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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Dietrich
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sollten eine Rücktrittsversicherung immer zusammen mit einer Reisebuchung abschließen. Oftmals ist nur bis zu 14 Tage nach Reisebuchung der Abschluss der Versicherung möglich. Bei kurzfristigen Buchungen ist ein Abschluss bis 14 Tage vor Abreise möglich. Wenn weniger als 14 Tage vorher gebucht wird, ist der Abschluss ohnehin nur am Buchungstag möglich.
Was tun im Versicherungsfall?
    Da Sie eine Schadensminderungspflicht haben, müssen Sie umgehend den Reiseveranstalter von Ihrem Reiseabbruch informieren und dann den Versicherer kontaktieren. Er will von Ihnen im Detail wissen, warum Sie die Reise nicht antreten können. Im Falle einer Erkrankung oder einer Schwangerschaft wird das ein ärztliches Attest sein.
Überflüssig: Reisegepäckversicherung
    In den heutigen Gepäckversicherungen wird mehr ausgeschlossen als versichert. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihren Koffer am Bahnhof, auf dem Flughafen oder an anderen öffentlichen Stellen nicht nur ständig im Auge hatten, sondern sogar festhielten, haben Sie kaum eine Chance, vom Versicherer bei Verlust oder Diebstahl Geld zu bekommen. Gepäckversicherungen sind daher nicht zu empfehlen. Besser ist es, von vornherein so wenig an wertvollen Gegenständen wie möglich mitzunehmen.
    Was viele nicht wissen: Das Gepäck von Flugreisenden ist während des Hin- und Rückfluges durch die jeweilige Fluggesellschaft versichert. Allerdings erst dann, wenn es in die Obhut der Fluggesellschaft gelangt ist, also nicht schon in der Wartehalle. Und: Im verschlossenen Hotelzimmer sind Gepäckstücke und ihr Inhalt meist durch die eigene Hausratpolice versichert. Je nach Bedingungen besteht ein Schutz bis zu 10 Prozent derHausratversicherungssumme, höchstens jedoch 10 000 Euro. Bedingung: Die Reise hat nicht länger als drei Monate gedauert. Weiterer Vorteil: Die Hausratversicherung leistet Schadenersatz zum Neuwert, die Reisegepäckversicherung dagegen nur zum niedrigeren Zeitwert. Auch in diesem Fall lohnt sich die Reisegepäckversicherung nicht. Auch sogenannte »Sorglos-Pakete« sollten Sie genau prüfen. Meistens enthalten sie: Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Unfall- und Reisegepäckversicherung. Das hört sich gut an, doch wichtig sind allein die Auslandsreisekrankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung (siehe oben); Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung haben Sie hoffentlich bereits als »normale«, weltweit gültige Policen und brauchen Sie daher nicht ein zweites Mal.
Pflege- und medizinische Zusatzversicherungen
    Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt. Schon seit Bestehen deckt sie aber nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Ein Beispiel: Seit Beginn des Jahres 2012 zahlt die Pflegekasse 1550 Euro pro Monat für die häusliche Betreuung eines Pflegebedürftigen in Pflegestufe III. Das sind knapp 52 Euro pro Tag. Der tatsächliche Aufwand liegt aber bei mindestens fünf Stunden Betreuung täglich plus nächtliche Bereitschaft weit darüber, wenn auf Fachpersonal zurückgegriffen werden muss.
    Auch wenn der Pflegepatient ins Heim muss, wird es teuer: Durchschnittlich 3300 Euro im Monat kostet der Heimplatz eines Schwerstpflegebedürftigen in Pflegestufe III. Die Pflegekasse zahlt aber im Höchstfall nur 1918 Euro. Die Differenz von knapp 1400 Euro pro Monat kommt im Zweifelsfall von Ihnen!
    Private Pflegezusatzversicherungen können diese Lücke schließen. Damit versichert man das Risiko, dass man als Pflegefall selbst sehr tief in die Tasche greifen muss oder den Angehörigen zur Last fällt. Denn das Sozialamt kann sich einen Teil der Pflegekosten bei den Angehörigen wieder holen.
    Pflegezusatzversicherungen gibt es heute in vier verschiedenen Versionen: als Pflegerentenversicherung, als selbstständige Pflegerentenversicherung, als Pflegekostenversicherung und als Pflegetagegeldversicherung.
Pflegerentenversicherung
    Bei der Pflegerentenversicherung gibt es drei Möglichkeiten der Zahlung: als fest vereinbarte Rente bei Pflegebedürftigkeit, als Altersrente ab dem 80. oder 85. Lebensjahr oder – bei früherem Versterben – als Todesfallleistung an die Angehörigen. Das hört sich zunächst einmal gut an. Außerdem bieten Pflegerentenversicherungen die Möglichkeit, wie bei Lebensversicherungen bei finanziellen Beitragsengpässen die Zahlung auszusetzen oder den Vertrag anzupassen.
    Allerdings: Wie bei der Lebensversicherung wird ein Ansparvorgang mit einem Todesfallschutz

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