Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Kennzeichen gestrichen worden – »auf Weisung von oben«. Alle seine Kollegen seien darüber entsetzt gewesen. Er habe daraufhin eine Kopie der Liste zusammen mit dem Lichtbild der Messung und dem üblichen Protokoll dem zuständigen Oberstaatsanwalt zugeleitet.
Was war die Folge? Er sei, so der Polizeibeamte, von seinen Vorgesetzten gemobbt worden.
Ganz anders erging es einem SPD -Landtagsvizepräsidenten nach einem Verkehrsunfall. Während er vorwärts in eine Parklücke einfahren wollte, versuchte ihn ein von hinten kommender Motorradfahrer tollkühn rechts zu überholen. Das misslang, der Biker stürzte beim Zusammenstoß. Wegen seines verkehrswidrigen Verhaltens wurde er bestraft. Trotzdem versuchte die Staatsanwaltschaft hartnäckig, auch dem SPD -Politiker eine Mitschuld an dem Unfall nachzuweisen. Dieser wehrte sich zwar energisch, bekam aber dennoch vor Gericht nicht recht.
Solch unterschiedlicher Verfolgungseifer der Justiz irritiert schon gewaltig.
Anzumerken ist: Anders als bei dem »geblitzten« CSU -Politiker verfuhr man, als 2006 durchsickerte, dass zwei Polizisten, die Franz Beckenbauer begünstigen wollten, zwei Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens verschwinden ließen. Sie wurden zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und aus dem Staatsdienst entlassen.
CDs aus Liechtenstein und der Schweiz
Ein Journalist berichtete mir eines Tages, eine Person, die Strauß nahestand, erzähle herum, ein bestimmter Spitzenpolitiker und dessen enger Freund seien auf einer staatlicherseits erworbenen CD aus Liechtenstein aufgetaucht.
Im Frühjahr 2011 befragte mich zu meiner Überraschung Staatsanwalt Timo Dörffer von der Staatsanwaltschaft Bochum, ob ich mit einem bestimmten Namen etwas anzufangen wüsste. Ich bejahte. Es war der Name eines engen Freundes dieses Politikers.
Der Staatsanwalt teilte mir mit, es gebe eine verdeckte Information, deren Urheber anscheinend ein CSU -Mann sei, der sich offenbar rächen wolle. Diese Information habe folgenden Inhalt: Der »Freund« habe geglaubt, sein Name und seine Bankdaten seien neben dem Namen des Politikers auf einer Liechtenstein-CD enthalten. Daraufhin habe er beim Finanzamt Selbstanzeige erstattet. Doch als er erfuhr, dass sein Name nicht auf der CD gespeichert sei, habe er es geschafft, dass seine Selbstanzeige aus der Akte des Finanzamts wieder entfernt worden sei. Falls dies zutreffe, so der Staatsanwalt, sei nicht auszuschließen, dass der Spitzenpolitiker geschont werden sollte – und damit zwangsläufig auch sein Freund. Insofern sei denkbar, dass der Inhalt des Briefes wahr sei.
Der Wohnort dieses »Freundes« und das zuständige Finanzamt waren mir bekannt. Ich wusste zudem, dass er, wozu mich der Staatsanwalt befragte, im Zusammenhang mit einem aufsehenerregenden Strafprozesses gegen einen Dritten namentlich in Erscheinung trat. Folglich konnte ich dem Staatsanwalt behilflich sein und ihm eine Unterlage zusenden, in der der Politikerfreund namentlich erwähnt war.
Etwa ein Jahr später erzählte mir zu meiner nicht geringen Überraschung ein Journalist, der Sprössling eines bekannten CSU -Politikers habe ihm genau dasselbe gesagt, nämlich dass der Politiker und sein Freund auf der Liechtenstein-CD genannt seien.
Eine Spiegel -Journalistin, die in der Sache recherchierte, konfrontierte den »Freund« mit dem Gerücht. Er dementierte. Erstaunlicherweise wusste er bereits, um was es sich handelte, denn er hatte bereits eine schriftliche Darstellung dazu vorbereitet. Der Verdacht gegen ihn ist damit aber noch nicht entkräftet.
Von anderer Seite verlautete nämlich, der mit ihm befreundete Politiker habe über die Jahre auf einem Konto in Liechtenstein hohe Summen erhalten; es handle sich insgesamt um einen dreistelligen Millionenbetrag.
Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage: Wie wird mit den Daten umgegangen, die sich auf den CDs aus Liechtenstein und der Schweiz befinden? Kann es sein, dass bestimmte Steuerpflichtige aussortiert und verschont werden oder dass ihnen noch eine Selbstanzeige ermöglicht wird? Außerbayerische Staatsanwälte sollen höchst irritiert darüber sein, wie nach Bayern abgegebene Steuerhinterziehungsfälle weiterbehandelt werden.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof prüft laufend die einzelnen Finanzämter. Es ist jedoch zu fragen, ob der Rechnungshof auch die Auswertung der erworbenen CDs seitens anderer Stellen, die im Vorfeld stattgefunden hat, überprüft. Dass dies dringend
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