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Wenn Alkohol zum Problem wird

Wenn Alkohol zum Problem wird

Titel: Wenn Alkohol zum Problem wird Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Soyka
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    Anders sind Therapieansätze zum »kontrollierten« oder »sozialen« Trinken bei Personen zu bewerten, die noch nicht abhängig sind, sondern lediglich ein kritisches Trinkverhalten zeigen, ohne dass sich psychische oder körperliche Abhängigkeitsmerkmale eingestellt haben. Diese Personen sieht man aber kaum in den Kliniken, eher noch Beratungsstellen. Hier kann es eher möglich sein, falsche Trinkmuster wieder zu »verlernen«.
Abstinenz ist vielleicht ein kleiner Verzicht, aber auch ein riesiger Gewinn
    Was geben Sie auf, wenn Sie keinen Alkohol mehr trinken?
Minderwertigkeitsgefühle
existenzielle und finanzielle Ängste
Ärger in Familie und Beruf
Schuld- und Schamgefühle
emotionale oder sexuelle Zurückweisung
Ausgrenzung durch Freunde usw.
gesundheitliche Probleme
    Also eigentlich alles, was an negativen Folgen durch Alkohol entsteht bzw. entstanden ist. Vermutlich könnten Sie die Liste noch weiter fortführen. Das sind Probleme, die normalerweise kein Mensch haben will. So gesehen ist es also tatsächlich nur ein sehr kleiner oder überhaupt kein Verzicht, jedoch ein unwahrscheinlich großer und umfassender Gewinn, den Sie mir Ihrer Abstinenz erzielen können.
Wer trägt die Behandlungskosten?
    Bei einer Alkoholabhängigkeit haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung.
    Wenn Sie alkoholabhängig sind, haben Sie Anspruch auf ärztliche ambulante und stationäre Behandlung und, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch auf Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Als Kostenträger für die Behandlung in Fachkliniken kommen verschiedene in Frage:
Rentenversicherungsträger
    Alkoholkranke, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten aufzuweisen haben oder in den vorausgegangenen 24 Kalendermonaten mindestens sechs Monate lang aufgrund eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses Beiträge an den Rentenversicherungsträger entrichtet haben, erfüllen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen. Zuständig ist in den meisten Fällen die deutsche Rentenversicherung Bund (DRV BUND) in Berlin.
Krankenkassen
    Alkoholkranke, die keinen Anspruch auf Leistungen durch den zuständigen Rentenversicherungsträger haben, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, aber in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Behandlung in einer Fachklinik durch die zuständige Krankenkasse. Sie übernimmt auch die Kosten für Entzugsbehandlungen.
Sozialrecht
    Seit dem 1. Januar 2005 haben sich bedeutende gesetzliche Änderungen in Bezug auf die Gewährung von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe ergeben. Zu diesem Zeitpunkt wurden die sogenannten Hartz-IV-Gesetze eingeführt, die die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt haben. Üblicherweise wird die Entzugsbehandlung zu Lasten der Krankenversicherung durchgeführt, übernimmt diese die Kosten für eine Entzugsbehandlung nicht, sind die Träger der früheren Sozialhilfe dafür zuständig.
Welche Erfolgsaussichten hat eine Behandlung?
    Die allermeisten Alkoholkranken sind nach einer ausreichenden Behandlung auch erwerbsfähig, im Gegensatz zu manch anderer chronischer Erkrankung.
    Die Erfolgsaussichten einer zielbewussten und kontinuierlich durchgeführten Behandlung sind viel besser, als oft angenommen wird.
    Stationäre Behandlung: Nachuntersuchungen an deutschen Patienten ergaben, dass mehr als die Hälfte 18 Monate nach Entlassung aus einer stationären Entwöhnungsbehandlung noch abstinent sind; sie zeigen außerdem eine deutliche Verbesserung in ihrem Allgemeinbefinden, ihrem gesundheitlichen Zustand und ihrer beruflichen und familiären Situation.
    Ambulante Behandlung: Aber auch eine ausschließlich ambulante Behandlung kann zu ähnlich guten Ergebnissen führen, wenn bestimmte Voraussetzungen gewährleistet sind (siehe →  S. 119 f .). Nachuntersuchungen von Patienten, die an intensiven ambulanten Therapieprogrammen teilgenommen haben, zeigen nach 3–4 Jahren noch Abstinenzraten von gut 40 %, manchmal über 50 % – insgesamt kein schlechtes Therapieergebnis.
    Gelegentliche kleinere Rückfälle kommen auch bei sonst günstigem Verlauf vor. Es wäre sicher falsch, diese sozusagen automatisch als Scheitern der Behandlung zu werten.

Weiterbehandlung und Nachsorge
    Trotz der großen Bedeutung, die der Weiterbehandlungs- und Nachsorgephase für eine erfolgreiche Behandlung Suchtkranker von vielen Fachleuten zugeschrieben

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