Wenn Alkohol zum Problem wird
wird, besteht heute noch kein einheitliches, strukturiertes Konzept. In den früheren Jahren wurden unter Nachsorge alle jene Aktivitäten und Maßnahmen verstanden, die von Alkoholselbsthilfeorganisationen geleistet wurden. Die tägliche Praxis hat aber gezeigt, dass die Unterstützung durch Selbsthilfeorganisationen oftmals nicht ausreichend ist, sondern zusätzlich konkrete soziale und/oder psychotherapeutische Maßnahmen notwendig werden.
INFO
Wozu dient die Nachsorge?
Ziele der Nachsorge sind:
die Aufrechterhaltung der Abstinenz
Erprobung und Bearbeitung erzielter neuer Fähigkeiten in Alltagssituationen
die Notfallbearbeitung bei Alkoholrückfällen
die Nach- oder Weiterbehandlung von psychischen und/oder körperlichen Störungen
Nachsorge beinhaltet damit Hilfen im sozialen und psychotherapeutischen Bereich, die Ihren individuellen Erfordernissen entsprechend auch begleitend zur Behandlung eingesetzt und die von unterschiedlichen Institutionen bzw. in deren Zusammenarbeit durchgeführt werden können. Große Bedeutung bei Nachsorgemaßnahmen haben Selbsthilfegruppen, aber auch Beratungsstellen und niedergelassene Ärzte.
Brauche ich eine Weiterbehandlung?
Häufig ist auch nach der Entwöhnungsbehandlung eine weitere psychotherapeutische Begleitung sinnvoll und hilfreich.
Ob eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung notwendig ist oder nicht, sollten Sie noch in der Fachklinik klären. Eine Weiterbehandlung ist auf jeden Fall angeraten,wenn Sie sich in bestimmten Problembereichen noch unsicher fühlen oder mit Schwierigkeiten im Alltag rechnen, da natürlich viele Alltagsprobleme in der schützenden Umgebung einer Fachklinik gar nicht auftreten, zum Beispiel Probleme mit dem Partner. Manchmal offenbaren sich auch psychische Störungen (z. B. Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen, z. B. nach Missbrauchs- oder Gewalterfahrungen), die bisher von der alles überdeckenden Alkoholproblematik überlagert wurden, erst im Laufe einer längeren Abstinenz. Diese Störungen sollten Sie dann auf jeden Fall behandeln lassen. Auch wenn Sie sich insgesamt in Ihrem abstinenten Verhalten noch nicht gefestigt fühlen, sollten Sie eine psychotherapeutische Weiterbehandlung in die Wege leiten.
Diese Weiterbehandlung wird vor allem an den psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen (Alkohol- und Drogenberatungsstellen) und von niedergelassenen Psychotherapeuten (vor allem Medizinern und Diplom-Psychologen) in einzel- und/oder gruppenpsychotherapeutischen Sitzungen durchgeführt. Dabei haben die psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen in den letzten Jahren besonderen Wert auf partner- und familientherapeutische Maßnahmen gelegt – sei es in wöchentlichen bis 14-tägigen Sitzungen oder in Wochenendseminaren für mehrere Partner bzw. Familien unter spezifischem Einbezug der Kinder.
TIPP
Was bringt mir eine psychotherapeutische Weiterbehandlung?
Insgesamt handelt es sich bei allen diesen Hilfen um allgemein übliche psychotherapeutische Methoden, wie sie auch bei nichtalkoholkranken Menschen, die psychische Probleme haben, üblich sind.
Ich kann die in der Entwöhnungsbehandlung erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen unter Alltagsbedingungen einüben und festigen.
Meine Motivation zur Abstinenz wird weiterhin unterstützt; das hilft dabei, sie auch in schwierigen Situationen aufrechtzuerhalten.
In Krisenfällen erhalte ich Unterstützung.
Die Teilnahme an Selbsthilfegruppen wird gefördert.
Es wird eingeübt, wie man Rückfälle verhindern kann bzw. mit Rückfällen umgehen kann.
Ich erhalte Unterstützung, um ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln.
Hier können beispielsweise Fragen nach dem Sinn des Lebens besprochen werden; es geht darum, neue Werte und Einstellungen für sich zu finden.
Man kann den Umgang mit Scham- und Schuldgefühlen erlernen, die einen oft noch lange quälen, nachdem man mit dem Trinken aufgehört hat.
Wenn familiäre Probleme bestehen, können diese aufgearbeitet werden.
Ich kann lernen, besser mit Stress umzugehen oder diesen zu vermeiden
Der Übergang von der stationären Therapie zur ambulanten Nachsorge
Bei der ambulanten Entwöhnungsbehandlung verläuft der Übergang zur Nachsorge meist fließend, zum Beispiel in Form einer schrittweisen Verringerung der Therapiesitzungen. Bei einer stationären Entwöhnungsbehandlung besteht eher die Gefahr, dass hier ein Bruch erfolgt:
Der Arzt/Therapeut wechselt zwangsläufig, da die Suchtklinik meist
Weitere Kostenlose Bücher