Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Pension.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte 2002 das Finanzgericht Münster zwar (Aktenzeichen 2 BvL 17/99), überließ es aber dem Gesetzgeber, wie er ab 2005 eine Gleichbehandlung herstellt. Heraus kam das so genannte Alterseinkünftegesetz, das zu erhöhter Steuerpflicht von Altersrenten geführt hat, die ab 2040 sogar voll besteuert werden – wie auch Pensionen.
Altersbezüge der Beamten
Zu den Altersbezügen, die Beamte erhalten, zählen besagte Pensionen vom Dienstherrn. Die gehören zu den voll zu versteuernden Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Sie werden lediglich noch durch Gewährung eines besonderen Freibetrags, des besagten Versorgungsfreibetrags, begünstigt. Der wird jedoch laut Alterseinkünftegesetz Stück für Stück abgeschmolzen und entfällt ab 2040 komplett (siehe Tabelle).
So schmilzt der Versorgungsfreibetrag bis 2015 ab
Jahr Pensionsbeginn
Prozentsatz 1 und Höchstbetrag (Versorgungsfreibetrag)
Zuschlag zum Versorgungs-
freibetrag
bis 2005
40,0 %, max. 3.000 Euro
1.000 Euro
2006
38,4 %, max. 2.880 Euro
864 Euro
2007
36,8 %, max. 2.760 Euro
828 Euro
2008
35,2 %, max. 2.640 Euro
792 Euro
2009
33,6 %, max. 2.520 Euro
756 Euro
2010
32,0 %, max. 2.400 Euro
720 Euro
2011
30,4 %, max. 2.280 Euro
684 Euro
2012
28,8 %, max. 2.160 Euro
648 Euro
2013
27,2 %, max. 2.040 Euro
612 Euro
2014
25,6 %, max. 1.920 Euro
576 Euro
2015
24,0 %, max. 1.800 Euro
540 Euro
Für Versorgungsbeginn bis 2008 gilt: Es wird ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 35,2 Prozent der Versorgungsbezüge gewährt, höchstens jedoch 2.640 Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein steuerfreier Zuschlag von 792 Euro.
Steuern auf Immobilien – auf was muss ich achten?
Wer im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnt, zahlt darauf keine Einkommensteuer. Es wird jedoch beim Kauf Grunderwerbsteuer (meist 3,5 Prozent vom Kaufpreis) sowie jedes Quartal Grundsteuer (auf Basis des Hauswertes werden Messbeträge festgelegt und mit dem Hebesatz, den jede Gemeinde festlegen und jederzeit verändern kann, multipliziert) fällig. Vermieter müssen Einnahmen aus der Vermietung versteuern, können aber alle Kosten, die nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen, als Werbungskosten geltend machen.
Verkauf
Falls Ruheständler ihr zu groß gewordenes Haus verkaufen wollen, so entsteht beim Verkauf meist ein Wertzuwachs gegenüber der früheren Anschaffung. Dieser Wertzuwachs ist steuerfrei, falls zwischen Bau bzw. Kauf und dem Verkauf mindestens zehn Jahre liegen (Spekulationsfrist). Innerhalb dieser Frist sind Gewinne zu versteuern – und zwar mit dem individuellen Einkommensteuersatz.
Steuerberater einschalten
Da der Immobilienverkauf das zu versteuernde Einkommen des betreffenden Jahres deutlich in die Höhe schraubt, sollten Sie sich vor dem Verkauf bei einem spezialisierten Steuerberater informieren. Auf keinen Fallgilt für Eigenheim und vermietete Immobilien die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer.
Für diese Anlagen gilt die Abgeltungssteuer nicht: Eigenheim, vermietete Immobilie, Riester-Verträge, Basisrente, Betriebsrente, geschlossene Fonds, private Rentenversicherung, Kapital-Lebensversicherung. Abgeltungssteuer wird aber fällig, wenn vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt oder vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt wird.
Schenken oder Vererben
Werden Immobilien verschenkt oder vererbt, wird in der Regel Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung von Immobilien und Barvermögen beanstandet (Urteil vom 31.1.2007; Aktenzeichen 1 BvL 10/02). Damit drohen spätestens ab 2009 Verschlechterungen. Dabei haben die Richter auch das bisherige Bewertungsgesetz zerpflückt. Hintergrund: Um die Steuer zu ermitteln, ist bei Objekten, die nicht als Geldsumme vorliegen, die Umrechnung in einen Geldwert erforderlich. Die Bewertung richtet sich nach den Vorschriften eben dieses Bewertungsgesetzes. Das Gesetz nennt als Regelfall den Verkehrswert.
Spezielle Bewertungsverfahren führen bisher dazu, dass Häuser häufig nur mit 50 bis 60 Prozent ihres eigentlichen Wertes angesetzt werden, während Bargeld, an der Börse notierte Aktien und Bankguthaben zu 100 Prozent in die Berechnung der Erbschaftsteuer eingehen. Bald könnte auch für Häuser der volle Verkehrswert angesetzt werden.
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