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Wir sehen uns in der Hölle: Noch mehr wahre Geschichten von einem deutschen Hells Angel (German Edition)

Wir sehen uns in der Hölle: Noch mehr wahre Geschichten von einem deutschen Hells Angel (German Edition)

Titel: Wir sehen uns in der Hölle: Noch mehr wahre Geschichten von einem deutschen Hells Angel (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Bad Boy Uli (Ulrich Detrois)
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Als eine Zivilstreife ihn stoppen will, gibt er Gas und kollidiert mit einer Straßenbahn. Mit schweren Verletzungen muss er ins Krankenhaus.
    Das sind mit Sicherheit nicht die letzten Meldungen aus dem Brennpunkt Berlin. Die Jungs werden sich weiterhin heftig die Köpfe einschlagen, wenn nicht endlich hart durchgegriffen wird. So langsam kommen aber auch die Berliner Behörden in die Pötte. Statt endloser Diskussionen und politischer heißer Luft soll es nun die neugegründete Task-Force Rocker richten.
    Am 12. Juni 2012 wurde in Berlin die Task-Force Rocker gegründet, nach den Schüssen auf André Sommer, den Präsident der Hells-Angels-Nomads Berlin. Leiter ist der Berliner Oberstaatsanwalt Jörg Raupach, dazu gehören im Wesentlichen neun weitere Staatsanwälte aus vier verschiedenen Abteilungen: Tötungsdelikte, Gewaltdelikte, organisierte Kriminalität und organisierte Rauschgiftkriminalität. Die Ansage an die Rocker – und damit sind Hells Angels und andere Gruppierungen gemeint: »Wir beobachten euch, wir treten euch permanent auf die Füße.«
    Seit diesem Anschlag brodelt es in der Hauptstadt: Im Juli werden zwei Bandidos angeschossen, es laufen Bandidos zu den Hells Angels Berlin über. Auf das Konto der Task-Force sollen die vermehrte Polizeipräsenz, die zunehmenden Kontrollen, die Razzien und Hausdurchsuchungen gehen.
    Die Task-Force soll ab sofort Informationen und Verfahren bündeln. In einem Interview mit der Morgenpost gab Raupach an, dass es früher »oft mehrere Verfahren gleichzeitig gegen ein und dieselbe Person« gab. Das solle nun anders werden, Großverfahren würden angestrebt. Na, mal sehen, was das wird.
    Tatenlose Innenminister
    In der Geschichte der Hells Angels gab es schon früher das eine oder andere Charterverbot. Manchmal lösten sich die Charter aber, wie gesagt, schon vor einem drohenden Verbot selbst auf.
    Oktober 1983: Hells Angels Hamburg.
    Januar 2001: Hells Angels Düsseldorf.
    April 2010: Hells Angels Flensburg.
    September 2011: Hells Angels Frankfurt und Westend.
    Januar 2012: Hells Angels Kiel.
    April 2012: Hells Angels Köln.
    Mai 2012: Hells Angels Berlin City.
    Juni 2012: Hells Angels West Side.
    Komisch, dass sich beispielsweise nach dem Verbot von Berlin City im Mai wenige Wochen später vier neue Charter gegründet haben: Northtown, Southtown, Easttown und Westtown. Interessant ist aber auch die Entwicklung: Bis vor etwa zweieinhalb Jahren gab es nur sehr wenige bis keine Charterverbote oder -schließungen. Derzeit kommt es bundesweit immer öfter zu Polizeieinsätzen, Razzien und Hausdurchsuchungen. Mit einem bundesweiten Verbot tun sich die Behörden allerdings sehr schwer, wie gesagt. Aber gut, dass man mal über die Rockerkriminalität gesprochen hat, nicht wahr? So zum Beispiel am 28. Mai 2010 auf der Innenministerkonferenz (IMK).

Hells-Angels-Charter werden verboten

In der »Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 190. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder« heißt es zum Thema Rockerkriminalität:
    [Die Innenministerkonferenz] betrachtet mit Besorgnis die aktuellen Entwicklungen im Rockermilieu und stellt fest, dass die von Mitgliedern der »Outlaw Motorcycle Gangs« begangenen schweren Straftaten der letzten Monate Beleg dafür sind, dass die Gefährlichkeit und die kriminelle Energie in diesem Milieu zugenommen haben.
    Die Sicherheitsbehörden in den Ländern und beim Bund sind daher aufgerufen, bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität eng zusammen zu arbeiten und alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Phänomen der Rockerkriminalität entschieden entgegenzutreten.
    Die IMK begrüßt die Abstimmung der Einsatzkonzepte des Bundes und der Länder zur Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens sowohl im täglichen Dienst als auch bei besonderen Einsatzlagen und möglichen länderübergreifenden Lagen. Sie hält es für erforderlich, neben der Prüfung von Vereinsverboten die Ermittlungen mit dem Ziel einer konsequenten Ausschöpfung aller straf- und nebenstrafrechtlichen Möglichkeiten zu intensivieren und so auch Erkenntnisse zu erlangen, ob waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen bzw. nicht erteilt werden dürfen und relevante Rockerclubs als kriminelle Vereinigungen im Sinne des § 129 StGB anzusehen sind.
    Die IMK erkennt das Erfordernis des intensiven Informationsaustausches zwischen Polizei und Kommunen und hält zur nachhaltigen Bekämpfung der

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