Was die Seele krank macht und was sie heilt
die Freundin ausgespannt. Als das Verhältnis nach kurzer Zeit zu Ende war, brach eine das Gesicht entstellende Akne aus, und es stellten sich verschiedene Zwänge ein, u. a. ein Waschzwang. Der Waschzwang läßt sich als Versuch betrachten, die Schuld von sich abzuwaschen, und die Akne erschwert es ihm nun, anderen Frauen attraktiv zu erscheinen. Hier hilft es, sich der Schuld zu stellen, statt vor ihr wegzulaufen.
Doch in Fällen wie dem hier beschriebenen lauert meist noch eine besondere Dynamik im Hintergrund. Das Kind spannt einem Elternteil den neuen Partner aus, weil er dem anderen Elternteil gegenüber treu und solidarisch ist. So betrachtet, wird er unschuldig schuldig.
Der Umgang mit dem Persönlichen der Eltern
Was die Eltern als Verdienst erworben oder als Verlust erlitten haben, gehört ihnen persönlich und ist nicht auf die Kinder bezogen. Dazu zählen beispielsweise eine wissenschaftliche Entdeckung, eine offizielle Auszeichnung, eine Schuld, eine Verstrickung, eine Krankheit oder eine Behinderung. An alldem haben die Kinder nur mittelbar teil, und die Eltern dürfen und können es den Kindern nicht geben. Umgekehrt dürfen auch die Kinder solches von den Eltern nicht nehmen. Die Folgen dieses Persönlichen gehören allein zum Schicksal der Eltern und bleiben in ihrer Verantwortung.
Wenn ein Kind sich das persönliche Gute und den persönlichen Anspruch von Vater oder Mutter ohne eigenes erlittenes Schicksal und ohne eigene Anstrengung »anzieht«, erhebt es Anspruch auf etwas, ohne den Preis dafür bezahlt zu haben.
Das natürliche Geben und Nehmen in der Familie wird in sein Gegenteil verkehrt, wenn ein Späterer für einen Früheren etwas Schlimmes übernimmt, zum Beispiel wenn ein Kind eine Krankheit der Eltern auf sich nimmt. Der Frühere hat es nämlich nicht als gute Gabe genommen, um es an Spätere weiterzugeben, sondern es gehört zu seinem Schicksal, unterliegt seiner persönlichen Verantwortung und betrifft auch seine Würde. Wenn er zu dem Eigenen steht und die Kinder es ihm lassen, kann sich eine gute Kraft entfalten.
Zu dem Persönlichen der Eltern gehört auch das Erbe, das sie den Kindern vermachen können, aber nicht müssen. Ungeachtet der juristischen Praxis, die bestimmte Regelungen gefunden hat, steht den Kindern - von der natürlichen Ordnung her gesehen - ein Erbe nicht zu. Das bedeutet, daß sie darauf keinen Anspruch haben. Wer von seinen Eltern ein Erbe zugesprochen erhält, der darf sich darüber freuen und es als Geschenk annehmen. Zum Thema Erbschaft schrieb Bert Hellinger einer Klientin folgenden Brief:
»Streitigkeiten um das Erbe verdecken, daß keines der Kinder einen Anspruch darauf hat. Die Lösung für Dich wäre, daß Du innerlich anerkennst, daß Du so viel bekommen hast, daß es genügt, und daß Du Deinen Eltern zugestehst, daß sie mit dem, was sie haben, nach Belieben walten dürfen.
Du brauchst es aber den Geschwistern, die mehr bekommen haben, nicht zu sagen, denn Du bist nicht dazu da, das Gewissen der anderen vordergründig zu erleichtern, wenn sie ihr Verhalten als ungerecht und unfair empfinden. So bleibt Deine Seele in doppelter Hinsicht frei und rein. Zudem hat, wer weniger auf das Erbe sieht, mehr Energie für eigenes Handeln und oft auch, wie immer man sich das erklären will, eine glücklichere Hand in der Verwaltung oder Mehrung dessen, was er hat.« (FWW: 106)
In einem Seminar erzählte Hellinger, daß ein Kind, das alles erbt, dem zweiten Kind, das übergangen worden ist, später die Hälfte der Erbschaft übertragen soll. Eine Teilnehmerin, Gloria, die bei der Erbfolge nicht berücksichtigt worden war, hakte nach und bat um seine Meinung.
Hellinger sagte ihr: »Das macht nichts.«
Gloria: »Mir macht das schon was.«
Hellinger: »Du mußt sagen: Denen geschieht es recht.«
Gloria: »Wo gehe ich aber jetzt mit meinem Groll hin und mit meiner Enttäuschung? Der Groll ist ja da.«
Hellingen »Du kannst ihn festhalten, wenn du willst. Aber wenn du gelassen dem Lauf der Dinge zusiehst, wirst du merken, daß du den besten Teil bekommen hast.«
Gloria: »Meine Sorge geht mehr dahin, wie ich das meiner Tochter erkläre.«
Hellingen »Überhaupt nicht. Du sagst ihr: Für mich ist das in Ordnung. - Mit leichtem Gepäck wandert’s sich leichter.« (OL: 306)
Sorge für die Eltern im Alter
Eltern lassen ihre Kinder besser ziehen, wenn die Kinder ihnen versichern, daß sie sich in Not und Alter um sie kümmern werden. Häufig ist es das
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