WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
Deutschland zugelassen. Bei Stop-Buy-Orders gibt der Anleger seiner Bank den Auftrag, von einer bestimmten Aktie eine vorher festgelegte Zahl zu erwerben, wenn ihr Kurs einen festgelegten Wert erreicht oder überschreitet. Der vereinbarte Kurs wird in der Regel als Stop-Buy-Kurs beziehungsweise Stop-Buy-Marke bezeichnet. Die Bank erwirbt dann die vereinbarte Zahl von Aktien zum nächsten aktuellen Börsenkurs. Der Kurs, zu dem das Geschäft ausgeführt wird, kann dadurch sowohl etwas über als auch ein wenig unter dem vereinbarten Stop-Buy-Kurs liegen. Der Kurs, zu dem der Auftrag durchgeführt wird, kann hier ebenso wenig exakt limitiert werden wie bei Stop-Loss-Aufträgen.
Stop-Buy-Aufträge können jeder im Wertpapiergeschäft tätigen Bank oder jedem Brokerhaus erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anleger dort ein Depotkonto führt. Auch für diese Dienstleistung verlangen Banken, Sparkassen oder Brokerhäuser Entgelte, die von Institut zu Institut unterschiedlich sein können.
Ein Anleger kann mithilfe von Stop-Buy-Aufträgen an einer plötzlichen Kursrallye teilnehmen, ohne den betreffenden Wert schon lange vor Beginn des aktuellen Kursanstiegs in seinem Depot haben zu müssen. Denn obwohl die Bezeichnung »Stop-Buy« den Eindruck erweckt, von dieser Grenze an |109| dürfe nicht mehr gekauft werden, handelt es sich um ein Einstiegssignal. Vermutet ein Anleger beispielsweise, dass ein bestimmtes Unternehmen in nächster Zeit Ziel einer Übernahme durch ein anderes Unternehmen sein könnte, kann er einen Stop-Buy-Auftrag an seine Bank geben, dieses Papier ab einem bestimmten Kurs zu erwerben, den der Anleger als Zeichen für eine Übernahme wertet.
Problematisch bei Stop-Buy- wie auch bei Stop-Loss-Aufträgen ist, dass sie in extremen Börsensituationen, wie zum Beispiel bei einem sich anbahnenden Crash, verstärkend auf die ohnehin schon übertriebenen Kursbewegungen wirken können. Kommt es in einer Haussephase zu starken Kurssteigerungen, so werden diese durch eventuelle Stop-Buy-Aufträge weiter verstärkt. Sie sorgen für eine zusätzliche Erhöhung des Nachfragedrucks und damit für einen weiteren Anstieg der Kurse. Dadurch werden möglicherweise weitere Stop-Buy-Marken erreicht, was wiederum zu einer Verstärkung der Kursausschläge führt.
WISO rät
Stop-Buy-Aufträge eignen sich zur Absicherung von Optionsgeschäften, Sie können sie aber auch als spekulatives Anlageinstrument nutzen. So können Sie beispielsweise als Verkäufer einer Kaufoption einen Stop-Buy-Auftrag für die der Option zugrunde liegende Aktie erteilen, sodass Ihr Verlustrisiko bei einem steigenden Kurs beseitigt oder zumindest stark eingeschränkt werden kann.
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Gratisaktien und Stock-Splits
Gelegentlich spendieren Unternehmen ihren Aktionären Berichtigungs- oder Gratisaktien. Doch das sind in Wirklichkeit keine Geschenke. Es sind Aktien, die durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital entstehen und unentgeltlich an die Aktionäre des betreffenden Unternehmens ausgegeben werden. Das Grundkapital wird um denselben Betrag erhöht wie die Rücklagen vermindert werden. Durch diese Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der damit verbundenen Ausgabe von Berichtigungsaktien fließen dem Unternehmen daher auch keine zusätzlichen Eigenmittel zu. Es wird lediglich eine Position auf der Passivseite der Bilanz verringert (Rücklagen) |110| und dafür eine andere Position um den gleichen Betrag erhöht (Grundkapital). Es kommt daher nur zu einer Veränderung der Struktur des Eigenkapitals, die Aktionäre erhalten also eigentlich nur etwas, das ihnen ohnehin schon gehört.
Da so die Zahl der ausgegebenen Aktien steigt, ohne dass sich das Vermögen der Gesellschaft ändert, sinkt in der Regel der Aktienkurs nach der Ausgabe der zusätzlichen Anteilscheine. Ein Vorteil aus der Sicht der Aktionäre kann aber sein, dass dadurch die Aktie optisch billiger erscheint und dadurch neue Käufer anlockt. Dadurch kann der Wert des Papiers an der Börse wiederum steigen.
Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann auch dann von Vorteil für die Aktionäre sein, wenn das Unternehmen die Dividende pro Aktie unverändert lässt, also nicht im Verhältnis zur Kapitalerhöhung reduziert. In diesem Fall erhält der Aktionär nach erfolgter Zuteilung der Berichtigungsaktien eine höhere Gesamtdividende als vor der Kapitalerhöhung (Anzahl der Aktien multipliziert mit der Dividende pro
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