Was liest der Hund am Laternenpfahl
Hunde, die während einer außerehelichen Partnerschaft angeschafft wurden, kann es im schlimmsten Fall noch ärger ausgehen. Einigen sich dieseParteien partout nicht, so wird auch dem vermittlungsfähigsten Richter nichts anderes übrig bleiben, als § 753 BGB anzuwenden: Das Tier muss verkauft und der Erlös geteilt werden. Ein gemeinsames Sorgerecht für Hunde existiert nicht, und auch Klagen auf ein regelmäßiges Umgangsrecht haben selten Aussicht auf Erfolg. Wurde der Hund bereits vor der Beziehung angeschafft und der Eigentümer kann dies nachweisen, so hat er Anspruch auf ihn, egal wie aufopferungsvoll sich der ehemalige Partner womöglich jahrelang um das Tier gekümmert hat. Dies gilt auch für Hunde, die während einer Ehe nachweislich nur von einer Person erworben wurden.
Darf man einen Hund selbst
begraben
?
Der verehrte und leider viel zu früh verstorbene Professor und Lehrer meines Mannes stand einst vor dem Problem, eine geeignete Grabstätte für seinen geliebten Mops zu finden. Tierfriedhöfe gab es damals noch nicht. Der Hund mochte den Studententypus der 1968er-Jahre nicht recht leiden und war daher seinerzeit als APO-Schreck vielen Studenten ein Begriff. So entschloss sich unser alter, schalkhafter Freund, seinem Hund auf dem Unicampus ein passendes Plätzchen zu suchen. Als einige Zeit später an der entsprechenden Stelle ein Parkplatz gebaut werden sollte, geriet der Professor in Aufregung. Er wollte die Grabesruhe seines Hundes nicht gestört sehen. Die Bauarbeiter waren Italiener, ein Volk, bekannt für seine Flexibilität und Frömmigkeit; man einigte sich schnell auf eine Umbettung. Wäre man unserem Freund (dem die Vorstellung, sein Tier in einer sogenannten Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgen zu lassen, sicherlich so unangenehm war wie jedem Hundefreund) auf die Schliche gekommen, so hätte ihm eine Menge Ärger gedroht. Sich mit eigenen Händen um ein Grab für den Hund zu kümmern, ist nämlich ausschließlich im eigenen Garten oder als Pächter eines Grundstückes legal. Doch auch hier macht derGesetzgeber klare Vorgaben dazu, wo und wie man begraben darf: nicht in Wasserschutzgebieten, nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Plätze und Wege, nicht unter 50cm dicker Erdschicht über dem Tierkörper. Missachtet man dies und lässt sich dabei erwischen, so wird dies letztendlich wesentlich teurer als die Gebühr für den Tierfriedhof in der nächstgrößeren Stadt. Verstöße gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz, die juristisch als Ordnungswidrigkeiten gelten, können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt werden.
Darf der Briefträger Hundebesitzern die
postzustellung
verweigern?
Aus der Unfallstatistik der Deutschen Bundespost geht Folgendes hervor: Jährlich werden bundesweit etwa 3.000 Postboten von Hunden gebissen. Doch die Briefzusteller unseres Landes stehen diesen Übergriffen keineswegs handlungsohnmächtig gegenüber, was jeder Hundebesitzer, dessen Tier eine gewisse Antipathie gegen Briefträger hegt, wissen sollte. Zunächst einmal kann die Post nämlich verlangen, den Briefkasten so anzubringen, dass ein Einwerfen der Sendungen ohne jegliche Gefährdung möglich ist. Wird diese Forderung ignoriert, so darf die Zustellung von Briefen als letzte Maßnahme gemäß der Postordnung § 50 Abs.2 sogar gesperrt werden. Wer also weiterhin am pünktlichen und zuverlässigen Erhalt seiner Post interessiert ist, sollte bei entsprechendem Problemverhalten seines Hundes dem unmittelbaren Kontakt zwischen Vierbeiner und Postboten einen großen Riegel vorschieben.
Muss man bei Anschaffung eines Hundes
rücksicht
auf die Allergie des Nachbarn nehmen?
Hunde als Zankapfel zwischen Nachbarn sind ein leidiges und wohlbekanntes Problem. Nun hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass dieses ohnehin schon stark belastete Verhältnis noch einer weiteren Prüfung ausgesetzt wird. Leidet ein Nachbar in einem Mietshaus unter einer schweren Allergie gegen Hundehaare, so wird jetzt per Gesetz Rücksicht verlangt. Der Vermieter kann in einem solchen Fall das Halten eines Hundes verbieten. Allerdings befindet dieser sich hierbei zunächst in der Beweispflicht und muss im Streitfall den Beweis erbringen, dass die Allergie tatsächlich so schlimm ist, wie behauptet; so weit die Entscheidung des Amtgerichts Aachen in einem vor Kurzem verhandelten Fall. Gelingt dem Vermieter dies nicht, ist der potenzielle Hundehalter rechtlich auf der sicheren Seite, und der Hund darf trotzdem
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