieder als Angestellte arbeiten, könnte sie den Vertrag wieder aktivieren.
»Ein ruhender Riester, eine alte Lebensversicherung und die bisher aufgehäuften Rentenansprüche der gesetzlichen Rente« ⦠es ist offenkundig, dass das für ihr Alter nicht reicht. Vor allem für Selbstständige ist die Basis-(Rürup-)Rente gedacht. Gut sind auch die Möglichkeiten, die die betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer ermöglicht.
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