Wanderungen durch die Mark Brandenburg
dürfen, als er die Friedrichsfelder Pfarre als eine
Erbpfarre betrachtete. Denn schon sein Vater und Großvater waren Prediger ebendaselbst gewesen. Er
wurd aber durch den Markgrafen energisch abgewie-
sen. Der Entscheid lautete:
»Da sich sowohl bei der Lokalvisitation als auch
sonsten mehr als zuviel erwiesen hat, wie schlecht
Supplikant bis dahero seinem Amte vorgestanden
und wie wenig die ihm anvertraute Gemeinde durch
ihn erbauet worden, so stehet ihm auch gar nicht an,
eine dergleichen ungegründete Vorstellung gegen die
von Seiner Königlichen Majestät so nötig gefundene
Bestimmung zu tun. Und wie er damit gänzlich ab-
gewiesen, ihm sein Unfug auch nachdrücklich hiermit
verwiesen wird, so hat er es außerdem noch einzig
und allein der königlichen Gnade zu danken, daß er
wegen seiner in der ihm anvertrauten Amt- und See-
lensorge bezeugten strafbaren Nachlässigkeit nicht
noch schärfer angesehen wird.«
Dieser Bescheid, wie sich denken läßt, ging dem ar-
men Samuel Donner sehr zu Herzen, und er starb
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wenige Tage später in Berlin am Schlagfluß. In seine
Stelle rückte nunmehr Gabriel Lukas Woltersdorf ein.
Das wichtigste kirchliche Vorkommnis innerhalb sei-
ner Friedrichsfelder Amtsjahre war die Einführung
des sogenannten »Simultaneums«, also der Gleich-
berechtigung der Reformierten in Benutzung der lu-
therischen Kirche.
Hiergegen scheint sich nun Gabriel Lukas in Gemein-
schaft mit seinem Berliner Propste Roloff anfänglich
aufgelehnt zu haben, welcher letztere nicht nur vor-
stellig wurde, sondern auch von »unüberwindlichen
Schwierigkeiten« sprach. Auf diese Vorstellung er-
hielt er einen zweifachen Bescheid, einen amtlichen
und einen königlich- persönlichen . Der amtliche Bescheid lautete: »Wohlehrwürdiger, lieber Getreuer.
Ich habe Eure Vorstellung vom 8. dieses, in der Ihr
meint, daß das Simultaneum in der Kirche zu Fried-
richsfelde nicht könne introduziert werden, erhalten,
und ist Euch darauf in Antwort, daß Ich Euer Ein-
wenden nur vor Possen halte. Ich halte beide Religionen einerlei zu sein und finde keinen Unterschied.
Will also, daß es bei meiner Ordre verbleiben soll.«
Der Erlaß ist datiert »Wusterhausen, den 10. Sept.
1726«, und hinzugefügt war von des Königs eigner
Hand: »Der Unterschied zwischen unseren beiden
evangelischen Religionen ist wahrlich ein Pfaffenge-
zänk, denn äußerlich ist wohl ein großer Unterschied,
wenn man es aber examinieret, so ist es derselbige
Glaube in allen Stücken, sowohl in der Gnadenwahl
als im heiligen Abendmahl. Nur auf die Kanzel, da
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machen sie eine Sauce, eine saurer als die andere.
Gott verzeih allen Pfaffen, denn die werden Rechen-
schaft geben am Gericht Gottes, daß sie Schulratzen
aufwiegeln, um das wahre Werk Gottes in Uneinig-
keit zu bringen. Was aber wahrhaft geistliche Predi-
ger sind, solche, die sagen, daß man sich soll einer
den andern dulden und nur Christi Ruhm vermehren,
die werden gewiß selig. Denn es wird nicht heißen:
Bist du lutherisch oder bist du reformiert?, sondern
es wird heißen: Hast du meine Gebote gehalten oder
bist du bloß ein braver Disputator gewesen? Es wird
heißen: Weg mit die letzten zum Teufel ins Feuer,
aber die meine Gebote gehalten, kommt zu mir in
mein Reich. Gott geb uns allen seine Gnade und geb
allen seinen evangelischen Kindern, daß sie mögen
seine Gebote halten und daß Gott möge zum Teufel
schicken alle die, die Uneinigkeit verursachen. Fried-
rich Wilhelm.«
Es braucht wohl nicht erst versichert zu werden, daß
diesem königlichen Erlaß die Einführung des Simul-
taneums auf dem Fuße folgte.
Dies war 1726. Im Jahre 1735 erhielt Gabriel Lu-
kas W. eine Vocation nach Berlin und wurde Prediger
an der Sankt-Georgen-Kirche daselbst, während der
Prediger ebendieser Sankt-Georgen-Kirche nach
Friedrichsfelde hin versetzt wurde. Natürlich emp-
fand letzterer dies als eine Degradation und führte
sich deshalb mit folgenden Worten in Friedrichsfelde
ein:
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Gott grüß euch, ihr lieben Bauern,
Ich werd hier nicht lange dauern,
Drum seht mich nur mit Rechten an –
Ich heiße Daniel Schoenemann.
Er hielt auch Wort und legte im selben Jahre noch
sein Friedrichsfelder Pfarramt nieder.
Ernst Gottlieb Woltersdorf
Ernst Gottlieb W. wurde, wie schon eingangs hervor-
gehoben, am 31. Mai 1725 in Friedrichsfelde gebo-
ren. Er blieb daselbst bis zur Übersiedlung seines
Vaters nach
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