WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
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Solche Kapitalerhöhungen werden meistens dann vorgenommen, wenn die Rücklagen im Verhältnis zum Grundkapital übermäßig hoch sind oder wenn das Grundkapital im Verhältnis zur Gesamtbilanz zu niedrig wirkt. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien unterscheidet sich daher vom sogenannten Aktien-Split, bei dem das vorhandene Grundkapital nur neu aufgeteilt wird – allerdings ebenfalls mit dem Effekt, dass die Aktie optisch billiger wird.
Beim Aktien- oder Stock-Split werden die umlaufenden Aktien einer Gesellschaft eingezogen, entwertet und durch eine höhere Anzahl neuer Aktien ersetzt. Wie das Umtauschverhältnis gestaltet wird, kann jede Gesellschaft selbst entscheiden. Das Splitting-Verhältnis von alten und neuen kann beispielsweise eins zu zwei oder eins zu drei, aber auch eins zu zehn betragen. Das hängt vor allem davon ab, wie »leicht« die neue Aktie gemacht werden soll. Wenn der Kurs zuvor bei 1 000 Euro lag, wird sie selbst nach einem Split eins zu zehn optisch immer noch teuer sein. Erfolgreiche Unternehmen, deren Kurs an der Börse sehr stark gestiegen ist, greifen deshalb oft mehrfach hintereinander zu diesem Mittel. Andernfalls könnten kleine Anleger deren Aktien kaum noch kaufen.
Beispiel
Wenn eine Aktie wie Lindt & Sprüngli an der Börse in Zürich für 23 000 Schweizer Franken gehandelt wird, dann schreckt das jeden |111| durchschnittlichen Anleger vom Kauf eines so teuren Papiers ab. Nach einem Split eins zu tausend dagegen ist man eher bereit, einige Aktien des schweizerischen Schokoladenkonzerns in sein Depot zu legen. Der Anteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, ändert sich durch einen Stock-Split nicht. Das Vermögen der Gesellschaft verteilt sich nur zahlenmäßig auf mehr Aktien als vorher. Wer schon vorher eine Aktie von Lindt & Sprüngli besaß, hat nun tausend davon im Depot.
Am Beispiel der Schokoladenaktie lässt sich wegen des hohen Kurses besonders gut zeigen, welchen Sinn Stock-Splits haben. Allerdings hatte in diesem Fall die Gesellschaft bisher wenig Interesse daran, mehr Kleinaktionäre anzulocken. Ganz anders bei Adidas:
Beispiel
Der fränkische Sportartikelhersteller kündigte im März 2006 an, dass er einen Aktien-Split eins zu vier plane. Zu diesem Zeitpunkt war Adidas mit einem Kurs von rund 160 Euro eine der am höchsten bewerteten Aktien im Dax und daher für viele Anleger nicht mehr in größerer Stückzahl erschwinglich. Gleichzeitig wurde zur Beschaffung frischen Kapitals die Ausgabe von 20 Millionen neuer Aktien geplant – was angesichts des dann optisch niedrigen Kurses bei privaten Anlegern sicher leichter zu schaffen war als vor dem Split.
Ein Stock-Split fällt an sich in die Kategorie »psychologische Verkaufsförderung«. Der Anstoß dazu kommt immer von der Gesellschaft. Grundsätzlich handelt es sich um eine anlegerfreundliche Maßnahme. Denn den Aktionären entstehen durch die Umwandlung keine Kosten, dafür aber oft Vorteile. Der Effekt einer optischen Verbilligung ist nämlich meist noch stärker als bei der Ausgabe von Gratisaktien. Da Splits in der Regel von Gesellschaften vorgenommen werden, deren Anteile ein besonders großes Kurspotenzial haben, werden durch den jetzt scheinbar niedrigeren Preis zusätzliche Anleger angelockt. Deren Käufe treiben den Wert des Papiers an der Börse dann in die Höhe. Bereits die Ankündigung eines Splits führt manchmal schon zu Kurssteigerungen. Für Anleger kann es sich daher unter spekulativen Gesichtspunkten lohnen, in solche Papiere zu investieren, bei denen ein Aktien-Split zu erwarten ist.
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|112| Bezugsrechte sind bares Geld wert
Etwas ganz anderes als Berichtigungsaktien oder Splits ist die Ausgabe sogenannter »junger Aktien«. Hier geht es darum, dass sich das Unternehmen durch die Ausgabe zusätzlicher Anteilscheine frisches Geld besorgen möchte. Wenn von der Hauptversammlung nichts Gegenteiliges beschlossen wurde, haben die bisherigen Aktionäre dabei eine Art Vorkaufs- oder Bezugsrecht. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Mehrheitsverhältnisse ändern. Wenn es dagegen das ausdrückliche Ziel einer Kapitalerhöhung ist, einen starken Partner am Unternehmen zu beteiligen, muss die Hauptversammlung das gesetzliche Bezugsrecht ausdrücklich ausschließen.
Diese Bezugsrechte stellen ein Kaufrecht dar: Die Anteilseigner haben das Recht, aber nicht die Pflicht, zu jeder Aktie, die sie bereits besitzen, eine bestimmte Anzahl
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