Wenn die Eltern alt werden
zahlt Ihre Hausratversicherung nicht! Dafür brauchen Sie eine Privathaftpflicht. Allerdings erhielte der geschädigte Mieter von Ihrer Haftpflicht nur den Zeitwert. Falls er eine Hausratversicherung hat, sollte er diese in Anspruch nehmen, denn die muss den Neu- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert zahlen. Das gilt auch, wenn der über Ihnen Wohnende bei Ihnen einen Wasserschaden verursacht: Statt seiner Haftpflichtversicherung nehmen Sie lieber Ihre Hausratversicherung in die Pflicht!
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen (siehe Seite 95) sollen vor den finanziellen Folgen schützen, die durch den teilweisen oder ganzen Verlust der Einrichtung oder sogar des ganzen Hauses entstehen können.
Hausratversicherungen erfreuen sich großer Beliebtheit in Deutschland. Zwar sind die tatsächlich gemeldeten Schäden meist eher gering. Die Angst davor, zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand völlig ohne Einrichtung dazustehen, bewegt jedoch etwa drei Viertel aller Haushalte, eine Hausratversicherung abzuschließen. Das liegt wohl auch daran, dass eine Hausratversicherung relativ billig ist: Im Schnitt zahlt ein Haushalt dafür knapp 100 Euro im Jahr.
Brände stehen mit etwa 40 Prozent an der Spitze der Schadensursachen, gefolgt von Einbrüchen (gut 30 Prozent) und Leitungswasserschäden (20 Prozent). Gezahlt wird auch für Schäden durch direkten Blitzschlag, Vandalismus, Sturm, Hagel und – was gottlob selten ist – Flugzeugabstürze.
Doch nicht immer zahlt die Versicherung: Fällt zum Beispiel die brennende Zigarette auf den Teppich, ist das kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen. Entzündet die gleiche Zigarette allerdings den Vorhang, der daraufhin in Flammen aufgeht, muss die Versicherung zahlen.
Auch bei Einbrüchen verlangt die Versicherung, dass zum Beispiel Einbruchsspuren zu sehen sind. Wer Tür oder Fenster offen stehen lässt und Einbrecher geradezu »einlädt«, läuft Gefahr, leer auszugehen. Allerdings gibt es hier neuerdings eine Verbesserungfür die Kunden: Galt früher das »Alles-oder-nichts-Prinzip«, das heißt, der Schaden wurde entweder ganz oder gar nicht ersetzt, ist es bei einigen Versicherern heute möglich, auch bei fahrlässig verursachten Einbruchschäden einen Teil der Schadenssumme erstattet zu bekommen. Seit 2008 ist diese verbraucherfreundliche Teilzahlungsregelung Gesetz und damit für alle Versicherer verbindlich, als Teil des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Bei Leitungswasserschäden wird gezahlt, wenn Frischwasser- oder Abwasserrohre leck sind und einen Schaden verursacht haben. Ausnahme: Ein Rückstau aus der Kanalisation ist nicht versichert. Ebenso wird gezahlt, wenn die Waschmaschine, die Geschirrspülmaschine, die Zentralheizung, eine Klimaanlage, eine Wärmepumpe oder die Solaranlage undicht ist. Das Wasser muss grundsätzlich aus einer undichten Leitung gekommen sein. Das schließt die Haftung für zum Beispiel Wasserschäden nach einer Reinigung aus. Und: Die Regulierung gilt nur für Schäden in Ihrer Wohnung.
Überschwemmungsschäden durch über die Ufer tretende Flüsse sind ebenfalls nicht versichert – diese können Sie möglicherweise mit einer Elementarschadenpolice abdecken.
Was wird gezahlt?
Gezahlt wird grundsätzlich der Neuwert der betroffenen Gegenstände. Bei technischen Geräten wird der Neupreis eines »nach Art und Güte« gleichwertigen Gerätes zugrunde gelegt. Falls es nur noch deutlich leistungsfähigere Geräte als Ihr altes im Handel gibt (zum Beispiel Computer), kann die Versicherung einen Abschlag abziehen. Die zu ersetzenden Gegenstände können auch in der angrenzenden Garage gewesen sein. Das dort stehende Auto ist allerdings nicht hausratversichert, ebenso andere Motorfahrzeuge, die versicherungspflichtig zugelassen werden, wie Motorräder, Mopeds oder Mofas. Falls sich die Garage nicht am Haus befindet, ist auch das dort befindliche Inventar nicht versichert.
Versichert sind alle normalerweise im Hause befindliche Gebrauchsgegenstände, die nicht fest eingebaut sind: Möbel, Bücher, Instrumente, Küchengeräte, Werkzeug. Außerdem alle vom Versicherungsnehmer an- oder eingebauten Sachen wie Lampen, Einbauküche, Badewanne, Duschkabine und Ähnliches. Stammen diese fest eingebauten Gegenstände jedoch vom Vermieter, müsste dieser sie in einer Wohngebäudeversicherung absichern.Zum versicherten Hausrat gehören auch Haustiere wie Hunde, Katzen oder Zierfische sowie ausgeliehene oder noch nicht bezahlte
Weitere Kostenlose Bücher