WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
das ist auch wichtig. Solange Sie nicht genau wissen, wovon eigentlich die Rede ist, sollten Sie lieber die Finger von Aktiengeschäften lassen. In diesem Kapitel erläutern wir deshalb zunächst die wichtigsten Begriffe der Börsensprache und grundlegende Techniken zur Risikokontrolle.
Wenn Sie sich aus Zeit- oder anderen Gründen entschieden haben, die Geldanlage weitgehend Ihrem Berater zu überlassen oder vorwiegend in Fonds zu investieren, sollten Sie sich trotzdem zumindest so viele Kenntnisse aneignen, dass Sie beurteilen können, ob die Vorschläge in die richtige Richtung gehen, ob Sie seriös beraten werden oder ob der Anlageberater nicht in erster Linie in die eigene Tasche wirtschaftet. Das gilt besonders dann, wenn Sie es mit Vermittlern zu tun haben, die nicht in den Diensten von Banken und Sparkassen oder eines anderen renommierten Finanzdienstleisters stehen.
Wenn Sie sich für den Kauf oder Verkauf einer bestimmten Aktie entschieden haben, müssen Sie Ihrer Bank noch verschiedene weitere Anweisungen geben, damit das Kreditinstitut Ihre Orders korrekt ausführen kann: Sie müssen gegebenenfalls sagen, ob Sie Stamm- oder Vorzugsaktien erwerben möchten. Sie müssen entscheiden, ob Sie einen limitierten oder unlimitierten Auftrag erteilen wollen. Sie können zudem – als eine Art eingebauter Notbremse – auch »Stop-Loss-Orders« oder »Stop-Buy-Orders« geben, um im Ernstfall Verluste in engen Grenzen zu halten. Sie müssen |93| vielleicht erklären, ob Sie Bezugsrechte nutzen oder lieber verkaufen wollen. Sie müssen unter Umständen darauf achten, dass die Spekulationsfrist eingehalten wird, damit Sie nicht durch einen Verkauf kurz vor Ablauf der zwölf Monate in die ärgerliche Lage kommen, den Gewinn doch noch mit dem Finanzamt teilen zu müssen. Schon ein Tag kann dafür entscheidend sein. Zwar wird die Spekulationsfrist ab 2009 abgeschafft. Dennoch können Gewinne aus Wertpapiergeschäften, die bis zum 31.12.2008 gekauft werden, nach Ablauf von mindestens zwölf Monaten, und bis in alle Ewigkeit darüber hinaus, steuerfrei kassiert werden. Wer dies und manches andere nicht weiß, wird früher oder später teure Fehler machen. Deshalb werden die wichtigsten Begriffe der Börsensprache in den folgenden Abschnitten erläutert.
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Die Aktie: Ein Begriff und viele Varianten
Im ersten Kapitel haben Sie bereits erfahren, was unter einer Aktie generell zu verstehen ist. Aber ganz so einfach ist das leider nicht, denn Aktie ist nicht gleich Aktie. Es gibt sie unter anderem als Stammaktien und als Vorzugsaktien, als Inhaberaktien und als Namensaktien.
Stammaktien und Vorzugsaktien
Stammaktien sind die Grundform und zugleich die am weitesten verbreitete Form der Aktie in Deutschland. Die Stammaktie gewährt dem Aktionär im Gegensatz zur Vorzugsaktie alle »normalen« Rechte und Pflichten. Der Inhaber einer Stammaktie ist Teilhaber an einer Aktiengesellschaft und an dem Gewinn anteilsmäßig beteiligt. Die Rechte und Pflichten eines Stammaktionärs werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Zu den wichtigsten Rechten des Stammaktionärs gehören:
Das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung.
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Jeder Stammaktionär hat hierbei eine Stimme pro Aktie. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich Mehrstimmrechtsaktien, die aber inzwischen Seltenheitswert haben.
Das Recht auf anteilige Dividende, wenn die Gesellschaft die Ausschüttung des Gewinns beschließt.
|94| Das Recht auf Information. Jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Dinge oder Vorkommnisse verlangen, die zur Beurteilung des betreffenden Tagesordnungspunktes notwendig sind.
Bei Auflösung (Liquidation) der Gesellschaft hat der Aktionär einen Anspruch auf den anteilsmäßigen Liquidationserlös.
Im Gegensatz zu anderen Unternehmensbeteiligungen (wie GmbH- oder Kommanditanteile) können Aktien an jedem Börsentag ohne weitere Formalitäten gekauft und verkauft werden. Das gilt natürlich nur für Gesellschaften, deren Kapitalanteile an der Börse notiert sind.
Die Pflichten des Aktionärs erstrecken sich im Wesentlichen auf die Leistung der vereinbarten Einlage, also auf die Zahlung des festgelegten Ausgabepreises am ersten Börsentag. Danach kann er seine Aktie sofort weiterverkaufen. Niemand kann ihn zwingen, zur Hauptversammlung zu gehen oder dort abzustimmen. Aktionäre müssen auch kein Geld nachschießen, wenn ihre Gesellschaft in
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