Was macht mein Kind im Netz
Kinder- und Erwachsenenwebsites, wobei die Kinderinternetseiten immer ganz oben erscheinen. Ein Team aus Medienpädagogen prüft die Seiten und aktualisiert ständig die Whitelist (Positivliste), die bereits über 10.000 Domains umfasst, so dass Sie sich diese mühselige Arbeit sparen können.
So nutzen Sie fragFinn (Finn ist übrigens eine kleine grüne Raupe und das Maskottchen der Suchmaschine) am besten:
Stellen Sie fragFinn als Startseite in Ihrem Internet-Browser ein.
Legen Sie fragFinn als Standardsuchmaschine fest.
Kombinieren Sie fragFinn mit einer Jugendschutzfiltersoftware, in welche die fragFinn-Whitelist integriert ist, denn nur dann ist der Surfraum für Ihr Kind wirklich abgesichert.
Weitere Kinder-Suchmaschinen und -Startseiten finden Sie im Anhang. Ansonsten sollten Sie ein paar Grundregeln berücksichtigen bzw. mit Ihrem Kind besprechen:
Grundregeln zur Nutzung von Social Media für Kinder bis zwölf Jahren
Die wichtigste Regel lautet: Sie sollten mit Ihrem Kind über die Gefahren im Internet sprechen und gemeinsam Regeln zur Nutzung von Internet und Social Media aufstellen.
Kinder bis zehn Jahre sollten nur spezielle Kinderseiten im Internet besuchen dürfen und dabei grundsätzlich beaufsichtigt werden.
Wenn eine Beaufsichtigung nicht durchgängig möglich ist, sollten Sie eine Jugendschutzfiltersoftware benutzen (mehr dazu lesen Sie im nächsten Abschnitt), am besten in Kombination mit einer Kindersuchmaschine wie fragFinn.
Ein PC mit Internetzugang gehört trotzdem nicht ins Kinderzimmer, sondern ins Wohnzimmer oder einen anderen Raum, in dem Sie die Nutzung zumindest weitgehend überwachen können.
Begrenzen Sie die Internetzeit auf höchstens eine Stunde am Tag. Für Grundschulkinder darf es gerne auch weniger sein.
Richten Sie jedem Benutzer des Computers ein eigenes Benutzerkonto (das geht unter Start ➞ Systemsteuerung) mit beschränkten Rechten ein, damit Kinder z. B. keine Programme installieren oder deinstallieren können. Aber wenn sich jedes Kind sein eigenes Hintergrundbild auswählt, und das eine mit fragFinn und das andere mit einer anderen Kindersuchmaschine „arbeiten“ will, ist das individuell möglich.
Schützen Sie Ihr Administratorkonto mit einem sicheren Passwort vor dem Zugriff vorwitziger Sprösslinge.
Nutzen Sie wenigstens die Sicherheitseinstellungen Ihres Webbrowsers, um Porno- und Gewaltseiten vom Bildschirm zu verbannen.
Aktivieren Sie den Popup-Blocker, damit Ihr Kind auch auf diese Weise weder auf Werbung noch auf anstößige oder beunruhigende Inhalte stößt.
Die Teilnahme an Chatforen sollte nur dann erlaubt sein, wenn es sich um seriöse Anbieter und moderierte bzw. überwachte Chats handelt. Auch dann sind aber die Regeln für sicheres Chatten einzuhalten (mehr dazu lesen Sie in Kapitel 5).
Kinder unter 13 Jahren dürfen sich offiziell nicht bei Online-Communities anmelden (Ausnahme: schülerVZ bzw. IDPool), und daran sollten Sie sich halten.
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es im Internet auch Dinge gibt, die nur für Erwachsene gedacht sind und auch welche, die selbst Erwachsene abstoßend oder grausam finden. Ermutigen Sie es, Ihnen zu erzählen, wenn es auf Inhalte gestoßen ist, die es ängstigen oder vor denen es sich ekelt.
Was ist mit speziellen Filterprogrammen?
Idealerweise sitzen Sie bei jüngeren Kindern beim Surfen immer dabei. Nun wissen wir alle, dass der Alltag in einer Familie relativ häufig vom Idealzustand abweicht, weswegen die „Mama-Sicherung“ nicht immer greift. Für solche Fälle kann eine technische Sicherung in Form einer Kinder- und Jugendschutz-Filtersoftware sinnvoll sein.
Wie funktioniert ein solches Filterprogramm?
Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze: Entweder Sie wollen, dass Ihr Kind nur auf bestimmte, garantiert sichere Seiten zugreifen kann und alle anderen Seiten für es gesperrt sind. Dann nutzen Sie eine so genannte „Whitelist“ (Positivliste) der erlaubten Seiten. Sie können eine solche Whitelist ganz individuell zusammenstellen und händisch eingeben, was allerdings recht aufwendig ist. Manche Filterprogramme haben auch schon geprüfte Whitelists (etwa die von fragFinn) integriert. Das ist eine typische Lösung für jüngere Kinder bis etwa zehn Jahren.
Oder Sie geben Ihrem Kind grundsätzlich alle Seiten frei, außer denen, die wegen möglicherweise jugendgefährdender Inhalte geblockt werden sollen. Die meisten Jugendschutz-Filterprogramme haben solche „Blacklists“ (Negativlisten) integriert, mit
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