Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Ehefrau durch einen Taxifahrer ein Attest übermittelt. Darin bescheinigte er, Eberhart Herrmann sei psychisch krank und selbst- und fremdgefährlich. Er halte eine sofortige Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik für zwingend erforderlich. »Die Unterbringung könnte in unserer Klinik erfolgen«, schrieb er. Er bestimmte im Text des Attests ausdrücklich: »Zur Vorlage bei der zuständigen Polizeibehörde.«
Schließlich erscheint Prof. Möller. Er sagt sofort zu Herrmann: »Sie sind ja nun geisteskrank.« Als Herrmann protestiert, äußert er: »Sie haben sich ja im Straßenverkehr kriminell verhalten, und die Polizei hat sie gesucht … Das Gutachten, dass Sie verrückt sind, habe ich gestern bereits Ihrer Frau zustellen lassen. Und außerdem, wenn ich in Ihre Augen schaue, dann weiß ich, Sie sind verrückt.« Auf den Einwurf Oestreichers, die in der Schweiz durchgeführte Kernspintomografie habe keinen Krankheitsbefund ergeben, ein Tumor sei nicht vorhanden, erwidert Prof. Möller: »Dann sieht man eben nichts, und er ist nur leicht hirnverbrannt.« Herrmann lässt sich daraufhin von Prof. Möller nicht untersuchen, geht irritiert. Prof. Möller rief ihm nach: »Wir kriegen Sie schon noch!«
So die Schilderung Herrmanns. Sein Begleiter Oestreicher bestätigt später gegenüber dem Spiegel und auch vor dem Landgericht München I die Äußerungen Möllers. Dieser ergänzt nach dem Besuch Herrmanns sein Attest durch ein weiteres, in dem er schreibt, Herrmann leide an einem maniformen Syndrom. Er schickt es Ulrike Herrmann zu.
Flucht und Verhaftung
Dann überstürzen sich die Ereignisse. Herrmann wird von seinem Freund Oestreicher gewarnt, seine Ehefrau könnte ihn mithilfe des Möller-Gutachtens entmündigen lassen und sich dann seines Vermögens bemächtigen. Er solle sich in die Schweiz absetzen. Auch Herrmanns Anwalt rät zum Verlassen des Landes. Noch am Tag der Vorsprache bei Prof. Möller fährt Herrmann mit dem Zug in die Schweiz. Doch nach ein paar Tagen bereits kehrt er zurück, um sein Vermögen gegen einen befürchteten Zugriff durch das Vormundschaftsgericht zu schützen. Er räumt sein Teppichlager und lagert die wertvollen Teppiche in einer Spedition ein, um sie von dort in die Schweiz transportieren zu lassen. Da die Teppiche teilweise an die HypoVereinsbank sicherungsübereignet sind, kommt es zu einer Strafanzeige wegen Unterschlagung. Herrmann wird auf einer Berghütte verhaftet und ins Gefängnis nach Stadelheim überstellt. Der Ermittlungsrichter, von dem Attest Möllers in Kenntnis gesetzt, überprüft den Fall. Er befragt den Anstaltsarzt der Psychiatrie in Stadelheim. Der äußert, Herrmann sei nicht geisteskrank. Nach einer Woche Haft kommt Herrmann frei. Er reist wiederum in die Schweiz. Zu seiner Überraschung verschwinden nach kurzer Zeit alle seine Beschwerden.
Vergebliche Strafanzeigen
In der Folge erstattet Herrmann Strafanzeige gegen seine Ehefrau, weil er davon ausgeht, sie habe versucht, ihn zu vergiften. Ein von ihm eingeholtes toxikologisches Gutachten von Prof. Götz Nowak/Universität Jena bestätigt, dass die bei Herrmann festgestellten Krankheitssymptome mit hoher Wahrscheinlichkeit durch toxische Substanzen verursacht wurden. Außerdem teilt ihm eine Steuerberaterin mit, was sie später auch vor Gericht bestätigt, nämlich dass ihr Ulrike Herrmann erzählt habe, sie verabreiche ihrem Mann heimlich Valium.
Sodann erstattet Herrmann Strafanzeige gegen Prof. Möller wegen Ausstellung eines falschen Gesundheitszeugnisses. Ein Rechtsgutachten von Prof. Gabriele Wolfslast/Universität Gießen kommt zu dem Ergebnis, dass sich Möller strafbar gemacht hat. Zum einen, weil er unter Verletzung seiner ärztlichen Schweigepflicht sein Attest Ulrike Herrmann übersandte. Zum anderen, weil er durch das auf Geisteskrankheit lautende Attest ein falsches Gesundheitszeugnis ausgestellt habe. Denn es sei fachlicher Standard, zunächst durch eine Untersuchung toxische Ursachen auszuschließen. Das aber habe er unterlassen. Der Sachverständige Prof. Detlev von Zerssen bestätigt vor Gericht, es sei jedem Kliniker klar, dass vor einer Diagnose abzuklären sei, ob medikamentöse Ursachen vorlägen. Die Staatsanwaltschaft München hingegen hatte zuvor ein Strafverfahren gegen Prof. Möller mit der unhaltbaren Begründung abgelehnt, es sei nicht erwiesen, dass seine Diagnose falsch war. Prof. Wolfslast stellt außerdem fest, Prof. Möller habe sich der
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