Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Hebammen
â Selbstständige, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind
â Erziehende in der Kindererziehungszeit, wenn sie zuvor rentenversichert waren
â Zivil- und Wehrdienstleistende, Landwirte und Bezieher von Arbeitslosengeld
â Geringfügig beschäftigte Personen (»Mini-Job«), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
â ⦠und natürlich die Ehepartner, wenn einer von beiden zum oben genannten Personenkreis zählt und selbst riestert. Oft sagt man von diesen Sparerinnen und Sparern, dass sie »abgeleitet riestern«.
Alle anderen Personengruppen wie die Selbstständigen und die Angehörigen der Kammerberufe (Mediziner, Rechtsanwälte, Architekten) sind nicht förderberechtigt. Für sie eignen sich andere Modelle.
2. Was heiÃt eigentlich riestern?
Riester-Verträge sind Sparverträge, die der Altersvorsorge dienen und die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Riester-Verträge haben nichts mit dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherungen zu tun. Sie sind kapitalgedeckt â das heiÃt: Jeder Sparer hat seinen eigenen Vertrag und erwirbt aus seinen Einzahlungen garantierte Ansprüche.
3. Wie wird pro Jahr angespart?
Man unterscheidet für gewöhnlich den Mindestsparbetrag, mit dem man die bestmögliche Förderung erhält, und den maximalen Betrag. Seit 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag vier Prozent des Vorjahreseinkommens â abzüglich der Zulage. Der Maximalbetrag ist auf 2.100 Euro pro Jahr festgelegt.
Wer kein eigenes Einkommen hat, muss mindestens den sogenannten Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag zahlen. Dieser beträgt seit dem 01.01.2005 generell 60 Euro pro Jahr. Mit Zulagenkürzungen muss derjenige rechnen, der einen geringeren Beitrag als den Mindesteigenbeitrag oder den Sockelbetrag einzahlt. Wer hingegen mehr als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält zwar keine höheren Zulagen, kann aber Steuervorteile nutzen, wenn die steuerliche Progression recht hoch ist. Wer keine oder nur eine geringe Steuerbelastung hat, sollte zusätzlich zum Riestern lieber noch andere Modelle der privaten Altersvorsorge, zum Beispiel eine private Rentenversicherung, nutzen.
4. Wie hoch ist die Förderung mit Zulagen?
Seit 2008 erhält jeder Riester-Sparer, der die Mindesteigenleistung einzahlt, 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist und bis zum 31.12.2007 geboren wurde. Kinder, die nach dem 01.01.2008 auf die Welt kamen, werden sogar mit 300 Euro gefördert. Einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro auf den Vertrag bekommen alle jungen Riester-Sparer bis 25 Jahre.
Sie können Ihren Sparbetrag jährlich oder in monatlichen Raten leisten. Bei den Riestermodellen sind zudem flexible Zahlungen und Zuzahlungen erlaubt. Auch Unterbrechungen sind möglich. Bei Abschluss des Vertrages stellt der Riester-Sparer über das Versicherungsunternehmen oder die Fondsgesellschaft gleich einen sogenannten Dauerzulagenantrag. Damit wird die Zulage automatisch und zuverlässig durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen auf den Vertrag überwiesen.
Beispiele für Förderungen
5. Wie kommt man an die Steuervorteile?
Riester-Sparer können ihre eigenen Aufwendungen (Eigenleistungen) als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein Nachweis über die Höhe dieser Eigenbeiträge bekommt man vom Riester-Anbieter jährlich übersandt. Wichtig: Um die Förderung in maximaler Höhe zu erhalten, sollte immer die Zulage beantragt werden. Denn auch wenn sie nicht beantragt wurde, wird sie mit dem Steuervorteil verrechnet. In der Sparphase fällt übrigens keine Abgeltungssteuer an. In der Rentenphase greift dann die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Die gezahlte Rente unterliegt vollständig der persönlichen Steuerpflicht.
6. Wer bietet Riester-Verträge an?
Riester-Verträge anbieten kann nicht jeder, denn sie müssen eigens zertifiziert werden. Vor allem Versicherungen und Fondsgesellschaften bieten diese Produkte an, aber auch Banken, Sparkassen und Bausparkassen.
7. Wie wird das Geld angelegt?
Riester-Rentenversicherungen sind mit einem Anteil von 77 Prozent die mit Abstand beliebteste Anlageform. Ihnen folgen Riester-Investmentsparpläne mit 19 Prozent (Quelle: Alterssicherungsbericht der Bundesregierung).
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