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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Pohl
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lediglich, dass die Einkünfte zweimal besteuert werden. Grundsätzlich ist jeder Deutsche mit seinem gesamten »Welteinkommen« steuerpflichtig, egal wo es erwirtschaftet wurde.
    Doppelbesteuerungsabkommen
    Durch so genannte Doppelbesteuerungsabkommen verzichtet der deutsche Fiskus darauf, das im Ausland versteuerte Einkommen hier noch einmal zu belasten – auch wenn der Steuersatz dort weit niedriger sein sollte.
    Abgeltungssteuer für Kapitalerträge
    Kapitalerträge sind ebenfalls steuerpflichtig – ab 2009 in Höhe von rund 25 Prozent (Abgeltungssteuer). Solange der Fiskus jedoch nichts vom Konto im Ausland weiß, geht alles gut. Aber wehe, er erfährt davon. In manchen Staaten (insbesondere USA) informieren Banken die zuständigen Behörden über Zins Einkünfte – nicht nur die eigene Finanzbehörde, sondern auch die im Heimatland des Kontoinhabers.
    Viele Deutsche besitzen im Ausland Immobilien. Praktisch jedes Land verlangt höhere Steuern als bei uns. Die Unterschiede beginnen schon beim Kauf. Beispiel Spanien: Neben der Grunderwerbsteuer (6 Prozent) droht auch eine Wertzuwachssteuer auf Grund und Boden (zwischen 15 und 40 Prozent), die umso höher ausfällt, je länger der Verkäufer das Grundstück besitzt. Um 10 Prozent Abschlagsteuer beim Kauf kommen Sie als Ausländer nicht herum. Informieren Sie sich rechtzeitig.
    Besonderheiten beim Kauf (Auswahl)
    Frankreich: Es reicht ein privatschriftlicher Vertrag ohne Notar. In mittleren Lagen kostet der Quadratmeter Wohnfläche 300 Euro. Bei »gebrauchten« Ferienimmobilien, die selbst genutzt und nicht vermietet werden, sind noch rund 26 Prozent Nebenkosten fällig.
    Spanien: Es reicht ein mündlicher Vertrag. Für die Grundbucheintragung ist aber ein öffentlicher Vertrag nötig (mit Notar). In mittleren Lagen kostet der Quadratmeter Wohnfläche 350 Euro. Bei selbst genutzten »gebrauchten« Ferienimmobilien sind noch rund 15 Prozent Nebenkosten fällig. In Küstenzonen herrscht meist Bauverbot.
    Italien: Es gilt schon der notariell beglaubigte Vorvertrag, der später durch den Kaufvertrag beim Notar ergänzt wird. Vorsicht: Bei Landkauf haben Nachbarn (nur Bauern) ein Vorkaufsrecht. In mittleren Lagen kostet der Quadratmeter Wohnfläche 280 Euro. Bei selbst genutzten »gebrauchten« Ferienimmobilien sind noch 13 Prozent Nebenkosten fällig.
    Rechtzeitig informieren
    Für Auslandsimmobilien gilt zumeist ausländisches Recht. Am besten, Sie erkundigen sich vor dem Umzug nach den Konsequenzen, auch im Falle Ihres Todes im Ausland für Ihre Angehörigen.

Ich will vorzeitig Schenkung und Erbe regeln, was ist zu beachten?
    Vorweggenommene Erbfolge
    Es ist oft von Vorteil, das Erbe vorzuziehen und schon zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen. Wichtigster Grund: Bei jeder Erbschaft, aber auch jeder Schenkung sitzt ein stiller Teilhaber mit am Tisch, das Finanzamt. Wer schon zu Lebzeiten Vermögen weiterreicht, der erspart seinen Erben später Erbschaftssteuer. Zwar macht das Finanzamt keinen Unterschied, ob etwas vererbt oder geschenkt wird, – es gelten gleiche Steuersätze, gleiche Freibeträge. Aber: Diese Freibeträge räumt der Fiskus beim Schenken alle zehn Jahre aufs Neue ein. Dem Ehepartner können Sie so alle zehn Jahre Werte bis zu 307.000 Euro (Stand: Juli 2008) steuerfrei schenken (siehe Tabelle).
    So viel Schenkung ist alle 10 Jahre steuerfrei
Personen
Freibetrag in Euro
Ehepartner
307.000
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder
205.000
Kinder lebender Kinder, Eltern, Großeltern
51.200
Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Gatten
10.300
Sonstige Erben
5.200
    Diese Freibeträge sollen im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuerreform angehoben werben (vgl. dazu Seite 65).
    Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung
    Wer mit der gesetzlichen Erbfolge keine Probleme hat, bedenkt für den Fall seines Todes automatisch Ehepartner und Kinder mit seinem Vermögen. Wollen Sie jedoch Anderweitiges bestimmen, muss eine letztwillige Verfügung (Testament) oder ein Erbvertrag her. Das Testament muss eigenhändig (handschriftlich vom ersten bis zum letzten Wort) geschrieben sein, mit Vor- und Zuname unterschrieben und am besten auch mit Ort und Datum versehen werden.
    Als Alternative kommt das Testament vor einem Notar in Betracht (gebührenpflichtig). Das eigenhändige Testament kann überall aufbewahrt oder beim Amtsgericht gebührenpflichtig hinterlegt werden (dann bekommen Sie einen

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