Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Vererben ist von Beginn der ersten Rentenzahlung an nicht mehr möglich. Ausnahme: Man vereinbart von vornherein eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung für Ehepartner oder Kind.
Basisrente
Die Basisrente ist grundsätzlich nicht vererbbar. Das heißt: Die eingezahlten Beiträge inklusive der Steuernachlässe fallen im Todesfall an die Versichertengemeinschaft. Dies gilt auch bei Tod in der Auszahlungsphase: Ohne Zusatzvereinbarungen bleibt das eingezahlte Geld beim Versicherer. Zum Schutz von Angehörigen empfehlen sich ähnlich wie bei Riester-Policen Rentengarantiezeiten oder Hinterbliebenenrente.
Betriebsrente
Bei Tod können Ansprüche grundsätzlich nicht an Angehörige weitergegeben werden. Weder die eingezahlten Beiträge noch die Steuervergünstigungen sind vererbbar.
Zur Absicherung der eigenen Familie sind jedoch Verträge mit Hinterbliebenenschutz möglich. Ansprüche dürfen dann nur in den engen Grenzen des Einkommensteuergesetzes an Ehepartner, Lebenspartner und Kinder ausgezahlt werden.
So sieht die »Vererbung« von Betriebsrenten aus:
Bezugsberechtigt im Todesfall ist immer zuerst ein Ehepartner.
Fehlt der Ehepartner, geht die Rente an unterhaltsberechtigte Kinder, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit 25 ist Schluss, bei Wehr- oder Zivildienst entsprechend länger.
Sind weder Ehepartner noch Kinder vorhanden, kann der Lebenspartner die Betriebsrente erhalten, falls beim Arbeitgeber des eigentlich Begünstigten Name, Geburtsdatum und Adresse angegeben waren.
Wenn kein Angehöriger berechtigt ist, kann ein Sterbegeld von maximal 8.000 Euro an die Erben ausgezahlt werden.
Wie sollte die Vermögensverwaltung nach dem Berufsausstieg aussehen?
Es geht es um das optimale Verhältnis von Verbrauch und Kapitalerhalt, um den Lebensabend, der zunehmend 25 Jahre und mehr dauert, finanziell unbeschwert verbringen zu können.
Abdeckung des persönlichen Bedarfs
Jetzt zeigt sich, ob die Altersvorsorge für den persönlichen Bedarf und den fünf Jahre vorverlegten Berufsausstieg zugeschnitten war. Haben Sie alles richtig gemacht, wird es keine bösen finanziellen Überraschungen geben.
Reicht das Geld ab 60?
1.
Gesetzlicher Rentenanspruch abzüglich Abschläge
__________ Euro
2.
Monatlicher Hinzuverdienst bis 65
__________ Euro
3.
Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung
__________ Euro
4.
Betriebsrente
__________ Euro
5.
Geldanlagen (in Monatsrente umgerechnet)
__________ Euro
6.
Auszahlung Lebens- oder Rentenversicherung
__________ Euro
7.
Riester-Rente
8.
Basisrente
__________ Euro
9.
Erbschaft
__________ Euro
10
. Geld vom Staat (z.B. Invalidenrente)
__________ Euro
Rentner haben neben gesetzlicher Altersrente und womöglich Betriebsrente vielfach noch 1.000 Euro Zusatzrente angespart. Das entspricht ungefähr der Umwandlung von 200.000 Euro Kapital in eine lebenslange Monatsrente (bei rund 21 Jahren Lebenserwartung ab 65).
Altersrentner geben ihr Geld nicht nur aus – im Gegenteil: viele sparen weiter. Das hat den Vorteil, dass das Vermögen zwar Stück für Stück für den Alltag genutzt wird, sich jedoch mit dem anfangs überwiegenden Rest weiter verzinsen kann (siehe Tabelle).
Wie im Rentenalter Geld angelegt wird 1
Alter
Sparbuch
Bau-
sparen
Versiche-
rung
Wert-
papiere
Sons-
tiges
65 – 69
23,9
4,0
12,7
32,6
26,9
70 – 74
32,3
3,0
8,2
31,1
25,4
75 – 79
32,3
2,4
6,3
33,1
25,9
ab 80
38,3
1,3
4,1
33,4
22,8
Richtiges Verhältnis zwischen Verbrauch und erhalt des Kapitals
Nun kommt es auf das richtige Verhältnis zwischen Verbrauch und Erhalt des Kapitals an. Das ist schnell gefunden: Sie entnehmen den gewünschten Monatsbetrag, der sich nach Vorliegen erster Erfahrungswerte – etwa nach einem halben Jahr – korrigieren lässt. Das vorhandene Geldvermögen wird mit möglichst hoher Verzinsung angelegt.
Wie schaffe ich das richtige Verhältnis von Verbrauch und Kapitalerhalt?
Das Geld wird im Ruhestand ja nicht auf einen Schlag verbraucht, sondern nach einem monatlichen Auszahlplan, den Sie jederzeit ändern können, entnommen. Hier kommt es auf die gewünschte Balance an. Dabei müssen Sie nur eine Entscheidung treffen:
Soll das Kapital so in monatliche Auszahlungen eingeteilt werden, dass am Ende nichts übrig ist (Kapitalverzehr),
oder in solche Monatszahlungen, dass am Ende das gesamte Geld noch erhalten ist, weil nur die laufenden Erträge entnommen werden (Kapitalerhalt)?
Auszahlplan mit Kapitalerhalt
Sie sollten zunächst eine
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