WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
Zahlungsschwierigkeiten kommt. Sie sind nicht verpflichtet – aber in vielen Fällen berechtigt –, junge Aktien zu zeichnen, mit denen sich ihr Unternehmen später vielleicht frisches Kapital besorgen kann.
Vorzugsaktien gewähren ihrem Inhaber besondere Rechte bei der Gewinnverteilung – allerdings um den Preis, dass andere Rechte eingeschränkt sind oder ganz fehlen. Vorzugsaktionäre erhalten in der Regel eine höhere Dividende als Inhaber von Stammaktien. Außerdem ist die Aktie bei Auflösung der Gesellschaft meist mit einem Vorrecht ausgestattet. Das bedeutet, dass zunächst die Vorzugsaktionäre aus dem Erlös bedient werden. Vorzugsaktien können auch mit einem nachzuzahlenden Vorzug ausgestattet sein. In diesem Fall werden bei geringen Gewinnen oder bei Verlusten die Dividenden über ein oder mehrere Jahre ausfallen und den Inhabern von Vorzugsaktien Gewinnanteile später bevorzugt nachgezahlt. Die übrigen Aktionäre müssen sich mit dem zufrieden geben, was danach noch übrig ist.
Der Preis für diese Vorrechte besteht in der Regel darin, dass die Besitzer von Vorzugsaktien auf der Hauptversammlung kein Stimmrecht haben. Der Vorzugsaktionär kann also an der Beschlussfassung nicht teilnehmen. Unternehmen greifen immer dann gern zu dieser Möglichkeit, wenn sie einerseits Kapital brauchen, andererseits die Macht von Großaktionären aber nicht eingeschränkt werden soll. Das funktioniert allerdings nur so lange, wie das Unternehmen profitabel arbeitet. Kommt es in einem Jahr nicht zur Dividendenzahlung und wird dieser Rückstand im nächsten Jahr nicht aufgeholt, |95| erhalten die Vorzugsaktionäre so lange das Stimmrecht, bis die ihnen zustehenden Dividenden nachgezahlt werden. Stimmrechtslose Vorzugsaktien dürfen nur bis zu einem Höchstbetrag ausgegeben werden. Dieser Betrag darf nicht über dem Gesamtkapital der Stammaktien liegen. Das bedeutet, dass höchstens die Hälfte des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft in Form von Vorzugsaktien ausgegeben werden kann.
Für den Kleinanleger bieten Vorzugsaktien trotz der eingeschränkten Rechte eine interessante Alternative zu Stammaktien. So ist bei langfristiger Anlage die Rendite oft deutlich höher als bei Stammaktien, da meist eine höhere Dividende gezahlt wird. Der Verlust des Stimmrechts bedeutet für Kleinaktionäre dagegen keine allzu große Einschränkung, da sie aufgrund ihres geringen Anteils am gesamten Grundkapital der AG ohnehin keinen Einfluss auf der Hauptversammlung haben.
Achtung!
Wenn es sich um Unternehmen handelt, bei denen Übernahmen oder Fusionen möglich sind, geht die Rechnung nicht auf. Denn dann haben Sie als Stammaktionär die größere Chance auf kräftige Kursgewinne oder eine höhere Abfindung – zum Beispiel, wenn Ihre Aktien gebraucht werden, um eine Kapitalmehrheit zu erreichen.
Da Vorzugsaktien in anderen Ländern kaum bekannt sind, werden sie auch in Deutschland nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Auch in den Indizes werden sie nicht mehr berücksichtigt. Deshalb haben Unternehmen wie SAP bereits vor einigen Jahren alle ehemaligen Vorzugsaktien in Stammaktien umgewandelt.
Namensaktien und Inhaberaktien
Namensaktien sind im Gegensatz zu Inhaberaktien nicht anonym. Ihre jeweiligen Besitzer sind der Gesellschaft bekannt, weil die Eigentümer in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen werden. Das bedeutet, dass nach jedem Besitzwechsel eine Korrektur vorgenommen werden muss. Daher waren Namensaktien in Deutschland lange Zeit eher selten. Der Besitzwechsel war früher schwieriger als bei Inhaberaktien und im Falle der sogenannten vinkulierten Namensaktien von der Genehmigung der Gesellschaft abhängig; heute |96| lassen sich Namensaktien aber ebenso schnell kaufen und verkaufen wie Inhaberaktien, da alles über die Datenverarbeitung läuft. Bei Inhaberaktien wird unterstellt, dass der Besitzer gleichzeitig auch Eigentümer ist.
Grundsätzlich gibt es auch keinen Unterschied hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Aktionäre. Allerdings kann bei Namenspapieren nur der namentlich genannte Inhaber oder sein Rechtsnachfolger die verbrieften Rechte und Ansprüche geltend machen. Er hat außerdem das Recht, in die Aktienpositionen aller anderen Aktionäre Einblick zu nehmen. Bei Namensaktien müssen in Deutschland neben dem Namen auch der Wohnort und Beruf des Inhabers in das Aktionärsbuch eingetragen werden.
Namensaktien (mit Ausnahme der sogenannten vinkulierten Namensaktien) können ebenso wie
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