WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
Inhaberaktien jederzeit und ohne Einwilligung der Gesellschaft übertragen werden. Allerdings muss sich der neue Inhaber wieder mit seinem Namen registrieren lassen, da er nur dann gegenüber der Gesellschaft legitimiert ist und seine Ansprüche (wie Vertretung in der Hauptversammlung, Zahlung von Dividenden) geltend machen kann. In der Regel übernimmt dies aber die Bank oder Sparkasse, bei der die Aktien im Depot verwahrt werden. Deshalb macht es für Sie als Anleger praktisch keinen Unterschied, ob Sie Namens- oder Inhaberaktien erwerben. Nur Aktionäre, die ihre Wertpapiere selbst verwahren, müssen sich persönlich um die Eintragung und den Transport der Papiere kümmern.
Aktionäre, die anonym bleiben wollen, können ihre Erfassung im Aktienbuch verhindern, müssen dann allerdings auch auf eine Stimmabgabe auf der Hauptversammlung verzichten. Das lässt sich zwar umgehen, wenn eine Depotbank ins Buch eingetragen wird und diese wiederum dem Aktionär eine Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts gibt, doch das alles ist für normale Anleger irrelevant. Nur wer vor dem Finanzamt etwas zu verbergen hat, größere Aktienpakete besitzt oder eine Gesellschaft ohne großes Aufsehen aufkaufen will, wird zu solchen Mitteln greifen.
Obwohl die Verwaltung mit größerem Aufwand verbunden ist, haben in Deutschland seit Ende der 90er Jahre viele Aktiengesellschaften (darunter so große wie Siemens, Telekom, SAP oder die Deutsche Bank) von Inhaber- auf Namensaktien umgestellt. Als Gründe dafür werden genannt:
schnellerer und direkterer Kontakt zu den Aktionären,
leichtere Zulassung zum Handel in den USA, wo Namensaktien Standard sind,
Anpassung an den internationalen Standard, um mehr ausländische Anleger als Kapitalgeber zu gewinnen.
|97| Eine Registrierung der Anteilseigner erleichtert es den Gesellschaften, einen Überblick über die Struktur ihrer Aktionäre zu bekommen (In- oder Ausländer, Männer oder Frauen, Berufsgruppen, Fonds, andere Unternehmen oder private Anleger). So können sie zum Beispiel leichter erkennen, ob sich ein einzelner Investor oder eine Gruppe darum bemüht, eine Mehrheit der Kapitalanteile an sich zu bringen.
Der Nennwert
Früher hatten alle Aktien in Deutschland einen aufgedruckten »Nennwert« in Höhe von 5, 50 oder 100 Euro beziehungsweise Mark. Dabei spielte es keine Rolle, ob es sich um Namens- oder Inhaberaktien handelte, oder ob es um Stamm- oder Vorzugsaktien ging. Dieser Aufdruck hatte aber allenfalls bei der Erstausgabe eine Bedeutung. Für den Preis oder den Kurs, zu dem die Aktie tatsächlich an der Börse gehandelt wurde, spielte der Nennwert keine Rolle. Heute kommen alle neuen Aktien daher ohne Nennwert auf den Markt, und auch die Anteilscheine bestehender Aktiengesellschaften werden mehr und mehr auf nennwertlose Papiere umgestellt. Das ändert aber nichts daran, dass jedes dieser Wertpapiere nach wie vor einen bestimmten Anteil am Gesamtkapital der Gesellschaft repräsentiert.
Nennwertlose Aktien (Quotenaktien) waren in Deutschland bis Ende der 90er Jahre nicht zulässig. Mit Blick auf die Europäische Währungsunion und die internationalen Gepflogenheiten wurden sie seit 1998 aber auch in Deutschland von immer mehr Gesellschaften eingeführt und verdrängen die herkömmliche Form immer mehr. In den USA, Kanada und vielen anderen Ländern sind sie schon seit langem der Standard. Echte nennwertlose Aktien tragen nur die Bezeichnung »Stück« auf der Urkunde. Es wird also weder ein betragsmäßiger noch ein prozentualer Anteil am Grundkapital des Unternehmens auf der Aktie angegeben. Der Anteil am Grundkapital, den die einzelne Aktie verbrieft, lässt sich errechnen, indem das vorhandene Grundkapital durch die Zahl der ausgegebenen Aktien geteilt wird.
Für den Aktionär ändert sich durch die Umstellung von Nennwert- auf Quotenaktien weder beim Kurs, bei der Dividende noch in anderer Hinsicht etwas. Bei Anlageentscheidungen kann daher die Frage, ob es sich um Nennwert- oder Quotenaktien handelt, vernachlässigt werden.
Allerdings werden Aktien- oder Stock-Splits, also die Aufteilung einer Aktie in mehrere Anteile, um den Preis pro Stück zu senken, durch die Einführung von Stück- oder Quotenaktien wesentlich erleichtert. Durch Splits |98| (mehr dazu in dem Kapitel über Gratisaktien und Stock-Splits weiter unten) werden die Aktien an der Börse leichter handelbar, was für die Aktionäre vorteilhaft ist. Die Mehrzahl der großen deutschen Aktiengesellschaften hat
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