Vier Pfoten auf Bewährung - Ein neues Zuhause für Tierheimhunde
neue Besitzer wiederholt in die Hand gebissen. Ab dem zweiten Tag bewegte sich der Rüde normal im Haus und zeigte sich allen Familienmitgliedern gegenüber friedlich, so lange sie ihn in Ruhe ließen. Einzige Ausnahme war die 14jährige Tochter der Familie. Sobald sich das Mädchen bewegte, ging Balko auf sie los. Ein Verhalten, das sich trotz aller Trainingsansätze nicht ändern ließ. Nach drei Wochen und nachdem sie mehrmals gebissen worden war, wagte das Mädchen nicht mehr, sich im Haus zu bewegen, wenn Balko nicht durch eine Leine gesichert war. Schweren Herzens entschied man sich, den Versuch abzubrechen und Balko zurück ins Tierheim zu geben, um die Gesundheit der eigenen Tochter zu schützen.
Man sollte nicht zu schnell die Flinte ins Korn werfen, aber man sollte realistisch bleiben und eine ausweglose Situation als solche erkennen und die Erkenntnis zu lassen, dass manche Hund-Halter-Kombinationen im Alltag nicht funktionieren. Oftmals kann an diesem Punkt die Einschätzung eines guten Hundetrainers hilfreich sein, um beurteilen zu können, ob man nur einen anspruchsvollen Trainingsweg vor sich hat oder ob das gewünschte Ziel schlicht unerreichbar ist.
Viele Leute scheuen diesen Schritt, weil sie Vorwürfe durch die Tierheimmitarbeiter fürchten. Da sie das Gefühl haben, sich rechtfertigen zu müssen, tendieren einige Leute dazu, die Probleme mit ihrem Hund übersteigert darzustellen. Da wird dann dem Terrier, der die Katzen aus Spaß durchs Haus scheucht, schnell ein Tötungsversuch der Samtpfoten angedichtet oder aus dem Drohknurren des neuen Familienhundes gegen das Kleinkind wird eine Beißattacke gebastelt, die im Krankenhaus behandelt werden musste.
Ein solches Vorgehen mag den Weg für den Abgebenden erleichtern, dem Hund gegenüber ist es jedoch höchst unfair. Gerade angebliche Attacken und Beißvorfälle mit Menschen - im Besonderem mit Kindern - werden die Chancen des Hundes auf eine erneute Vermittlung enorm senken. Wenn man nicht die Möglichkeit hat, diesem Hund ein endgültiges Zuhause zu geben, egal aus welchem Grund, sollte man die eigene Enttäuschung und Wut zurückstellen und dabei behilflich sein, dass in der nächsten Vermittlung ein wirklich passendes Heim für den Vierbeiner gefunden werden kann. Dazu kann man beitragen, indem man ehrlich zugibt, woran das Zusammenleben letztlich gescheitert ist.
Die Schutzgebühr wird bei Rückgabe des Hundes in der Regel nicht zurück erstattet. Dabei ist es nicht von Belang, wie lange das Tier vermittelt war, bevor es ins Tierheim zurückkommt.
Alles, was Recht ist – Die Grenzen von Schutzvertrag und Nachkontrolle
Eigentlich könnte man einen Großteil dieses Kapitels auch in dem Bereich Mythen und Fakten unterbringen. Denn auch hier gibt es sehr viele Geschichten, die Interessenten erschrecken. Es wird über Knebelverträge berichtet und von unangekündigten Wegnahmen von Tieren bei Verstößen. Deshalb soll an dieser Stelle darauf eingegangen werden, was Tierschutz nach der Vermittlung darf.
Eins vorweg, um dem neuen Besitzer einen vermittelten Hund wieder wegzunehmen, bedarf es massiver Gründe. Ein kleiner Verstoß ist hierfür nicht ausreichend. Leider treibt der Tierschutz in Sachen Schutzvertrag in letzter Zeit immer öfter seltsame Blüten. So versucht man bisweilen, auch nach der Vermittlung in das Leben von Hund und Halter einzugreifen, in dem man die neuen Besitzer mit einer Reihe von Vorschriften regelrecht überschwemmt. So ist in manchen Verträgen geregelt, welche Hundeschulen besucht werden dürfen, andere wollen die Benutzung eines normalen Halsbandes verbieten. Dem Einfallsreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt. Allerdings sollte man sich von solchen Bestimmungen nicht verunsichern lassen, der Großteil dieser Forderungen ist nicht durchsetzbar. Wenn man mit seinem neuen Hund eine Hundeschule besuchen möchte, die nicht vom Tierheim genehmigt wurde, gibt es keine Handhabe, um dies zu verhindern. Auch ist es rechtlich unmöglich, auf Grund einer solchen Lappalie einen Hund nach Unterzeichnung des Schutzvertrags und Zahlung der Schutzgebühr wieder wegzunehmen.
Gleiches gilt für die Pauschalforderung nach Kastration eines Hundes im Vertrag. Diese Auflage zählt schon fast zu den Standardklauseln der Tierschutzvereine. Weigert man sich nach der Übernahme jedoch, dieser Forderung nachzukommen, wird dies keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade an diesem Punkt sollte man sich genau überlegen,
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