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WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

Titel: WISO - Aktien, Anleihen und Fonds Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Jungblut
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wie ab Anfang 2000 oder auch zu Beginn von 2008 – an der Börse zu einem Crash kommt, kann der tatsächlich erzielte Preis deutlich vom Stop-Loss-Kurs abweichen, weil es vielleicht erst Stunden nach Unterschreiten der gesetzten Grenze möglich ist, Käufer für die Papiere zu finden. Aber in normalen Zeiten bewegen sich die Abweichungen in der Größenordnung von wenigen Cent.
    Stop-Loss-Aufträge werden für eine bestimmte Dauer erteilt, meist bis zum Monatsende. Für die Entgegennahme und tägliche Überwachung eines Stop-Loss-Auftrags verlangen Banken oder Broker unterschiedlich hohe Entgelte.
    Achtung!
    Mit einem Stop-Loss-Auftrag können Sie zwar einen erreichten Gewinn absichern oder Verluste begrenzen. Allerdings ist dann die Aktie weg – und damit auch die Chance, von einer späteren Erholung des Kurses zu profitieren. Kommt es nämlich nur kurzfristig zu einer Unterschreitung der Stop-Loss-Marke und danach gleich wieder zu einem kräftigen Kursanstieg, sind die Aktien bereits verkauft.
    Dies zeigt erneut, dass ein aktiver Aktionär, der seine Papiere nicht als Daueranlage betrachtet, sondern vom Auf und Ab der Kurse an der Börse profitieren will, einen ständigen Balanceakt zwischen Sicherheit und Chancenmanagement vollziehen muss.
    Bei der Verwendung von Stop-Loss-Aufträgen ist also grundsätzlich sowohl das Börsenumfeld als auch der zugrunde liegende Wert zu beachten. Kommt es aufgrund von externen Einflüssen (wie beispielsweise hohen Verlusten an ausländischen Börsen) zu kurzfristigen Kurseinbrüchen an |107| der deutschen Börse, obwohl die grundsätzliche (fundamentale) Situation gut ist, kann es sinnvoll sein, auf einen automatischen Verkaufsauftrag zu verzichten. In einem solchen Fall sollte ein Anleger das tägliche Geschehen an der Börse aber besonders aufmerksam verfolgen und einen eventuell notwendig werdenden Verkauf durch einen kurzen Anruf bei der Bank oder Sparkasse selbst auslösen. Seit es die Möglichkeit gibt, die Kursentwicklung im Internet online zu verfolgen, ist diese Überwachung leichter geworden. Wird allerdings ein größerer Rückschlag befürchtet oder ist der Anleger zeitlich nicht in der Lage (wegen Beruf, Urlaub oder Krankheit), seine Papiere ständig im Auge zu behalten, kann ein Stop-Loss-Auftrag vor größeren Kursverlusten schützen oder erreichte Gewinne nach unten absichern.
    WISO rät
    Setzen Sie keine zu engen Grenzen: Ein Stop-Loss-Kurs sollte auf jeden Fall so gesetzt werden, dass keine Gefahr besteht, dass Sie die Aktien schon bei kurzfristigen Kursausschlägen, wie sie im Alltagsgeschäft ständig zu beobachten sind, verlieren.
    Um das zu vermeiden, kann man beispielsweise den Stop-Loss-Kurs immer auf 10 bis 15 Prozent unter den aktuellen Kurs bei Auftragsvergabe legen. Dann besteht keine große Gefahr, dass der Auftrag aufgrund eher zufälliger, kleinerer Kursausschläge ausgelöst wird. Allerdings sollte auch dann die Kursentwicklung beobachtet werden. Bei steigenden Kursen sollte auch der Stop-Loss-Kurs nachgezogen werden. Andernfalls kann der schöne Gewinn wieder verloren gehen, ehe der automatische Verkaufsauftrag greift. Eine Anpassung nach unten, also eine Herabsetzung des Stop-Loss-Kurses, kann sinnvoll sein, wenn sich der Kurs der jeweiligen Aktie zwar der gesetzten Marke nähert, der Anleger aber schon eine deutliche Erholung erwartet. Wenn es allerdings erst einmal weiter bergab geht, ist es besser, die Aktie später billig zurückzukaufen.
    Achtung!
    Beachten Sie, dass automatische Verkaufsaufträge dazu führen können, dass die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht eingehalten |108| wird, die Aktien also vor Ablauf eines Jahres verkauft werden. Die dann fälligen Steuerzahlungen können die Verluste, die aus kurzfristigen Kursrückgängen entstehen können, unter Umständen weit übertreffen.
    Zu den steuerlichen Aspekten siehe das Kapitel
Abgeltungsteuer: Wie man
Steuervorteile richtig nutzt
ab Seite 246. Solange eine Aktie jedoch nicht verkauft wurde, stehen Gewinne oder Verluste nur auf dem Papier und interessieren das Finanzamt nicht. Nur bei einem realisierten Wertzuwachs, also nur wenn Aktien, Anleihen, Fondsanteile oder Derivate auch tatsächlich verkauft wurden und aus dem virtuellen Gewinn ein realer geworden ist, kommt aus steuerlicher Sicht ein Spekulations- oder Veräußerungsgewinn zustande.
    Stop-Buy: In diesem Fall heißt das kaufen
    Das Instrument der Stop-Buy-Order ist ebenso wie der Stop-Loss-Auftrag seit 1989 in

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