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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Dietrich
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korrekten Versicherungssumme lieber dem Versicherer. Dann zahlen Sie zwar im Zweifelsfall etwas zu viel. Im Schadensfall haben Sie aber die Sicherheit, dass Sie alles ersetzt bekommen.
    Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung richten sich nach dem Wert des Hauses, der Bauart, dem Standort und nach dem gewählten Versicherer. Es gibt mehrere Bauartklassen: Massivhäuser sind am billigsten, dann folgen Fertig- beziehungsweise Holzhäuser und am teuersten sind Häuser mit Reetdach. Die Standorte werden gewöhnlich in vier Tarifzonen unterteilt: Stürmische Standorte wie die Küstenregionen sind teurer als andere, außerdem wird nach Leitungswasserqualität differenziert.
    Nach einem Vergleich von
Finanztest
zahlt man bei günstigen
    Versicherern zwischen 150 und 200 Euro für die Standardabsicherung Feuer/Sturm/Leitungswasser eines Hauses in Dresden (Bj. 1980, 134 qm, mit Keller, Neuwert 235 000 Euro). Für ein gleichwertiges Haus in Hannover kam die Zeitschrift sogar teilweise auf knapp 100 Euro. Ist das Haus neu, kann man zwischen 10 und
    25 Prozent Rabatt abziehen. Selbstbeteiligungen, die bei anderen Versicherungen durchaus sinnvoll sind, sollten Sie wegen zu geringer Ersparnis nicht vereinbaren.
    WISO -Tipp
    Verwechseln Sie Wohngebäudeversicherung nicht mit Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung! Letztere versichert Schäden, die Dritte durch Ihr Haus oder Grundstück erleiden. Beim selbst bewohnten Eigenheim genügt die Privathaftpflicht, aber als Vermieter oder Besitzer einer Eigentumswohnung sollten Sie eine solche Police abschließen! Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.
    Führen Sie in späteren Jahren jedoch erhebliche Um- beziehungsweise Anbauten durch, die den Wert des Gebäudes deutlich steigern, müssen Sie dies dem Versicherer melden. Denn sonst droht wieder Unterversicherung!Wird die Umgebung Ihres Hauses gefährlicher, zum Beispiel durch eine neue Tankstelle, müssen Sie dies ebenfalls melden, sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz!
    Sie können auch später selbst überprüfen, wie viel Sie im Totalschadensfall bekommen würden: Die meisten Versicherer rechnen zurück auf den »Versicherungswert 1914«. Das ist der Wert, den Ihr Haus theoretisch im Jahre 1914 in Mark gekostet hätte. Diesen Wert multiplizieren Sie mit dem sogenannten gleitenden Neuwertfaktor (für 2012: 15,78). Dieser Faktor berücksichtigt die Preissteigerungen seit 1914 und ändert sich jedes Jahr. Das Ergebnis ist die Summe, die Sie maximal bekommen würden.
Versicherung anpassen
    Auch für eine Wohngebäudeversicherung gilt: Informieren Sie Ihren Versicherer über einen Umzug. Ein kleineres Haus könnte das eine Ersparnis bringen. Ziehen Sie in eine Mietwohnung oder ein Pflegeheim, benötigen Sie keine Wohngebäudeversicherung mehr! Dann sollten Sie rechtzeitig kündigen.
Was tun im Versicherungsfall?
    Ist der Schaden eingetreten, heißt es zunächst Ruhe bewahren, denn Sie müssen an mehreren Fronten nahezu gleichzeitig aktiv werden. Zunächst müssen Sie sofort Ihre Versicherung informieren. Am besten zunächst telefonisch, dann auch schriftlich. Sofort heißt am gleichen, spätestens am folgenden Tag nach Kenntnis des Schadens. Eine Woche sollten Sie nicht warten, denn das könnte ein Ablehnungsgrund sein.
    Bei Einbruch, Raub, Vandalismus, Brand oder Explosion müssen Sie ebenfalls sofort die Polizei informieren und den Schaden anzeigen. Denken Sie daran, eine Liste der Gegenstände mitzunehmen, die gestohlen oder verbrannt sind. Diese Liste müssen Sie, am besten zusammen mit Nachweisen wie Kaufbelegen oder Bedienungsanleitungen sowie einer Bestätigung der polizeilichen Anzeige, auch spätestens nach zwei Tagen an die Versicherung schicken.
    Sind EC- oder Kreditkarten, Sparbücher oder Wertpapiere gestohlen worden, sollten Sie umgehend Ihre Bank anrufen, um Sperren zu veranlassen. Wurde auch das Mobiltelefon gestohlen, sollten Sie es beim Anbieter sperren lassen.
Abschluss und Kündigung
    Hausratversicherungen können als Einjahres- oder Mehrjahrespolicen (meist drei, früher auch fünf Jahre) abgeschlossen werden. Um flexibler zu sein, sollten Sie die Einjahrespolice wählen. Sie verlängert sich dann Jahr für Jahr.
    Für die Kündigung einer Hausratpolice gibt es zwei Möglichkeiten: einmal die »ordentliche« Kündigung zum Ablauf des Vertrages. Dafür müssen Sie spätestens drei Monate vorher schriftlich gekündigt haben, am besten

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