Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
anzusparen. Das sind 2.100 Euro pro Jahr abzüglich der staatlichen Zulagen von jährlich 524 Euro: 154 Euro für Evelyn und je 185 Euro für die Kinder. Sie müssen also zunächst nur 1.576 Euro selbst aufbringen.
So sieht Evelyns Riester-Rente aus:
Sie wählt eine klassische Rentenversicherung eines leistungsstarken Versicherers, der auch in der Vergangenheit gute Ergebnisse für seine Versicherten erzielt hat.
Monatlich spart sie nun 131 Euro an. Die Grundzulage geht bis zum Laufzeitende auf den Vertrag ein und die Kinderzulagen erfolgen so lange, wie das Kindergeld bezahlt wird. Der Eigenbetrag wird in der gemeinsamen Steuererklärung angegeben. Das ergibt eine zusätzliche Steuerersparnis von knapp 290 Euro. Somit reduziert sich der Gesamtaufwand auf effektiv 1.286 Euro â ihr Altersvorsorgekonto wird aber mit 2.100 Euro gefüllt! Insgesamt errechne ich eine stolze
Förderquote von 38 Prozent. Ãber die komplette Laufzeit hinweg spart sie 50.300 Euro selbst an, während der Staat 13.068 Euro an Zulagen dazugibt.
Wie sieht es nun zu Rentenbeginn aus? Ihre garantierte Rente beträgt monatlich 310 Euro. Dazu kommen die Ãberschüsse und die sogenannten Bewertungsreserven der Versicherung, die beide aber bei Vertragsabschluss nicht garantiert werden können. Mit ihnen kann die Rente sogar 665 Euro betragen. Diese unterliegt komplett der persönlichen Besteuerung.
Zu Rentenbeginn kann Evelyn übrigens bis zu 30 Prozent des Kapitals aus der Riester-Rentenversicherung entnehmen. Das sind bei ihr circa 40.800 Euro, über die sie frei entscheiden kann. (Berechnung: Das Garantiekapital mit 67 beträgt 86.200 Euro und inklusive der Ãberschüsse kann es auf 136.000 Euro wachsen: 30 Prozent davon sind 40.800 Euro)
Mehr Rücklagenbildung ist derzeit nicht möglich. Was übrig ist, sparen die beiden auf einem Tagesgeldkonto an. Für die Urlaubskasse. In zwei, drei Jahren wollen wir die Planung überprüfen und möglicherweise anpassen.
Evelyn ist nach der Beratung bestärkt worden, möglichst rasch ihre Arbeitszeiten zu erhöhen. Denn sie macht sich keine Illusion: Je länger sie in Teilzeit arbeitet, desto schwieriger ist es, an die einst begonnene Karriere wieder anzuknüpfen.
Riester-Rente â für (fast) alle
Mal wird die Riester-Rente als »⦠die attraktivste Geldanlage« (Finanztest Spezial, 2005) bezeichnet, mal ist sie zu teuer (Verbraucherzentrale, Dezember 2009) und zu unflexibel. Mal riestern zu wenige Bürger, dann wird der zwölfmillionste Vertrag gefeiert.
Sie merken schon â die Riester-Rente hat ihre Befürworter und ihre Kritiker.
Ich finde, die Riester-Rente wird zu Unrecht gescholten. Sie ist für viele Bürger der erste Schritt zum Aufbau einer eigenen privaten Altersvorsorge. Dennoch liegt die Akzeptanz in der Bevölkerung bislang unter den Erwartungen der Politik. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW, 2010) haben bisher erst 37 Prozent der Berechtigten einen Vertrag abgeschlossen.
Die Riester-Rente wurde im Zuge der Rentenreform 2001 entwickelt. Sie soll die Bürger bei der Altersvorsorge unterstützen und helfen, die Lücke zu schlieÃen, die durch zahlreiche Einschnitte bei der gesetzlichen Rente entstanden ist. Reicht also der Abschluss eines Riestervertrags, und alles ist in Butter? Nein! Es wäre fatal zu glauben, dass die Riester-Rente einen komfortablen Ruhestand finanzieren kann. Sie ist allenfalls nur eine MaÃnahme von vielen. Dennoch lohnt sich die Riester-Rente für fast jeden.
Warnen möchte ich aber vor einem übereilten Abschluss â ein Rat, der natürlich für alle Finanzentscheidungen gilt. Ich finde es jedenfalls erschreckend, wie manche Riester-Verträge geradezu »verramscht« werden. Bei Kaffeeröstern oder Warenhäusern. Denn das Modell ist komplex und zu wichtig, als dass Sie auf fachkundige Beratung verzichten sollten. Es gilt, eine Menge zu beachten.
Ich habe Ihnen im Folgenden die aus meiner Sicht wichtigsten Fakten zur Riester-Rente zusammengestellt.
Fakten zur Riester-Rente â 15 Fragen und Antworten
1. Wer kann »riestern?«
Das ist im §79 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Hierzu gehören:
â Angestellte und Arbeiter, also die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
â Beamte
â Rentenversicherungspflichtige Selbstständige, etwa
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