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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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Milliardenumfang der gezahlten Bestechungsgelder davon auszugehen, dass die Vorstandsmitglieder von den Bestechungen nicht nur gewusst, sondern diese auch ihrem Willen entsprochen haben. Anscheinend wurden trotzdem bloß nachgeordnete Angestellte wegen Bestechung bestraft, die Hauptverantwortlichen hingegen kamen billig davon. Obwohl allein die Vorstandsmitglieder über die Zahlung von Parteispenden entscheiden. Ein Schelm, der sich hier etwas zusammenreimt.
    Die 700 000 Euro des Datenschutzbeauftragten in Liechtenstein und andere Merkwürdigkeiten
    Die vom Bundesnachrichtendienst gekaufte CD mit den Daten von Steuerpflichtigen, die Gelder nach Liechtenstein verbracht hatten, belastete den bayerischen Datenschutzbeauftragten Dieter Betzl schwer. Es stellte sich heraus, dass er über 700 000 Euro bei einer Liechtenstein-Bank angelegt, die Erträge daraus dem deutschen Finanzamt aber nicht angegeben hatte. Betzl wurde daraufhin vom Präsidenten des Landtags vom Dienst suspendiert.
    Nach einiger Zeit aber wurde die Öffentlichkeit von der Pressemeldung überrascht, das Verfahren gegen Betzl sei eingestellt worden, und zwar nach Paragraf 15 3 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von nur 15 000 Euro. Für jeden Rechtskundigen war klar, dass dies unzulässig war. Denn eine Verfahrenseinstellung nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass erstens die Schuld gering ist und zweitens durch die Zahlung des Geldbetrags »das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung« beseitigt ist. Wenn ein Spitzenbeamter, noch dazu ein Datenschutzbeauftragter, der eine besondere öffentliche Vertrauensstellung einnimmt, mehr als 700 000 Euro auf einer Bank in Liechtenstein deponiert, um die Erträge nicht in Deutschland versteuern zu müssen, kann die Schuld kaum größer sein. Außerdem geht das öffentliche Interesse dahin, dass gerade ein solcher Spitzenbeamter keinesfalls so glimpflich davonkommt. Denn eine Auflage ist keine Strafe, Betzl ist damit nicht vorbestraft. Dies stellt einen evidenten Fall von Rechtsbeugung dar, politisch zu vertreten von der Justizministerin Beate Merk – wie bereits mehrfach erwähnt, besteht in politischen Fällen für die Staatsanwaltschaft stets Berichtspflicht »nach oben«.
    Schon vorher war bekannt geworden, Betzl sei in der CSU bestens vernetzt und wisse sehr viel. Er war sieben Jahre lang im Finanzministerium tätig, dann viele Jahre in der Verwaltung des Landtags, bis er schließlich vom Landtag zum Datenschutzbeauftragten gewählt wurde. Der Fall wurde noch skandalöser, als durchsickerte, dass die Staatsanwaltschaft Betzl ursprünglich die Zahlung von 50 000 Euro auferlegen wollte. Das war vor der Landtagswahl 2008 gewesen. Nach der Landtagswahl gab sich die Staatsanwaltschaft plötzlich mit nur 15 000 Euro zufrieden.
    Als Erklärung für die Einstellung bot die Staatsanwaltschaft an, Betzl habe einschlägige Unterlagen in einem Reißwolf vernichtet, die Schnipsel ließen sich nicht mehr zusammensetzen. Diese Version vermag nicht zu überzeugen. Denn immerhin musste feststehen, dass Betzl tatsächlich eine Steuerhinterziehung begangen hatte, sonst wäre mangels Straftat die Verhängung der Auflage nicht zulässig gewesen.
    Überdies fällt auf, dass der Fall ursprünglich in Bochum anhängig war. Die Münchner Staatsanwaltschaft soll jedoch darauf gedrängt haben, dass er an sie abgegeben wurde. Laut einem Bericht der Financial Times habe sie den Bochumer Kollegen das Verfahren regelrecht entrissen. Aber nicht nur in diesem politischen Fall irritiert, was die von der Justizministerin Beate Merk weisungsabhängige Staatsanwaltschaft mit den Fällen gemacht hat, die von Bochum im Zusammenhang mit den Steuersünder-CDs abgegeben wurden. Merk könnte insofern noch in Erklärungsnot geraten.
    Doch es gibt sogar noch krassere Fälle als den Fall Betzl. Ein Richter empörte sich gegenüber einem Rechtsanwalt, dass in einem » CSU -Fall«, in dem es um Steuerhinterziehung in Höhe von 64 Millionen Mark ging, das Verfahren ebenfalls nach Paragraf 15 3 a der Strafprozessordnung eingestellt wurde. Dem Justizministerium ist der Fall sicherlich bekannt. Der Landtag sollte eine entsprechende Anfrage an die Staatsregierung stellen.
    Zu erinnern ist auch daran, dass der Münchner Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick das gegen Leo Kirch eröffnete Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Höhe von 450 Millionen Euro über die Schweiz gegen den heftigen Protest der Steuerfahndung kurz vor

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