Wenn die Eltern alt werden
möglich. Im Folgenden erläutern wir die für Senioren infrage kommenden Versicherungen.
Private Haftpflichtversicherung
WISO -Tipp
Überprüfen Sie regelmäßig die versicherte Deckungssumme! Sonst kann es sein, dass nach einigen Jahren die Versicherung viel zu niedrig ist. Früher reichte noch eine Deckungssumme von 1 Million Euro, heute sollten es mindestens 5 bis 10 Millionen Euro sein. Fragen Sie Ihren Versicherer auch nach zusätzlichen Leistungen wie der Ausfalldeckung (siehe unten)! Oder schließen Sie gleich einen neuen Vertrag bei einem günstigeren Anbieter ab.
Ein Unglück ist auch im Seniorenalter schnell passiert: Ihre Eltern besuchen die Nachbarin, doch leider übersehen sie die chinesische Vase am Eingang, die daraufhin zu Bruch geht. Ein Schaden, bei dem es nicht nur mit einer Entschuldigung getan ist – es wird erwartet oder sie sind sogar verpflichtet, dafür finanziell aufzukommen. Ein Versicherungsexperte nannte einen Haftpflichtschaden einmal treffend »das Gegenteil von einem Lottogewinn«.
Denn theoretisch haften Sie unbegrenzt – auch für Millionenschäden und auch, wenn es nur ein Versehen war. Im Gesetz (§ 823 BGB) heißt es dazu: »Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.«
Was ist versichert?
Die private Haftpflichtversicherung kann und soll Sie vor derartigen finanziellen Folgen bewahren. Und sie stellt auch eine Art Rechtsschutz dar, denn sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab: Die Versicherung prüft immer, ob überhaupt Ansprüche Dritter bestehen. Kommt es zum Prozess, vertritt die Versicherung Sie vor Gericht und übernimmt Prozess- und Regulierungskosten.
Das heißt aber auch, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn Sie keine Schuld am Unglück haben. Kinder bis zum Alter von sieben Jahren haben laut Gesetz nie Schuld (sie sind nicht »deliktsfähig«). Bei Erwachsenen können Bewusstlosigkeit und psychische Krankheiten zur Deliktsunfähigkeit führen. Doch allein die Tatsache, dass ein Mensch unter rechtlicherBetreuung steht, führt nicht zur Deliktsunfähigkeit. Für diese Fälle gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen.
Kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass Ansprüche bestehen, zahlt sie den Geschädigten aus. Allerdings nur bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme und natürlich abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung!
Was ist nicht versichert?
WISO -Tipp
Bei Neu-Rentnern reduziert sich die jährliche Fahrleistung oft erheblich. Teilen Sie dies dem Versicherer mit und senken Sie damit den Beitrag! Ebenfalls senken Senioren den Beitrag, wenn sie ihr Auto nur noch allein fahren und dies der Versicherung mitteilen. 5 bis 10 Prozent weniger sind dann drin! Und: Wenn eine Hälfte des Rentnerpaares nicht mehr fahren will, kann die andere den Rabatt übernehmen oder an die Kinder übergeben.
Neben den Unglücken, die ohne Verschulden passiert sind, gibt es meist weitere Ausschlüsse:
Selbst erlittene Schäden
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden durch Nutzung eines Kraftfahrzeugs (außer Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h oder andere Kraftfahrzeuge bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit)
Schäden, die aus einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstanden sind
Ansprüche von Angehörigen oder Lebenspartnern, die im selben Haushalt wohnen oder im selben Vertrag mitversichert sind
Schäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten oder durch Eigenmacht erlangten Sachen (gegebenenfalls werden aber verlorene fremde Schlüssel einer Schließanlage ersetzt)
Schäden durch Halten oder Hüten von Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern oder sonstigen Reit- und Zugtieren sowie von Tieren, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden
Glasschäden, sofern anderweitig versicherbar
Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, an Elektro- und Gasgeräten
Schäden durch Vermietung von Wohneigentum
Ansprüche aus Bauvorhaben, sofern die Bausumme die Deckungssumme übersteigt
Schäden bei Dritten durch das Führen eines Autos begleicht die Kfz-Haftpflicht. Bei Schäden am eigenen Hausrat kommt die Hausratversicherung auf, bei Schäden am eigenen Körper gegebenenfalls die private Unfallversicherung.
Wichtige Extras
Im Gegensatz zu früher gibt es heute deutliche Unterschiede bei den Versicherungsbedingungen. So können Schäden
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