Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Policen
Sinnvoll scheinen Policen zu sein, die vor allem in Pflegestufe 3 ohne Abstriche zahlen, im Pflegefall auf Beitragsweiterzahlung verzichten und keine langen Warte- und Karenzzeiten abfordern.
Was tun, wenn die Lebens-, Renten-, Riester- oder Basisrentenversicherung fällig wird?
Dann gibt es endlich die lang ersehnte Auszahlung. Nichts geht jedoch bei Versicherern automatisch und von allein. Im Versicherungsfall muss die Gesellschaft informiert werden bei Tod sogar innerhalb von 48 Stunden durch die Angehörigen. Erleben Sie den Ablauf der Kapital-Lebens- oder Rentenversicherung, so werden Sie meist einige Wochen vorher angeschrieben und nach den Zahlungsmodalitäten gefragt.
Kopie der Police und des letzten Kontoauszugs
Bevor das Geld auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen wird, will der Versicherer den Versicherungsschein im Original zugeschickt haben, mitunter auch die letzte Beitragsquittung (Kontoauszug). Machen Sie sich vorher unbedingt zur Sicherheit eine Kopie, falls das Original unterwegs verloren geht.
Falls der Versicherte das Ende der Laufzeit nicht mehr erlebt, möchte der Versicherer vor der Auszahlung eine Sterbeurkunde. Bei Versicherungen, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurden, wird zudem der Nachweis der Todesursache verlangt. Dazu genügt meist eine Kopie des Totenscheins, inseltenen Fällen ein ausführliches ärztliches Zeugnis über die Todesursache.
Auszahlung der Versicherungssumme
Das Geld erhält der Versicherte, also Sie. Falls der Versicherte schon vor Ablauf des Vertrages gestorben ist, erhält der im Versicherungsschein genannte Bezugsberechtigte das Geld. Er muss nicht unbedingt zu den Erben gehören (z. B. ein guter Freund) und kann in diesem Falle auch nicht zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet werden. Ist kein Bezugsberechtigter im Vertrag genannt, fällt die Summe in das Erbe.
Auszahlung der Gesamtsumme oder in Teilbeträgen
Erleben Sie als Versicherter den glücklichen Moment der Auszahlung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung selbst, so können Sie wählen zwischen der einmaligen Auszahlung der Gesamtsumme (Kapitalwahlrecht) oder der monatlichen Auszahlung von kleinen Teilbeträgen (Rente). Das gilt allerdings nur eingeschränkt für Riester-Renten (maximal 30 Prozent Kapitalauszahlung erlaubt) und Basisrenten (Kapitalauszahlung verboten).
Gesamtsumme auszahlen lassen
Lassen Sie sich die fällige Lebens- oder Rentenversicherung auszahlen. Sie können dann über das gesamte Kapital verfügen und bleiben damit finanziell flexibel.
Leider wird das Geld nicht immer zu 100 Prozent überwiesen. Bei Verträgen vor 2005 wird bei Kapitalwahlrecht alles steuerfrei ausgezahlt, bei Verrentung wird jeden Monat ein Ertragsanteil abgezogen (vgl. Seite 110 f., 128 ff.).
Kapital aus der Lebensversicherung – wie kann ich es möglichst steuerfrei kassieren?
Jahrzehntelang war die Kapital-Lebensversicherung in Deutschland ein lupenreines und überdies sehr sicheres Steuersparmodell. Schon die Einzahlungen konnten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Und auch die Auszahlung als Kapitalabfindung konnte völlig frei von Einkommensteuer kassiert werden. Dafür mussten Anleger nur die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
mindestens 12 Jahre Laufzeit des Vertrages,
mindestens 5 Jahre lang Einzahlung laufender Beiträge (Einmalzahlung wurde nicht gefördert),
Todesfallschutz in Höhe von mindestens 60 Prozent der garantierten Versicherungssumme.
Unter diesen Bedingungen bleibt es bei voller Steuerfreiheit der Kapitalabfindung für alle Anleger, die bis 31.12.2004 einen Vertrag unterschrieben hatten und im Laufe der nächsten Jahre ihre Auszahlung erwarten.
Für Kapital-Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, aber eine der oben genannten drei Bedingungen nicht erfüllen, gilt: Bei der Auszahlung sind 25 Prozent Kapitalertragsteuer (Sparerfreibetrag: 801 Euro pro Jahr und Person 2008) bzw. ab 2009 Abgeltungssteuer fällig.
Private Rentenversicherung
Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung wird die private Rentenversicherung lebenslänglich jeden Monat besteuert, aber nur mit dem so genannten Ertragsanteil. Zur Erklärung: Da das Beitragsgeld sich im Laufe der Jahre verzinst hat, stecken in jeder Rente auch Zinsen (Ertragsanteil).
Seit 2005 gelten sogar geringere Steuersätze als zuvor – auch für Privatrenten, die schon vor 2005 abgeschlossen worden sind. Lebenslänglich bleibt es bei dem Satz, der bei der erstmaligen
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