Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Hinterlegungsschein), das öffentliche Testament wird immer beim Amtsgericht (das für den Sitz des Notars zuständig ist) hinterlegt.
Gemeinschaftliches Testament durch Eheleute
Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen; dann müssen aber auch beide unterschreiben. Der letzte Wille kann jederzeit geändert, widerrufen, ergänzt oder vernichtet werden.
Im Testament können Sie auch bestimmte Auflagen machen, unter denen das Erbe anzutreten ist. So kann ein Kind verpflichtet werden, später das Grab zu pflegen. Sie können zudem bestimmte Vermögensvorteile wie Geld, Wertsachen, einzelne Möbelstücke, Gemälde oder anderes gezielt einer Person »vermachen«, die nicht zu den Erben gehört. Dieses Vermächtnis »beschwert« das Erbe. Das heißt: Der Begünstigte hat gegenüber den Erben dann nach Ihrem Tod einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses.
1 Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags ist bei Versorgungsbeginn ab 2005: das 12fache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat.
Kapitel 5: Wenn sich die Planung ändert
Das Leben verläuft nicht immer in geraden Bahnen und häufig gar nicht nach Plan. Die Idee zum vorzeitigen Berufsausstieg kann unter ungünstigen Umständen eben nicht konsequent oder nur mit Abstrichen verwirklicht werden. Was passiert bei Scheidung, Krankheit, Unfall, Pflegefall oder Tod des Partners?
Hier erfahren Sie alle entscheidenden Details, auch zur Prophylaxe, denn manche dieser Risiken können durch eine sinnvolle Versicherung zumindest finanziell abgefedert werden.
Ehescheidung – wie kann sie meine vorzeitige Rente beeinflussen?
Die finanzielle Versorgung im Alter kann durch eine Scheidung massiv gefährdet werden – erst recht den vorgezogenen Ruhestand. Knapp 50 Prozent der Ehen halten nicht bis ins Rentenalter. Dies ist mit Einbußen auf beiden Seiten verbunden – falls kein Ehevertrag vorliegt –, häufig auch mit dem Notverkauf des Eigenheims, das meist als fester Bestandteil der Altersvorsorge angeschafft worden war und mietfreies Wohnen im Alter sichern sollte. Zudem schmälern Unterhaltsansprüche des einen Ex-Partners die weitere Vorsorge auf dem Weg in den Ruhestand.
Versorgungsausgleich
Bei den Ansprüchen auf gesetzliche Altersrente kommt es in aller Regel zu einer genauen Angleichung, da alle Rentenanwartschaften aus der Ehezeit je zur Hälfte an beide Ex-Gatten aufgeteilt werden (Versorgungsausgleich).
Folgende Ansprüche werden beim Versorgungsausgleich unter den Eheleuten geteilt:
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung;
Pensionen und Anwartschaften von Beamten;
Ruhegehälter oder Versorgungsanwartschaften aus beamtenähnlichen Verhältnissen;
Betriebliche Altersversorgung;
Ansprüche aus Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes;
Renten von berufsständischen Versorgungseinrichtungen;
Altershilfe für Landwirte;
Renten aus privaten Versicherungen wie
Versicherungen wegen Berufs-, Erwerbs-, Dienstunfähigkeit oder Invalidität,
Altersrenten-, Leibrenten- oder Pensionsversicherungen, Lebensversicherungen auf Rentenbasis (keine Kapital-Lebensversicherung)
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
Wenn die Anwartschaften allerdings kaum der Rede wert sind, kann der wirtschaftlich Schwächere einen unterhaltsähnlichen Anspruch auf eine Geldrente gegenüber dem besser verdienenden Ex-Ehepartner begründen (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich).
Ausgleichszahlung für die Rentenversicherung
Wer nach der Scheidung nicht selbst berufstätig ist, kann keine weiteren eigenen Rentenansprüche aufbauen. Am besten erwirken Sie schon im Scheidungsverfahren einen richterlichen Beschluss, der den vermögenden Partner zu einer Ausgleichszahlung für die Rentenversicherung verpflichtet. In der Praxis läuft das meist auf eine monatliche Ratenzahlung hinaus (am günstigsten gleich auf Ihr Rentenkonto überweisen lassen), die regelmäßig beim Rechtspfleger des Familiengerichtes angepasst werden sollte.
Wie bekomme ich eine finanziell glimpfliche Trennung hin?
Scheidungen sind teuer. Je nach Einkommen liegen die finanziellen Belastungen insgesamt zwischen 700 und rund 20.000 Euro, nicht gerechnet die regelmäßigen Zahlungen nach der Scheidung an Kinder und womöglich auch an den Ex-Partner.
Einvernehmliche Regelung anstreben
Mit gebremsten Emotionen kann man bei der Trennung viel Geld sparen, selbst wenn in guten Zeiten kein Ehevertrag abgeschlossen worden war. Der
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