Wanderungen durch die Mark Brandenburg
Gelegenheit ver-
sichert »diese Trauung sei seitens des Berli-
ner Konsistoriums , und zwar unter Berufung
auf die von Melanchthon erlaubte Doppelehe
Philipps des Großmütigen von Hessen, für zu-
lässig erklärt worden«. Die stete Wiederkehr
dieser Versicherung hat den Konsistorialpräsi-
denten Hegel veranlaßt, unterm
27. April 1876 eine Erklärung abzugeben, in
der ausgesprochen wird, »daß weder die
gründlichsten Recherchen in der Registratur
des Königlichen Konsistoriums, im Geheimen
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Staatsarchiv, im Geheimen Ministerialarchiv
und Königlichen Hausarchiv noch auch an-
derweite Forschungen und Erkundigungen ir-
gend etwas zur Begründung obiger Ansicht
(Gutheißung der Trauung durch das Konsisto-
rium) ergeben haben.« Es läßt sich in der Tat
annehmen, daß Leopold von Ranke das Rich-
tige getroffen hat, als er in seinem Werke
»Die deutschen Mächte und der Fürstenbund.
Deutsche Geschichte von 1780 bis 1790«
wörtlich sagte: »In neueren Zeiten ist die Be-
hauptung aufgetaucht, das Konsistorium habe
in aller Form seine Einwilligung zu dieser Ver-
bindung ausgesprochen; vergeblich hat man
nach einem Aktenstück dieser Art gesucht;
wahrscheinlich ist dabei der Kreis privater Be-
sprechung nicht überschritten worden .«
Falkenberg
In der Kirche zu Falkenberg, anderthalb Meile von
Berlin, stehen die Särge des Majors George von
Humboldt und der Frau Majorin von Humboldt, ver-
witweten von Hollwede, gebornen von Colomb – der
Eltern des Bruderpaares Wilhelm und Alexander von
Humboldt.
Frau von Humboldt, geborne von Colomb, ließ im
Jahre 1795, wo sie Falkenberg besaß, anstelle des
hölzernen Kirchturms daselbst einen massiven Turm
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aufführen und setzte fest, daß der untere Teil des-
selben als Leichenhalle hergerichtet werde, worin die
sterblichen Überreste der Mitglieder ihrer Familie
beigesetzt werden könnten. Dies geschah, und ste-
hen nunmehr in der Turmhalle zu Falkenberg folgen-
de vier Tote:
1. Frau Majorin von Humboldt, verwitwete von
Hollwede, geborne von Colomb.
2. Hauptmann von Hollwede, Gemahl erster Ehe
der gebornen von Colomb.
3. Tochter aus dieser ersten Ehe (Kindersarg).
4. Major von Humboldt, Gemahl in zweiter Ehe.
Die drei Hauptsärge (1., 2. und 4.) haben Inschrif-
ten. Diese lauten:
Zu 1.
»Marie Elisabeth Colomb; zuerst vermählte von
Hollwede, nachher vermählte von Humboldt. Gebo-
ren den 8. Dezember 1741, gestorben den
4. November 1796. ›Es ist, in einem höhren Leben,
für große Tugend großer Lohn.‹«
Zu 2.
»Allhier ruhet in Gott der weiland hochwohlgeborne
Herr, Herr Friedrich Ernst von Hollwede, Baron, Erb-
und Gerichtsherr auf Ringenwalde, Crummecavel und
Schloß Tegel, Kanonikus des Sankt-Sebastian-Stifts
zu Magdeburg, geboren den 12. März 1723. Trat in
Kriegsdienste 1743 unter das hochlöbliche königliche
Prinz Ferdinandsche Infanterieregiment, wo er bis
zum Capitain avancieret, nahm 1756 seine Demissi-
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on und verheiratete sich Anno 1760 mit der jetzt
hinterlassenen Frau Witwe, Frau Marie Elisabeth,
gebornen Colomb, aus welcher Ehe zwei Kinder, ein
Sohn und eine Tochter, gezeuget. Starb den
26. Januar 1765, seines Alters 41 Jahr, 10 Monat,
14 Tage.«
Zu 4.
»George von Humboldt, königlich preußischer Kam-
merherr und Major von der Kavallerie, Erb- und Ge-
richtsherr auf Ringenwalde, Crummecavel und
Schloß Tegel. Er ward im Jahre 1720, den
27. September, zu Zames in Pommern geboren, und
nachdem er verschiedenen Feldzügen mit aller
Distinction beigewohnt, wurd er wegen seiner kränk-
lichen Umstände genötigt, seinen Abschied zu neh-
men. Er vermählte sich hernach mit Marie Elisabeth,
geborne Colomb, verwitwete Freifrau von Hollwede,
im Jahre 1766, den 27. Oktober, und hinterläßt aus
dieser Ehe zwei Söhne, Wilhelm und Alexander. Er
starb, nachdem er sein Leben durch die rühmlichsten
Handlungen bezeichnet, von allen Rechtschaffenen
bedauert, im Jahre 1779, den 6. Januar, zu Berlin,
wo er allen unvergeßlich sein wird. Horaz, Ode 24.«
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Blumberg
Die alten Namen, die alten Herrn
Sind all hinüber, sind alle fern.
Die Löben, die Burgsdorf wurden stumm,
Aber Frühling ist wieder und jubelt ringsum.
Zu Blumberg ist mein Sitz, wo, nach der alten Weise,
Mit dem, was Gott beschert, ich mich gesegnet preise.
Canitz an Eusebius von Brand (1692)
Ein Frühlingstag führt uns nach Blumberg hinaus,
einem Arnimschen Gut in der Nähe von
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