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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Pohl
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und
die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
    In diesem Fall wird die Auszahlung nur mit 50 Prozent statt mit 100 Prozent besteuert.
    Steuerliche Vorteile
    Echte Altersvorsorge mit Lebensversicherungen wird also noch teilweise steuerlich privilegiert. Übrigens: Als Ertrag und damit Besteuerungsbetrag gilt der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung (Ablaufleistung) und der Summe der eingezahlten Beiträge.
    Private Rentenversicherung
    Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung, die man auch verrenten lassen könnte, wird die private Rentenversicherung jeden Monat mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Das ist praktisch die Verzinsung des eingezahlten Beitrages.
    Seit 2005 gelten sogar geringere Steuersätze als zuvor – auch für Privatrenten, die schon vor 2005 abgeschlossen worden sind. Lebenslänglich bleibt es bei dem Satz, der bei der erstmaligen Rentenzahlung maßgeblich ist (siehe Tabelle).
    So viel Privatrente wird besteuert (Ertragsanteil in Prozent)
Alter bei Rentenbeginn
Besteuerung ab 2005
Besteuerung vor 2005
60
22
32
61
22
31
62
21
30
63
20
29
64
19
28
65
18
27
66
18
26
67
17
25
68
16
23
    Basis-, Riester- und Betriebsrenten sind bei der Auszahlung tendenziell voll zu versteuern.

Gelten für Rentner und Vorruheständler besondere Steuern?
    Nein. Sie unterliegen den gleichen Regeln wie Berufstätige und jeder Kapitalanleger. Die gesetzliche Altersrente unterliegt seit 2005 zu mindestens 50 Prozent der Besteuerung, Tendenz stark steigend. Dies gilt auch für alle, die bereits Altersrente beziehen.
    So viel Altersrente wird besteuert
Jahr des Renten-
beginns
Besteuerungs-
anteil
Jahr des Renten-
beginns
Besteuerungs-
anteil
bis 2005
50
2011
62
2006
52
2012
64
2007
54
2013
66
2008
56
2014
68
2009
58
2015
70
2010
60
2016
72
    Betroffen sind auch Leistungsempfänger landwirtschaftlicher Alterskassen, berufsständischer Versorgungseinrichtungen sowie Rentenempfänger wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
    Höhere Steuer ab 2020
    Der steuerpflichtige Teil der Rente wird bis 2020 für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang um jährlich 2 Prozent angehoben. Wer 2020 in Rente geht, muss also schon 80 Prozent seiner Rente versteuern. Von 2021 bis 2040 steigt der Besteuerungsanteil dann für Neurentner jährlich nur noch in 1-Prozent-Schritten, sodass für Neurentner ab 2040 die Rente zu 100 Prozent besteuert wird (vgl. Seite 36 f.).
    Insgesamt können bei Rentenbeginn 2008 jedoch bis zu 1.575 Euro Monatsrente steuerfrei bezogen werden. Grund: Neben dem Grundfreibetrag erhöhen weitere Freibeträge den steuerfreien Anteil (vgl. Seite 36 f.).
    Jeder Euro oberhalb der steuerfreien Altersrente wird bei Renten-Start 2008 lebenslang mit 58 Prozent Besteuerungsanteil versehen. Wer etwa auf 1.800 Euro Bruttorente kommt, muss 1.008 Euro (= 12.096 Euro Jahresrente) der Besteuerung unterwerfen. Sind keine weiteren Einnahmen vorhanden, werden für Singles dann rund 810 Euro Einkommensteuer für das ganze Jahr 2008 fällig.
    So können Rentner Steuern sparen
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wer sie von einer Firma erledigen lässt, kann bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen.
Vermietung: Hier können alle nicht auf die Mieter umlegbaren Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Auch Baumaßnahmen bis 4.000 Euro (netto).
Behinderung: Hier können die vollen Kosten geltend gemacht werden. Alternativ gilt ein Pauschbetrag (ab 50 Prozent Behinderung): ab 570 Euro.
Haushaltshilfe: Wer über 60 ist, kann Aufwendungen für eine Haushaltshilfe absetzen. Höhe: Bis 624 Euro pro Jahr. Bei 50 Prozent oder mehr Behinderung sind bis zu 924 Euro pro Jahr erlaubt.

Müssen Beamte im Ruhestand weniger Steuern zahlen?
    Nein. Viele Jahre mussten sie in der Masse sogar deutlich mehr Einkommensteuer zahlen als gesetzliche Altersrentner, deren Rente weitgehend steuerfrei blieb. Das ärgerte einen Ex-Beamten so sehr, dass er vor Gericht zog. Götz-Joachim Kuhlmann, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt von Paderborn, ahnte damals nicht, dass er mit seinem Sieg vor dem Finanzgericht Münster 1997 ein Eigentor schießen würde: Nicht der als zu gering kritisierte Versorgungsfreibetrag für Pensionäre wurde erhöht, sondern die Steuer für gesetzliche Rentner. So bekam er zwar schwarz auf weiß, dass die bis dato unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt, aber keinen Cent mehr

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