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Wanderungen durch die Mark Brandenburg

Wanderungen durch die Mark Brandenburg

Titel: Wanderungen durch die Mark Brandenburg Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Theodor Fontane
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alles was »drüben« lag: die Neumark und das mit ihr dem Deutschen Ritterorden zugefallene Küstriner Land, hatte noch lange hin auf die Segnungen eines starken und wohlwollenden Regiments zu warten.
    Erst als um die Mitte des Jahrhunderts Kurfürst Friedrich Eisenzahn alles jenseits der Oder gelegene Land für sich und seine Kurmark rückerwarb, zogen auch für diese Landesteile glücklichere Zeiten herauf, Zeiten, die nach abermals achtzig Jahren in »Küstrins Glanzperiode« gipfelten.
    Das war unter Markgraf Hans.
     
Unter Markgraf Hans
     
    (1535–1571)
     
    Markgraf Hans war der zweite Sohn Joachims I. (Nestor) und der der Lehre Luthers eifrig zugetanen Elisabeth von Dänemark. Als Joachim starb, erfolgte jene Landesteilung, die dem älteren Bruder, Joachim II. (Hektor), die Kurmark, dem jüngeren, Johann, die Neumark und die lausitzischen Besitzungen zusicherte.
    Johann wurde den 3. August 1513 »zwischen drei und vier Uhr nachmittags« geboren. So genau diese Zeitbestimmung ist, so schwankend ist die Ortsangabe. Leutinger sagt Angermünde, Angelus sagt Tangermünde, Hänfler sagt Peitz, Rentsch sagt Küstrin, und Kaspar Sagittarius stimmt dem letzteren bei. Es darf aber als jetzt feststehend angesehen werden, daß Markgraf Hans auf Schloß Tangermünde geboren wurde.
    Er war seiner Mutter Liebling, die sich denn auch eifrig beflissen zeigte, seiner Erziehung allen gegenteiligen Bestrebungen zum Trotz eine protestantische Richtung zu geben. Leutinger erzählt, »daß sich der Prinz weggeschlichen habe, wenn er mit seinem Vater in die Messe gehen sollte«, und fügt hinzu, »daß er der Überfülle von Symbolen und Ceremonien in der katholischen Kirche von Jugend auf abgeneigt gewesen sei«. In Sprachen und Wissenschaften, besonders in der Mathematik, empfing er einen vorzüglichen Unterricht und erwies sich früh als ein Erbe der väterlichen Wohlredenheit. Um ihn für seinen fürstlichen Beruf vorzubereiten, nahm ihn der Vater bei sich darbietenden Gelegenheiten mit außer Landes. 1521 war er mit in Worms, 1528 in Grimmen (bei Beilegung des Streites mit dem Pommernherzoge), 1530 in Augsburg. Wenigstens nach Ansicht einiger. Eine gleiche Sorgfalt wurde seiner Ausbildung in den ritterlichen Künsten gewidmet, und er galt später, in seinen Mannesjahren, für einen glänzenden Turnierer. Einzelheiten aus seiner Jugend werden im übrigen wenig berichtet.
    So kam das Jahr 1535, und beide Söhne leisteten am Sterbebette ihres Vaters das Versprechen, der alten Lehre treu bleiben zu wollen. In ihrem Herzen stand es aber bereits fest, dieses Versprechen einer höhern Pflicht zu opfern. Ihr Übertritt zum Protestantismus durfte lediglich als eine Frage der Zeit angesehen werden. Johann, der entschiedenere der beiden Brüder, wartete nur seine Vermählung mit Katharina, Tochter des streng-katholisch gebliebenen Herzogs Heinrich von Braunschweig ab und nahm dann in der Schloßkirche zu Küstrin das Abendmahl unter beiderlei Gestalt. Das war im Jahre 1538, »als am Neujahrstage die Blumen blühten«, und bald darauf reiste der Markgraf nach Wittenberg, um sich von Luther selbst eine Kirchenordnung für seine Neumark zu erbitten. Dieser schlug ihm zwei Prediger zu Superintendenten vor, einen gelehrten und einen bibelfesten, unter denen sich Johann ohne weiteres für den letzteren entschied. »Ein Zeichen«, sagt der Chronist, »daß er wohl wußte, worauf es ankam.«
    So waren Haus und Kirche durch ihn bestellt, und wenn das Wort von der »christlichen Ehe« jemalen eine Wahrheit war, so war es in dem Bunde, den Markgraf Hans und seine Käthe geschlossen hatten. Ihr Ansehen war so groß, daß ein junger Herzog von Lüneburg an den Küstriner Hof kam, um »an einem rechten Tugendhofe selber Tugend zu lernen«, und der Hofprediger Buchholzer schrieb in einer Vorrede: »daß seines Durchlauchtigen Herrn Ehe denen Potentaten und Regenten ein sonderlich Exempel sein müsse, den Ehestand zu lieben«.
    Markgraf Hans war ein geborener Regierer, und ordnen und aufbauen entsprach so recht dem innersten Zuge seiner Natur. Er fand – wiewohlen das Schlimmste bereits zurücklag – immer noch recht-und gesetzlose Zustände vor, und sein erstes Trachten, nachdem die kirchlichen Fragen im Lande geregelt waren, war darauf gerichtet, ein festes Recht zu gründen und zu handhaben. Zu diesem Behufe schuf er ein neumärkisches »Hof- und Kammergericht«, das lange Zeit in Segen wirkte und auch nach der Wiedervereinigung der Neumark mit

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