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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Dietrich
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unbewacht.
Wohngebäudeversicherung
    WISO -Tipp
    Versichern Sie alle drei Hauptrisiken – Feuer, Sturm und Leitungswasser – in einem Paket mit sogenannter Grunddeckung.
    Bezahlt eine Hausratversicherung die Schäden an Gegenständen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, steht die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude selbst ein. Hier drohen für gewöhnlich drei verschiedene Gefahren: Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden. Sie können diese Gefahren einzeln versichern oder alle zusammen. Da Hauseigentümer ständig mit dem Risiko leben, dass ihr Haus durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser stark beschädigt oder sogar vernichtet wird, sollte jeder Hauseigentümer diese Versicherung unbedingt abschließen.
    Prüfen Sie darüber hinaus, ob Sie eine Elementarschadenversicherung brauchen. Sie deckt die finanziellen Folgen von Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben und Erdrutschen ab. Es gibt sie in den Vertragsarten Hausrat und Wohngebäude. Leider wird diese Police nicht überall angeboten.
Was ist versichert?
    Das Wichtigste: Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei einem Totalschaden das Haus, das heißt, sie zahlt den Preis, den es kostet, das Haus am alten Standort wieder aufzubauen. Dazu gehören auch mindestens 5 Prozent Entschädigung für Abbruch- und Aufräumarbeiten. Da die Preise ständig steigen, spricht man auch vom »gleitenden Neuwert«. Bedingung: Das Haus muss innerhalb von drei Jahren wieder errichtet werden, ansonsten gibt es nur den oft deutlich niedrigeren Zeitwert. Kommt es zu einem kompletten Neubau, zahlt die Versicherung je nach Bauphase eine Teilzahlung.Doch eine komplette Zerstörung ist die Ausnahme, weit häufiger sind Teilschäden am Gebäude. Hier bezahlt die Versicherung gewöhnlich dann, wenn sie nach vorheriger Absprache eine »Reparaturkosten-Übernahmeerklärung« abgegeben hat oder nach erfolgter Reparatur die Rechnung erhält.
    Wie so oft kommt es auch bei der Wohngebäudeversicherung genau auf die Schadensursache an. Gezahlt wird bei:
    Wohngebäudeversicherung
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    ▶ Feuerschäden durch Brand, Blitzeinschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz
    ▶ Sturmschäden ab Windstärke acht (entspricht 63 km/h), dazu gehören auch Schäden durch umgestürzte Bäume oder durch eingedrungenen
    ▶ Regen
    ▶ Schäden durch Hagelschlag
    ▶ Leitungswasserschäden durch defekte Leitungen von Frisch- oder Abwasser, auch durch Frost verursacht. Auch die Instandsetzung der Leitungen im Haus ist versichert, bei guten Versicherern auch die Abwasserleitungen. Gute Versicherer übernehmen auch Schäden an Fußbodenheizungen und durch auslaufende Wasserbetten oder Aquarien.
    Gewöhnlich sind Aufbauten wie Antennen sowie Nebengebäude wie Gartenhäuschen oder Garage mit versichert. Ist das Haus unbewohnbar, zahlt die Versicherung ein Jahr lang die ortsübliche Miete – entweder für die Ersatzbleibe oder auch für die entgangene Miete, wenn Sie Vermieter des Hauses sind. Meist gehört zur Police auch noch der Ersatz von Einbruchschäden am Haus.
    Weitere Zusatzabsicherungen sind möglich: Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Aufräum- beziehungsweise Abbruchkosten nach Elementarschäden, Glasbruch, Rückstauschäden, Aufräumkosten bei umgestürzten Bäumen oder auch Schäden an Terrasse, Briefkasten oder Gartenlampen.
    Ob und was man braucht, hängt von der individuellen Wohnsituation und dem persönlichen Risikoempfinden ab. Man muss sicher nicht alles versichern.
Was ist nicht versichert?
    Nicht versichert sind vorsätzliche Schäden (zum Beispiel Brandstiftung). Früher waren auch grob fahrlässige Schäden (zum Beispiel Brand durch nicht abgestellten Herd oder brennende Kerze) nicht versichert. Durch den Wegfall des Alles-oder-nichts-Prinzips ab 2008 kann der Eigner hier aber hoffen, wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.
    Schon heute ist der grob fahrlässig herbeigeführte Schaden durch einen Miteigentümer innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft versichert. Voraussetzung: Die Klausel »Wohneigentum« ist vereinbart.
    Nicht versichert sind darüber hinaus oft Überspannungsschäden am Gebäude durch Blitzeinschlag, ein Kaminbrand sowie ein Löscheinsatz der Feuerwehr und die eventuell dadurch entstehenden Entsorgungskosten. Wie beim Hausrat ist auch am Wohngebäude ein Schaden durch einen Kernenergieunfall oder durch innere Unruhen nicht abgesichert.
Die Kosten
    WISO -Tipp
    Um eine Unterversicherung zu vermeiden, überlassen Sie die Ermittlung der

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