Wenn die Eltern alt werden
Gegenstände. Falls die Wohnung zum Beispiel durch einen Brand unbewohnbar wurde, zahlt die Versicherung maximal für 100 Tage die Unterbringung in einem Hotel. Es darf allerdings nicht mehr als ein Tausendstel der Versicherungssumme am Tag kosten. Auch die möglicherweise notwendige Auslagerung der Wohnungseinrichtung gehört zur Versicherungsleistung.
Auch auf Reisen versichert
Außerhalb der eigenen vier Wände samt Garage gibt es Hausratschutz noch in weiteren Fällen: auf Reisen und wenn Sie nicht länger als drei Monate woanders wohnen. Versichert sind zum Beispiel die Sachen im verschlossenen Hotelzimmer oder im verschlossenen Umkleideraum einer Turnhalle. Versichert ist auch der Hausrat am Zweitwohnsitz der eigenen Kinder, solange diese noch den ersten Wohnsitz zu Hause haben. Diese sogenannte weltweite Außenversicherung ist gewöhnlich auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, die Obergrenze bewegt sich zwischen 5000 und 10 000 Euro.
Problemfall Fahrräder
Sind Fahrräder versichert? Die Antwort ist: Jein. Wer noch ganz alte Policen von vor 1984 hat, ist gut dran: Hier ist jeder Fahrraddiebstahl versichert.
Heute gilt: Ein Fahrrad ist nur dann gegen Diebstahl oder Brand versichert, wenn es in der Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller steht. Steht das Rad dagegen draußen, wird es kompliziert: Versichert ist es dann meist nur noch gegen eine Zusatzprämie (kostet zwischen 15 und 30 Cent pro 1000 Euro Versicherungssumme) und auch nur dann, wenn es a) abgeschlossen war, b) der Diebstahl tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr passierte und c) das Rad entweder in Gebrauch war oder sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Der Ersatz ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Wer ein teureres Rad besitzt, kann möglicherweise gegen einen Mehrbeitrag den Schutz auf 5 Prozent der Versicherungssumme erhöhen. Wegen der zunehmenden Fahrraddiebstähle wird es jedoch immer schwieriger, eigenständige Fahrradversicherungen abzuschließen.
Was ist nicht versichert?
Innerhalb der eigenen Wände gibt es neben den bereits erwähnten Ausschlüssen noch weitere: Schäden an elektrischen Geräten, die durch Überspannung (zum Beispiel »indirekter« Blitzeinschlag über die Stromleitung) oder Kurzschluss verursacht werden, sind manchmal versichert, manchmal nicht versichert. Glasbruch ist nicht versichert, ebenso wenig der Schaden durch ein heißes Bügeleisen. Auch für Schäden durch Erdbeben, Kernenergie oder innere Unruhen gibt es keinen Versicherungsschutz.
Haben Sie einen Untermieter in Ihrem Haus, ist dessen Hausrat nicht über Ihre Police versichert. Und eigentlich selbstverständlich: Wer vorsätzlich Schäden am Hausrat verursacht, bekommt keinen Ersatz von der Versicherung. Ebenso bei grob fahrlässig verursachten Schäden. Was allerdings »grob fahrlässig« im Einzelfall heißt, wurde und wird nicht selten vor Gericht entschieden: So handelt jemand nach herrschender Auffassung grob fahrlässig, der mit brennender Zigarette im Bett einschläft und einen Brand verursacht. Wer aber die Waschmaschine anstellt und dann einkaufen geht, handelt nach richterlicher Auffassung nicht grob fahrlässig, auch wenn in dieser Zeit ein Leitungswasserschaden entsteht (OLG Koblenz, Az. 10 U 1124/99). Aber keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt auch einige wenige Versicherer, die bei grober Fahrlässigkeit zahlen.
Wertgegenstände
Besondere Regeln gelten für Wertgegenstände: Für Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten, Schmuck, Münzen, Sparbücher oder Briefmarken gibt es in der Regel nur 20 Prozent der Versicherungssumme, bei einzelnen Anbietern auch 30 Prozent. Bei Bargeld oder Wertsachen auch nur dann, wenn sich diese Gegenstände in einem eingemauerten Safe oder in einem mindestens 200 Kilogramm schweren Tresor befunden haben. Ansonsten gelten in der Regel folgende Obergrenzen: für Bargeld 1000 Euro, für Wertpapiere 2500 Euro, für Schmuck 20 000 Euro. Allerdings ist es meist möglich, gegen einen Aufpreis höhere Grenzen zu vereinbaren.
Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt eine gesonderte sogenannte Valorenversicherung ab, die dann eine 100-prozentige Deckung für alle Wertsachen auch außerhalb der eigenen vier Wände übernimmt. Sie ist natürlich deutlich teurer als eine Hausratversicherung.
Fotos können wichtig sein
Ob die Versicherung tatsächlich den Hausratschaden vollständig ersetzt, hängt außerdem von zwei Dingen ab: von den erbrachten Nachweisen, dass es die benannten Dinge tatsächlich
Weitere Kostenlose Bücher