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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Pohl
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versicherbar);
Schutz des Eigenheims vor Feuer, Sturm und Leitungswasser (Wohngebäudeversicherung).
    Versicherungsschutz verringern
    Ansonsten könnte der Versicherungsschutz ab 50 Stück für Stück verringert werden. Lösen Sie behutsam solche Verträge auf, deren Risiken nicht mehr unbezahlbar sind (vgl. nachfolgende Checkliste).
    Wichtige Versicherungen ab 55
Ehepaar
Alleinstehende
unverzichtbar
Privathaftpflicht
Privathaftpflicht
Kfz-Haftpficht
Kfz-Haftpficht
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit
wichtig
Hausrat
Hausrat
Kfz-Teilkasko
Kfz-Teilkasko
Pflege-Zusatz
Pflege-Zusatz
sinnvoll unter bestimmten Bedingungen
Wohngebäude
Wohngebäude
Unfall 1
Unfall 1
Grundbesitzer-Haftpficht 2
Grundbesitzer-Haftpficht 2
Gewässerschaden-Haftpficht 3
Gewässerschaden-Haftpflicht 3
Private Zusatz-Kranken
Private Zusatz-Kranken
Kfz-Vollkasko 4
Kfz-Vollkasko 4
Auslandsreise-Kranken
Auslandsreise-Kranken
Rechtsschutz 5
Rechtsschutz 5
    Pflegezusatz-Versicherung abschließen
    Spätestens ab 55 ist eine private Pflegezusatz-Versicherung angeraten. Zur Auswahl stehen Pflegerenten-Tarife oder Pflegekosten-Tarife, die den vereinbarten Prozentsatz der anfallenden Pflegekosten übernehmen. Vgl. dazu Seite 106 ff.

Versicherungen – welche werden entbehrlich und wie kündige ich sie?
    Für jede einzelne Versicherung gilt die Gretchenfrage spätestens ab 55: Komme ich weiterhin gut über die Runden, wenn ich auf den Vertrag verzichte? Nur wenn mit dem Vertrag der finanzielle Ruin verhindert wird, ist die Police wirklich wichtig. Daraus folgt, dass einige Versicherungen jetzt entbehrlich werden, also gekündigt werden, bzw. in diesem Alter nicht mehr abgeschlossen werden sollten (siehe nachfolgende Checkliste).
    Entbehrliche Versicherungen ab 55
Ehepaar
Alleinstehende
weniger wichtig
Reisegepäck
Reisegepäck
Sterbegeld
Sterbegeld
Basisrente
Basisrente
unsinnig
Kapital-Leben 1
Kapital-Leben 1
Rente gegen laufenden Beitrag 1
Rente gegen laufenden Beitrag 1
Reparatur-Policen
Reparatur-Policen
Insassen-Unfall
Insassen-Unfall
Glasbruch
Glasbruch
Berufsunfähigkeit 1
Berufsunfähigkeit 1
Risiko-Leben 1 / 2
    Individuelle Umstände sind maßgebend
    Im Einzelfall mag die Lage anders sein. So kann man durchaus zur Sterbegeld-Versicherung greifen, wenn die Altersvorsorge nicht so üppig ausfallen wird. Schließlich haben die Krankenkassen das Sterbegeld seit 2004 komplett gestrichen. Damit muss die Beerdigung zumeist aus eigenen Ersparnissen oder von den Hinterbliebenen bezahlt werden.
    Mit 55 lohnt sich der Einstieg in eine Kapital-Lebensversicherung nicht mehr, weil die Versicherer wegen des fortgeschrittenen Alters des Kunden ein höheres Zahlungsrisiko für den Todesfall eingehen und sich dieses Risiko natürlich bezahlen lassen. So geht für die eigentliche Altersvorsorge zu viel Geld verloren.
    Kündigung des Versicherungsvertrags
    Wer seine Versicherung beenden will, muss den Vertrag kündigen. Wie das geht, steht auch im Kleingedruckten. Faustregel: Kündigen können Sie nur schriftlich, innerhalb bestimmter Fristen und mit eigenhändiger Unterschrift. Die Kündigung klappt im Regelfall, wenn Sie drei Monate zum Ablauf des Jahres als Kündigungsfrist einhalten. Lediglich in der Kfz-Versicherung gilt eine knappere Frist von nur einem Monat.
    Unter Umständen kann man auch vor Ablauf des Jahres kündigen (außerordentliche Kündigung). Das klappt
nach einem Schadenfall,
bei jeder noch so geringen Beitragserhöhung,
im Todesfall (durch die Angehörigen),
nach Umzug in einen anderen Ort (Hausrat),
beim Verkauf (Auto, Gebäude).

Privathaftpflicht-Versicherung – warum ist sie auch im Ruhestand unentbehrlich?
    Schadenersatzforderungen, die den finanziellen Ruin bedeuten könnten, gehören zu den elementaren Lebensrisiken, die das Haushaltsbudget sprengen. Dieses Risiko bleibt lebenslang. Daher ist die mit Abstand wichtigste Versicherung für jeden Haushalt die Privathaftpflichtversicherung – auch in höherem Alter. Doch die fehlt in drei von zehn deutschen Haushalten.
    Dabei schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür bezahlen muss. Unabhängig davon, ob Absicht oder Fahrlässigkeit im Spiel war. Und: unabhängig von Art und Höhe des Schadens. Sie müssen für Sachschäden ebenso geradestehen wie für Schäden, die Sie Personen zufügen. In unbegrenzter Höhe, mit Ihrem gesamten Vermögen und unter Umständen ein Leben lang. Die Liste möglicher Ansprüche reicht von Reparaturkosten,

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