Wenn die Eltern alt werden
zuvor beim Zahnarzt war. Das kann bei einer Brücke schon bis zu 300 Euro ausmachen, bei einem teuren Implantat sogar bis zu 3000 Euro!
Insofern kann eine Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll sein. Da gibt es naturgemäß ein paar Hürden zu nehmen: Als Erstes wäre da die Wartezeit. Erst acht Monate nach Vertragsabschluss kann der Patient damit rechnen, dass er Zahnersatzkosten erstattet bekommt. Hinzu kommt eine Leistungsbegrenzung in den ersten drei bis sechs Jahren.
WISO -Tipp
Die Zeitschrift
Finanztest
hat im Mai 2012 Zahnzusatztarife getestet. 33 von 147 Tarifen schnitten mit »sehr gut« ab. Aber: Bei manchen Versicherern gilt ein Höchsteintrittsalter, zum Teil schon ab 59 Jahre.
Ausgeschlossen sind aber Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder auch nur empfohlen hat! Grundsätzlich gilt jedoch: Je älter der Kunde ist, desto teurer wird normalerweise der Tarif. Auch wenn das die Versicherungsunternehmen nicht gern sehen: Kunden haben das Recht, bei der gleichen Gesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Stationäre Zusatzversicherung
Diese Versicherung zahlt das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer im Krankenhaus für gesetzlich Versicherte sowie Chefarztbehandlung. Allerdings ist der Abschluss für Neukunden über 65 Jahre oft nicht möglich.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine der beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Gleichwohl: Existenzielle Risiken deckt die Police vermutlich in den seltensten Fällen ab. Und: Braucht die Generation 60plus eine Rechtsschutzversicherung?Die Antwort ist: Jein. Wer schon eine hat, kann sie behalten. Wer keine hat, braucht sie eigentlich auch nicht mehr abzuschließen. Denn mit steigendem Alter sinkt die Wahrscheinlichkeit, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, der von der Versicherung abgedeckt ist. Eine Ausnahme bildet der Verkehrsrechtsschutz. Aber: Nach wie vor sind wichtige Bereiche vom Versicherungsschutz ausgenommen:
Erbrecht
Baurecht
Familienrecht
Sollten Ihre Eltern eine spezielle Senioren-Rechtsschutzversicherung abschließen? Etwa die Hälfte der deutschen Rechtsschutzversicherer bieten solche Policen an. Die Antwort ist auch hier: Jein. Diese speziellen Policen sind nichts anderes als reduzierte Rechtsschutzverträge. Zum Beispiel enthält ein solcher Vertrag keinen Arbeitsrechtsschutz oder auch keinen Fahrzeugrechtsschutz mehr. Wer für diese Bereiche keinen Rechtsschutz mehr braucht und mit einer neuen Versicherung Geld sparen kann, der sollte darüber nachdenken. Ansonsten: Nein.
Sterbegeldversicherung
Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr von den Krankenkassen und viele Senioren sorgen sich, dass ihre Kinder auf den Beerdigungskosten sitzen bleiben. In der Tat: Mit etwa 5000 Euro muss man für ein normales Begräbnis rechnen.
In diese Lücke stießen die Sterbegeldversicherungen. Doch leider sind sie mit hohen Kosten für Abschluss und Verwaltung belastet. Nicht selten werden für Senioren 40 Euro pro Monat fällig, um Kosten von 5000 Euro abzusichern. Zudem gibt es eine Wartezeit zwischen ein und drei Jahren, zuvor wird nur bei Unfalltod gezahlt.
Wer seine Nachkommen nicht mit den Kosten für die Beerdigung belasten will, sollte beizeiten selbst sparen, statt in eine Sterbegeldversicherung einzuzahlen. Möglich ist es auch, zu Lebzeiten einen Vertrag direkt mit einem Bestatter über die eigene Beerdigung zu schließen, inklusive Bezahlung. Wer will, kann diesen Vertrag mit einer Sterbegeldversicherung kombinieren.
Ausbildungsversicherung für die Enkel
Das ist eine Lebensversicherung, die im Todesfall der Eltern beziehungsweise Großeltern die festgelegte Summe zahlt, im Erlebensfall die Garantiesumme plus ungesicherte Überschüsse. Der Vorteil ist auch hier, dass man sich nach Abschluss um nichts mehr kümmern muss. Gravierend sind aber die Nachteile: geringe Rendite, die noch geringer wird, wenn die Großeltern Einzahler sind, weil dann der Todesfallschutz teurer ist. Also eher nicht!
Staatliche Witwenrente
Eheleute genießen einen Grundschutz durch die gesetzliche Rentenversicherung – durch die sogenannte Witwenrente (steht auch Witwern zu). Sie wird geleistet, wenn der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre lang gesetzlich versichert war und die oder der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat. Auf die Wartezeit werden unter anderem Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten oder auch Ersatzzeiten, wie zum Beispiel Kriegsgefangenschaft, angerechnet. Die
Weitere Kostenlose Bücher