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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Pohl
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Prozent der festgesetzten Einkommensteuer).
    Rentner, die zusätzlich zur Rente noch arbeiten und damit Geld verdienen, werden praktisch wie Arbeitnehmer besteuert: je höher die Einkünfte an Lohn Rente, Kapitalertrag usw. zusammen, desto höher die Einkommensteuer.
    Einkommensteuererklärung ab 7.664 Euro PP im Jahr
    Eine Einkommensteuererklärung für Ruheständler ist streng genommen Pflicht, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte über 7.664 Euro liegen (Ehepaare: über 15.329 Euro). Tatsächlich gilt aber in der Praxis: Wenn Sie weniger als 8.501 Euro pro Jahr erzielen (= 708,42 Euro pro Monat), brauchen Sie keine Einkommensteuer zu zahlen. Beantragen Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (siehe Musterbrief auf Seite 128). Sie werden dann im Steuerverzeichnis gestrichen und haben mindestens drei Jahre lang Ruhe vor dem Fiskus.

Steuern auf Geldanlagen – auf was muss ich achten?
    Bis Ende 2008 gilt: Zinsen und Dividenden oberhalb des Sparerfreibetrags (801 Euro pro Person) werden nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Kursgewinne, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden nach dem Halbeinkünfteverfahren berechnet, was 50 Prozent Steuerfreiheit oberhalb des Freibetrages bedeutet. Unterm Strich bleiben bei festverzinslichen Wertpapieren, die 5,0 Prozent Zinsen bringen, maximal ein Anlagebetrag von 16.020 Euro steuerfrei.
    Abgeltungssteuer ab 2009
    Ab 1.1.2009 beginnt eine neue Steuerrechnung. Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge sind zu 25 Prozent steuerpflichtig (Abgeltungssteuer). Hinzu kommen – wie bisher – Solidaritätszuschlag (damit steigt die Abgeltungssteuer auf rund 26,275 Prozent) und gegebenenfalls Kirchensteuer (dann insgesamt 28 Prozent). Dafür entfallen die bisherige Kapitalertragsteuer nach individuellem Einkommen, Halbeinkünfteverfahren sowie Spekulationsbesteuerung.
    Folge: Durch diesen Ansatz verlieren Zinsanleger mit niedrigem Einkommen (Steuersatz unter 25 Prozent – häufig Rentner) sowie Aktienanleger. Gewinnen dürften Anleger mit Zinsansammlung (Zerobonds; Bundesschatzbriefe Typ B), da keine Progression des Steuersatzes im Auszahlungsjahr mehr droht. Nachteil auch für Börsianer: Dividenden und Kursgewinnewerden zu je 25 Prozent (+ Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert.
    Mischfonds
    Gemischte Fonds für konservative Anleger
    Für konservativere Anleger rücken gemischte Fonds in den Fokus. Insgesamt sind über 1.000 gemischte Fonds in Deutschland zugelassen. Gemischte Fonds können sowohl in Aktien als auch in Rentenpapiere investieren, sie kombinieren Wachstumschancen der Aktienengagements mit Renditen aus festverzinslichen Wertpapieren. Dies gibt dem Fondsmanager einen größeren Anlagespielraum. Bei stagnierenden oder fallenden Aktienkursen kann er zu verzinslichen Wertpapieren wechseln; bei positiver Tendenz am Aktienmarkt kann er den Schwerpunkt wieder auf die Aktienanlage verlagern.
    Der Anleger erhält eine sehr spezifische, auf seine individuellen Wünsche zugeschnittene professionelle Vermögensverwaltung zu vergleichsweise günstigen Kosten. Wie auch bei Dachfonds sind zwischenzeitliche Aufstockungen oder Reduzierungen der Aktienquote innerhalb des Mischfonds auch ab 2009 nicht steuerschädlich – im Gegensatz zu einem privaten Depot aus Aktien und Anleihen.
    Damit wird die Vermögensverwaltung für Privatkunden reizlos: Bei Umschichtungen im Depot fällt Abgeltungssteuer an. Zudem ist die Verwaltungsgebühr nicht mehr steuerlich absetzbar.

Auszahlung von Kapital-Versicherungen – wie wird sie besteuert?
    Wie schon in der Vergangenheit ist die Besteuerung anders als bei Geldanlagen, wobei Kapital-Lebensversicherung und Rentenversicherung sich untereinander auch noch unterscheiden. Und dann gelten je nach Jahr des Vertragsabschlusses noch unterschiedliche Regeln: Bei Abschluss vor 2005 ist die Auszahlung als Kapitalabfindung zumeist komplett steuerfrei (vgl. Seite 110 f.). Wer sich nicht an die Regeln hält und zum Beispiel schon vor Ablauf von 12 Jahren kündigt, muss allerdings 25 Prozent Kapitalertragsteuer (2008) bzw. Abgeltungssteuer (ab 2009) zahlen.
    Kapital-Lebensversicherung
    Für Kapital-Lebensversicherungen, die seit 1.1.2005 abgeschlossen wurden bzw. noch werden, gilt: Im Prinzip werden die Auszahlungen der Kapitalabfindung zu 100 Prozent besteuert. Es gibt aber zwei Ausnahmen. Die Kapitalauszahlung wird nur zur Hälfte besteuert, wenn
im Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit vereinbart sind

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