Wenn die Eltern alt werden
»medizinisch sinnvoll«. Das vergrößert die Chancen, einen Rücktransport bezahlt zu bekommen. Erkundigen Sie sich danach, bevor Sie eine Police abschließen.
Jeder Versicherte hat bei Eintritt eines Versicherungsfalls eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, es muss die kostengünstigste Möglichkeit des Rücktransports, die auch medizinisch vertretbar ist, gewählt werden. Einige Versicherer erstatten auch nur die anfallenden Mehrkosten gegenüber den regulären Rücktransportkosten. Alle Versicherungsgesellschaften beschränken die Dauer des Versicherungsschutzes von vornherein auf die Dauer der Reise und darüber hinaus auf Maximalzeiten für eine Reise. Tritt während der Auslandsreise eine Behandlungsbedürftigkeit ein und ist eine Rückreise deshalb nicht möglich, gilt der Versicherungsschutz über das ursprüngliche Reiseende hinaus – aber auch nur zeitlich begrenzt. Dieser verlängerte Versicherungsschutz ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und wird je nach Gesellschaft für Zeiten zwischen 28 Tagen bis in Ausnahmefällen von einem Jahr gewährt, teilweise bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Kündigung einer Auslandskrankenversicherung
Einzelreisepolicen und Sondertarife enden – ohne dass eine besondere Kündigung erforderlich ist – automatisch bei der Reiserückkehr. Dagegen haben Jahres-Dauerpolicen üblicherweise eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und können unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung kann auch auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Ansonsten verlängert sich die Police ganz automatisch von Jahr zu Jahr.
Unabhängig davon gilt für alle Vertragsarten: Der Vertrag endet bei Tod des Versicherungsnehmers (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des bisherigen Versicherungsnehmers). Der Vertrag endet ebenfalls mit Wegzug des Versicherungsnehmers beziehungsweise der versicherten Person aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers.
Reiserücktrittsversicherung
Nicht so notwendig wie eine Auslandskrankenversicherung, doch sinnvoll. Sie zahlt, wenn Sie die Reise aus bestimmten wichtigen Gründen absagen müssen und der Reiseveranstalter nicht oder nicht alle Reisekosten erstatten will. Diese Stornokosten sind gewöhnlich umso höher, je dichter vor dem Reiseantritt die Absage kommt. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss bei teuren und/oder bei sehr früh gebuchten Reisen. Auch wenn Kinder oder oft kranke Menschen verreisen, sollte man über einen Abschluss nachdenken. Wichtige Gründe für den Versicherer können sein:
Unfälle
Plötzliche auftretende Krankheiten
Tod oder Krankheit von Angehörigen
Schwangerschaft einer Mitreisenden
Wohnungsbrand
Impfstoffunverträglichkeit
Manche Versicherer zahlen auch bei plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes beziehungsweise beim nicht vorhersehbaren Antritt eines neuen Arbeitsplatzes. Hier muss aber die Agentur für Arbeit die Reise zuvor genehmigt haben. Wenn jedoch der Arbeitgeber plötzlich eine Urlaubssperre anordnet, ist das gewöhnlich für die Versicherung kein Grund zu zahlen. Grundsätzlich sind alle Vorkommnisse nur dann versichert, wenn sie nach Abschluss der Versicherung passieren und nicht schon vorhersehbar waren.
Erdbeben nicht versichert
Viele Kunden glauben, dass sie auch gegen Krieg oder Erdbeben im Urlaubsort versichert sind und deshalb kostenlos von der Reise zurücktreten können. Das ist nicht so. Diese Ereignisse fallen untere »höhere Gewalt«, ebenso wie Feuer, Stürme oder auch Streiks. Hier müssen Betroffene auf Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. Auch wenn jemand vorher wissen konnte, dass er eine bestimmte Impfung vielleicht nicht verträgt, ist die Versicherung aus dem Schneider.
Ein Reiserücktritt liegt nur dann vor, wenn die Reise noch nicht angetreten wurde. Wird die Reise selbst abgebrochen, können nur etwaige Mehrkosten geltend gemacht werden.
Kosten und Abschluss einer Rücktrittsversicherung
Sie ist nicht ganz so günstig wie der Auslandskrankenschutz. Etwas weniger zahlen Sie, wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Bei Krankheit oder Schwangerschaft werden oft ohnehin nur 80 Prozent gezahlt. Die Kosten richten sich auch nach den Kosten der Reise. Wenn Sie eine Reise über 1500 Euro absichern wollen, zahlen Sie etwa 20 Euro, für eine Reise von 3000 Euro etwa 50 Euro Versicherungsbeitrag.
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