Was liest der Hund am Laternenpfahl
gestalten. Die Briten gehen noch weiter. Sie verlangen zusätzlich die Einhaltung eines sogenannten Pet-Travel-Schemas. Über dieses sollte man sich äußerst gründlich schlau machen, denn bezüglich der Zeitfenster und Nachweise sind die britischen Vorgaben noch wesentlich komplizierter als die schwedischen. Hat man diese Hürden überwunden, so lasse man sich keinesfalls einfallen, einen individuellen Reiseweg einzuschlagen: Hierüber ist der Engländer ganz und gar „not amused“. Die Routen und sogar die Verkehrsunternehmen, die Hunde transportieren dürfen, sind strengstens vorgeschrieben. Verletzt man nur eine einzige dieser Bestimmungen, so schreibt das Vereinigte Königreich eine Quarantänte von sechs Monaten vor. Schwer haben es beim Reisen innerhalb der Europäischen Union auch sogenannte Kampfhunde. So wird Pitbull-Terriern und American-Staffordshire-Terriern bereits an der Grenze zu Dänemark, Frankreich, Holland, Ungarn und Großbritannien der Eintritt verwehrt. Auch Mischlingen dieser Rassen wird zum Teil die Einreise nicht gestattet.
Darf man einen gefundenen Hund
behalten
?
Die meisten Hundefreunde kommen auf herkömmlichen Wegen in den glücklichen Besitz ihrer Lieblinge: beim Züchter, von privat, aus dem Tierheim. Doch die Liebe geht auch andere Wege. Plötzlich und unerwartet trifft man beim Sonntagsspaziergang auf ein offensichtlich herrenloses, ausgesetztes Tier, und es ist Zuneigung auf den ersten Blick. Doch auch alle großen Liebespaare der Weltliteratur haben erst einige Hindernisse überwinden müssen, bevor sie zusammen sein durften. Verhielten siesich zu irrational, folgte die Strafe auf dem Fuße, und ihre Liebe endete tragisch: Romeo und Julia, Tristan und Isol-de, Bonny und Clyde. So sollte es Ihnen im Falle eines Falles nicht ergehen. Als Finder eines Hundes hat man zunächst nämlich einige Pflichten, so die Anzeige- und Aufbewahrungspflicht. Der Finder muss den Fund unverzüglich bei der Polizei oder dem nächsten Tierheim melden. Behält man das Tier zunächst in Absprache mit den entsprechenden Institutionen nach der Fundanzeige, so ist man auch verpflichtet, für eventuelle Schäden geradezustehen. Eigentümer des Hundes jedoch wird man erst, wenn der rechtmäßige Besitzer sechs Monate nach der Anzeige des Fundes nicht ermittelt werden konnte.
Haben Hundesteuerzahler ein Recht auf ein eigenes
hundeklo
?
Bei einem nachbarschaftlichen Streit zwischen einem Hunde- und einem Nichthundebesitzer um die Hinterlassenschaften von Hundenauf der Straße fällt einem der Streithähne ein scheinbar unschlagbares Argument ein: Er zahle ja schließlich Hundesteuern, und nicht eben zu knapp. Daher könne er auch erwarten, dass diese Steuer zur Reinigung der Straßen von Hundehaufen eingesetzt werde. Was auf den ersten Blick einer gewissen – wenn auch sehr eigenen – Logik nicht entbehrt, wird durch einen genauen Blick auf die historische Entstehung dieser Steuer schnell obsolet. Die Hundesteuer ist eine sogenannte „Luxussteuer“ und wurde zu Beginn des 19.Jahrhunderts erstmals in Preußen initiiert. Damals ließ die Haltung eines „Luxushundes“ – als solchen bezeichnete man seinerzeit kleine Schoßhunde (auch Damenhunde genannt), mittelgroße Haus- und Begleithunde und große Luxushunde – tatsächlich auf eine besondere wirtschaftliche Leistungskraft schließen. Eine Luxussteuer besagt übersetzt auf „Unbürokratisch“: Wer mehr hat, soll auch – zum Wohle der Gesamtheit – mehr abgeben. Außerdem wollte man durch das Erheben einer Steuer eine zu große Hundedichte verhindern. Beiden Argumenten schließt sich das Steuergesetz auch heute noch an. Deswegen erhebt man Hundesteuern, und mitnichten, um die Reinigung der Straßen von Hundekot zu finanzieren.
Sind
beissstatistiken
eigentlich zuverlässig?
„Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe!“ Auch wenn keine letztendliche Einigkeit darüber besteht, welchem historischen Politiker dieses Zitat nun zuzuschreiben ist, so mag es doch nicht ganz unschuldig daran sein, dass man ein gewisses Unbehagen verspürt, sobald jemand zur Unterfütterung seiner Argumentation eine Statistik zitiert. Wie dem auch sei, jedenfalls geistern seit Jahren insbesondere durch die Regenbogenpresse bei passenden, sprich verkaufsfördernden Gelegenheiten gewisse Beißstatistiken, die einmal das eine, ein anderes Mal etwas anderes belegen sollen. Eine Überprüfung der Zuverlässigkeitsolcher Statistiken bringt
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