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Was macht mein Kind im Netz

Was macht mein Kind im Netz

Titel: Was macht mein Kind im Netz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Kettl-Roemer
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Rahmen meiner Recherchen gesprochen habe, erzählte mir von einem Fall, in dem ein Teenager über 30.000 Musiktitel illegal auf seinem Rechner gespeichert hatte! Bei diesem riesigen Umfang kann es schon zum Strafprozess kommen, erst recht, wenn Ihr Sprössling sein Riesenarchiv im Bekanntenkreis weitervermarktet hat. Und zu einer eventuell zu zahlenden Geldstrafe aus dem Strafverfahren kommen ja noch die zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen nebst Abmahnkosten.
    Bereits die Verlinkung auf eine Tauschbörse kann viel Geld kosten. So entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Jugendlicher (der noch nicht volljährig war!) von den Rechteinhabern zu Recht auf Schadensersatz von 7.000 Euro und Abmahnkosten von rund 2.000 Euro verklagt worden war, weil er von seiner eigenen Website einen Link auf eine illegale Tauschbörse gesetzt hatte (BGH, Beschluss des I. Zivilsenats vom 03.02.2011, Az. I ZA 17/10).
    Übrigens werden über illegale Tauschbörsen nicht nur Filme und Musik, sondern oft auch Viren, Trojaner und andere Schadsoftware verbreitet – das ist ein weiterer Grund, sie zu meiden.
    Die wichtigste Regel im Umgang mit Peer-to-peer-Tauschbörsen lautet „Finger weg!“ Denn, und das sollten Sie mit Ihrem Kind ausdrücklich besprechen:
Der Up- und Download von Musik, Bildern und Filmen ist nur dann legal, wenn der Anbieter die Rechte an den Werken hält.
Wer offensichtlich rechtswidrig im Internet angebotene Inhalte herunterlädt, kann sich nicht auf die Zulässigkeit von Privatkopien berufen.
Peer-to-peer-Tauschbörsen sind illegal, denn deren Nutzer sind eben keine Rechteinhaber.
Der Upload urheberrechtlich geschützter Werke ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die man sogar ins Gefängnis kommen kann.
Die Wahrscheinlichkeit, bei illegalen Up- und Downloads erwischt zu werden, ist relativ hoch.
    Es gibt genügend legale Angebote, die Ihr Kind nutzen kann. Zum einen stellen Künstler und Verlage bzw. Plattenfirmen manchmal selbst Musikstücke oder andere Werke kostenlos ins Internet, weil sie sich davon eine Werbewirkung versprechen. Das steht normalerweise ausdrücklich dabei, und dann ist der Download natürlich erlaubt.
    Zum anderen gibt es zahlreiche legale Download-Anbieter, deren Preise durchaus taschengeldgerecht sind.
    Beispiele für legale Musik-Downloads
    Dazu gehören neben den bekannten Apple-iTunes Angebote wie
www.musicload.de : Hier können Musiksingles, Alben, Hörbücher und Musikvideos zu Preisen ab 1,29 Euro das Stück heruntergeladen werden. Das Angebot eignet sich sehr gut für „Gelegenheitskäufer“, die nicht gleich ein Abo für zigfache Downloads brauchen.
www.napster.de : Sieben Tage lang kann man den Zugriff auf 15 Millionen Songs kostenlos testen, danach kann man sich für ein Flatrate-Paket zum Streamen (also live aus dem Netz anhören) für 7,95 Euro oder für eines inklusive klassischem Download auf den eigenen Rechner für 12,95 Euro entscheiden. Die Laufdauer der Flatrates kann man bei der Anmeldung festlegen, muss sie dann aber fristgerecht kündigen, wenn man keine Verlängerung wünscht.
www.simfy.de : Auch hier gibt es Zugriff auf eine Unmenge Songs (16 Millionen im April 2012) und nach einer kostenlosen Testphase von 30 Tagen zwei Flatrates zur Wahl: Das reine Streaming-Angebot kostet 4,99 Euro, das mit Download und Offline-Modus 9,99 Euro. Sehr kundenfreundlich ist auch, dass man die Flatrates jederzeit binnen 30 Tagen kündigen kann, da bei anderen Flatrate-Anbietern oft Mindestlaufzeiten bzw. Kündigungsfristen von sechs Monaten gelten.
www.spotify.de : Das schwedische Unternehmen bietet ebenfalls mehrere Millionen Titel aus der „Cloud“ (also zum Streamen), wobei die Nutzer die Wahl haben, sich für ein kostenloses Abo zu entscheiden, das durch Werbung finanziert wird, oder für ein kostenpflichtiges, dafür aber werbefreies Abo (ab 4,99 Euro monatlich). Beim Kostenlos-Abo wird die Spielzeit nach sechs Monaten auf zehn Stunden monatlich begrenzt.
Streaming ist – wahrscheinlich – kein Schlupfloch
    Interessant in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob auch lizenzfreie Angebote strafbar sind, bei denen Filme oder Musikstücke nicht heruntergeladen und auf dem eigenen Rechner gespeichert, sondern nur per Streaming, also über eine direkte Internet-Datenübertragung, gehört oder angesehen werden.
    Schlagzeilen machte beispielsweise der Fall der Streaming-Plattform kino.to, die nach eigenen Angaben täglich von mehreren Millionen Besuchern genutzt

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